Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 12 (1936)
- Issue
- 18 (15.9.1936)
- Date
- 1936-09-15
- Page
- Seite 405 (sequence 24)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr.. 18 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 405 Amtlicher Anzeiger Bekanntmachungen des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden Bekanntmachung über Ausdehnung des Gebietes der Israelitischen Kultusgemeinde Nördlingen au! das Gebiet der politischen Gemeinde Harburg. Die Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde Nördlingen, zugleich Steuerverbandsvertretung, hat am 30. August 1936 folgenden Beschluß gefaßt: Gemäß Art. 2 des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes dehnt die Israelitische Kultusgemeinde Nördlingen ihr Gebiet auif das Gebiet idier politischen Gemeinde Harburg aois. Dieser Beschluß wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Den an der Umbildung Beteiligten, insbesondere den von der Umbildung betroffenen lumlagenpflichtigen Bekenntmisgenosseai, wird hiermit Gelegenheit zur Einsprache gegeben. Die Einsprache soll genau die Gründe darlegen, welche gegen die bekanntgegebene Umbildung angeführt werden wollen. Die Einsprache muß binnen einer vom 20. September 1936 ab laufenden Frist von zwei Wochen bei der Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde Nördlingen schriftlich eingereicht werden. Nördlingen, den 7. September 1936. Für die Verwaltung der Israel. Kultusgemeinde Nördlingen: Jacob Seligmann, I. Vorstand. Friedrich L e v i t e. Bekanntmachung über Auflösung der Israelitischen Kultusgemeinde UUstadt. Der Rat des Verbandes hat in seiner Sitzung vom 28-/29. Juni 1936 nach Anhörung des zuständigen Bezirksrabbinats auf Grund des § 28 der Verbandsverfassung beschlossen: 1. Bei der Kultusgemeinde Ullstadt sind die Vorraussetzungen dafür gegeben, daß diese Kultusgemeinde als aufgelöst anzusehen ist. 2. Die Auflösung der Kultusgemeinde Ullstadt wird als eingetreten erklärt. Dieser Beschluß wird hiermit öffentlich bekannt gemacht unter Hinweis auf § 28 der Verbandsverfassung, laut welchem gegen den Beschluß jedem Gemeindemitglied binnen einer Frist von einem Monat nach dieser Bekanntmachung die Beschwerde zum Landesschiedsgericht des Verbandes zusteht. Die Beschwerdefrist beginnt mit Veröffentlichung dieser Bekanntmachung. München, den 4. September 1936. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden I.V.: Dr. O est reich. IBMDBHElDElOBgll 2 schone Zimmer Wohn- und Schlafzimmer, letzteres gut möbl, m. Heizg., fließ. Warmw., Telefonanschl., Lift u. Frühstück, ev. Teilverpfleg, u. Bedienung für 1. Okt. od. später zu vermieten. Frau Ellinger, Ainmillerstraße 35/H, Telefon 311 80. Bavaria-Bahnhofviertel. schönes, sonniges Zimmer in .gepflegt. Heim, Zentralhzg., fließ, w. Wasser, mit sehr gut. Verpfleg., p. sofort od. später zu verm. Beste Refer. Frau JuL Klein. Herzog-Heinrich- Straße 13/11, Tel. 55 2 43. BffllDBBEIDBOBElll In. vornehm gepflegt. 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