Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Journal
- Mitteilungen des Gesamtarchivs der Deutschen Juden
- Volume
- 1 (1909)
- Article
- Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Landsberg a. W.
- Date
- 1909-01-01
- Page
- Seite 9 (sequence 1)
- Language
- German
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— 9 — Akten-Inventar der Synagogen-Gemeinde Landsberg a. W. Ueber die Ansiedlung siehe Anlage 1. Die erhaltenen Akten stammen aus der Zeit nach 1750, enthalten aber viele bis 1693 zurückreichende Abschriften aus der vorhergehenden Zeit. Das Vereinsbuch der Beerdigungsbrüderschaft (Fla) beginnt bereits 1722. Die Akten wurden 1857 von dem Vorsteher B. Burchard in eine gewisse Ordnung gebracht. Auch die Spuren einer älteren Ordnung sind erkennbar. Zu den Akten der Synagogen-Gemeinde kamen 118 Fascikel aus der Registratur des commissarius loci hinzu. Nach einer Notiz in AXI wurden sie im Jahre 1830 durch Vermittlung des Magistrats aus dem Aktenbestande „des ehemaligen Steuerrätlichen Officii zu Cüstrin" für 2 Tlr. (38 Pfennige für das Pfund) von dem Vorstand der Synagogen-Gemeinde zu Landsberg angekauft. Es war nicht angebracht, diese Akten gesondert zu verzeichnen, da sie sich in die Gemeindeakten als Ergänzungsstücke bequem einreihen Hessen. Literatur: (A. B. König), Annalen der Juden in den preuss. Staaten besonders in der Mark Brandenburg, Berlin 1790. F. W. A. Bratring, Statistischtopographische Beschreibung der gesamten Mark Brandenburg III, Berlin 1809, S. 145 f. A. Engelien und Fr. Hennig, Geschichte der Stadt Landsberg a. W. Landsberg 1857 (mit Benutzung der Gemeindeakten). A, Oefientlich-rechtliche Verhältnisse. I. Das Ansetzungs- und Aufenthaltsrecht betr. 1. Ördinarii: a) Nachkommen Generalprivilegierter 1777—1804, 3 Fase. b) auf besonderes Schutzprivileg Angesetzte 1764—1792, 6 Fase. c) auf das Recht des ersten Kindes Angesetzte 1760—1804, 33 Fase. d) auf das Recht des zweiten Kindes Angesetzte 1762 — 1805, 11 Fase. fasc. 1 Greneralia, darunter: 1764 betr. Heranziehung aller Provinzial- Judenschaften zu den von der Berliner Judenschaft für das Recht, die zweiten Kinder ansetzen zu dürfenx), vorschussweise gezahlten 70000 Tlr. *) Vgl. D. Friedländer, Akten-Stücke die Reform der Jüdischen Kolonieen in den Preuss. Staaten betr. Berlin 1793 S. 66 und L. Geiger. Geschichte der Juden in Berlin. Berlin 1871 II S. 91 f.