Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 13 (1937)
- Issue
- 12 (15.6.1937)
- Date
- 1937-06-15
- Page
- Seite 245 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 12 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 245 Amtlicher Anzeiger Bekanntmachungen des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden Bekanntmachung. Die Mustersatzu-ngen des Verbandes für kleinere Gemeinden (Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 8/19*27 vom 24. August 1907) wurde durch die Beschlüsse der Verbaindskollegien vom 21. 3.37 geändert wie folgt: §29. Beschließt eine Gemeimdie mit weniger als 100 Seelen eine Veräußerung vorn Gemeindevermiägen, die nicht ausschließlich im Rahmen einer ordnungsmäßigen Verwaltung erfolgt, so hat die Gemeindeverwaltung von dem Beschluß der Geimeindeversammlung (§ 19, Ziff. 14) dem Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden und, wenn es sich uim die Veräußerung von Kultstätten umid Kultusgegenständen handelt, auch dem Bezirksxabbiner Kenntnis zu geben. Die Veräußerung darf nur erfolgen, wenn die Genehmigung des Präsidenten des Verbandes oder des Vorsitzenden des Verbandes der Israelitischem Ktuitusgemeinden der Pfalz vorliegt. Eime Veräußerung, die ohne Zustimmung der Gemeimdeversaimmlung oder oihne Genehmigung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden vorgenommen wird; ist rechtsuniwirJösam. Die Veräußerung von Kultstätten und Kultusgegenständen, die einen gesohichfilichen, wiissenischa'ftlichen oder 'künstlerischen Wert haben, ist außerdem nach Maßgabe der 'geltenden Bestimmungen von der Zustimmung der staatlichen Behörden abhängig. § 29a. Im Falle der Auflösung der Gemeinde fällt deren) Vermögen an die Gemeinde, die ihr Gebiet auf das Gebiet der aufgelöstem Gemeinde erstreckt oder den Verband Biayerischer Israelitischer Gemeinden bzw. dem Verband der Israelitischen' Knltusgemiieinden der Pfalz nach Maßgabe der Verfassung des Verbandes. München, 31. Mafi 1937. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer. Bekanntmachung über Auflösung der Israelitischem Kultusgemeinde Goohsheim. Der Rat des Verbandes hat in seiner Sitzung vom 21./22. März 1937 nach Anhörung des ■zuständigen Bezirksrabbinats auf Grund des § 28 der Verbandisverfassung beschlossen: 1. Bei der Kultusgemeimide Goohsheim sind die Voraussetzungen dafür gegeben, daß diese Kul'tusgeimeinde als aufgelöst anzusehen ist. 2. Die Auflösung der Kultusgemeinde Gochsheim wird als eingetreten erklärt. Dieser Beschluß wird hiermit öffentlich beskanntgeimaoht unter Hinweis auf § 28 der Verbandsvenfassung, laut welchem gegen den Beschluß jedem GemeindemTiitglied binnen einer Frist vom einem Monat nach dieser Bekanntmachung die Beschwerde zum Landesschiedsgericht des Verbandes zusteht. Die Beschwerdefrist beginnt mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. M ü n c h e n, 31. Mai 1937. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer. Bekanntmachungen der Israelit. Kultusgemeinde München Bekanntmachung. Nach der Ministerial-Bekanntmachung vom 8.3.37 (B.G.- u. V.B1. vom 11.3.37 Nr. 9, S. 86), abgedruckt in Nr. 7/1937 dieser Zeitung S, 163, ist der Einheitssatz zur Einkommenssteuer unseres Bekenntnisses für das Kalenderjahr 1937 auf 15% festgesetzt. Dieser Hundertsatz gilt auch für die Vorauszahlungen. Er war demnach bereits auf die am 10.3.37 und 10.6.37 fälligen Vorauszahlungen zu entrichten. Wir machen unsere Gemeindemitglieder auf diese Zahlungspflicht aufmerksam und ersuchen hiermit, sofern bei den erwähnten Vorauszahlungen die Kirchensteuer noch in der Höhe von 12% geleistet wurde, für jede der bereits fälligen Vorauszahlungen — 10. 3. und 10. 6. 37 — die fehlenden 3% an die Finanzämter unter der Bezeichnung „Nachzahlung für Kirchensteuer s.1937" .abzuführen und den Steuersatz von 15% auch bei künftig fällig werdenden Vorauszahlungen zu berücksichtigen. M ü n c h e n, den 11. Juni 1937. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Dr. Neumeyer. Bekanntmachung über Einhebung der Betstuhlmieten für das Mietjahr 1937/38. Wir geben hiermit bekannt, daß für die Einzahlung der Betstuhlmieten für das Mietjahr 1937/38 die Zeit vom Montag, den 31. Mai 1937 bis einschließlich Freitag, den 18. Juni 1937 festgesetzt worden ist. Die Einzahlung kann bei der Kasse der Gemeinde, Herzog-Max-Straße 7/1, in der Zeit von 9—12 und 16—18 Uhr, oder auf das Postscheckkonto Nr. 124 („Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München") erfolgen. München, den 24. Mai 1937. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Dr. Neumeyer Die Jahresrechnung 1936/37 liegt in der Zeit vom 10.—24. Juni 1937 in unserer Geschäftsstelle, Herzog-Max-Straße 7/1, zur Einsicht der steuerpflichtigen Gemeindemitglieder auf. Erinnerungen gegen die Jahresrechnung können schriftlich eingebracht oder zu Protokoll erklärt werden. München, den 20. Mai 1937. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München: Dr. Neumeyer Bekanntmachung Betreff: Gemeindekartei. Ein Teil der Haushaltlisten ist noch nicht zurückgegeben. Es ergeht deshalb hiermit Aufforderung, die ausgefüllten Formulare unverzüglich an die Israelitische Kultusgemeinde München, Karteistelle, Herzog-Max-Straße 7, einzusenden. Der Vorstand. Bekanntmachung. B e t r eif : Heiratsstipendien aus der'Feist Hirsch und Babette iBerg'schen Aussteuerstiftung zu Würzburg. Aus vorgenannter Stiftung sind 2 Aussteuerstipendien zu je 500 RM. an zwei brave und unbescholtene, bereits verlobte israelitische Mädchen des Regierungsbezirks Unterfranken und Aschaffenburg zu vergeben. Bewerberiinmem 'haben ihr schriftliches Gesuch nebst Geburts-, Armenaind Sittenzeugnis bis längstens zum 15. Juli 1937 am den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde Würzburg, Domerschu'lstraße 21, einzureichen. Die Zuteilung des Stipendiums ist von der Genehmigung des Oberbürgermeisters der Stadt Würzburg abhängig. Die Auszahlung des zugesprochenen Stipendiums erfolgt nur nach Vorlage des zivilamtlichen und religiösen) Traatumgssdheines. Die Zuerkennung vorbezeiohneter Stipendien bleibt nur bis Ende des Jahres 1937 im Kraft. Würzburg,iden 1. Juni 1937. Das Kuratorium der Feist Hirsch und Babette Berg'schen Aussteuerstiftung zu Würzburg. Für die Führung und Verwaltung des neu zu errichtenden jüdischen Altersheims in Augsburg wird eine erfahrene Leiterin gesucht. Gefl. Angebote mit Angabe der bisherigen Tätigkeit erbeten an die - Verwaltung der Isr. Kultusgemeinde in Hugsburg Haiderstraße 8