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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1936-03-15 · 6 (15.3.1936) · p. Seite 134

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
12 (1936)
Issue
6 (15.3.1936)
Date
1936-03-15
Page
Seite 134 (sequence 14)
Language
German
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Nr. 6 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 134 Wilhelm Guttmann 2u'm Konzert am 18. März. und Gleichheit öffnete. Es fehlte aber damals an einer führenden Persönlichkeit, wie sie die preußische Judenheit an D a v i d F r i e d 1 ä n d ej besaß. Daher ist es erklärlich, daß nur schüchtern und spät eine jüdische Stimme" sich an maßgeblicher Stelle und'in^der Öffentlichkeit zum Worte meldete, um das Recht auch der jüdischen Gemeinschaft in seiner Ganzheit — statt einer Teilzahlung — zu fordern. Erst im Jahre 1811 ließ der aufgeklärte* ElkanH e n 1 e in Fürth2 eine Schrift „Ueber die Verfaßürig der Judeii im Kgr. Baiern und die Verbesserung derselben-zurni Nutzen, dies Staates" erscheinen und :überrdchte_a!uf Grund derselben dem Grafen Montgelas, denn umwälzenden Gestalter von Neubay-ern, eine Reihe vom Anträgen rund Vorschlägen zur daimals brennenden BmaniziipatLonsfrage. Und erst 18.12 reichten die Wortführer der Gemeimdem München und B a-mb e r z emphatische Bittschriften zur allerhöchsten Stelle ein. in denen sie sich im Namen ihrer Glaubensgenossen vorbehaltlos auf 'den Badlen des Grundsatzes stellten: -Gleichheit der Rechte gegen Gleichheit der Pflichten!3 Bisher unbekannt war es, daß auch der Hoffaktor Seckel in Bayreuth sich mit der großen Zukunftsfrage der bayerischen Judenheit beschäftigte und wenigstens die Absicht hatte, zweckdienliche Vorschläge an maßgebender Stelle zu unterbreiten. Low Wolf Seckel, der Erbe und Träger eines angesehenen Namens in Bayreuth, war der Schwiegersohn und Neffe des markgräflicheniKammeragenten und ,;H o f - Schutzverwandten" David Seckel. Sein Vater W o 1 f f Seckel ist sehr wahrscheinlich der jüngste Brüder des markgräflichen Kammerresidenten Moses Seckel, des „Stammvaters" der Gemeinde Bayreuth, dem sie ihre Neubegründung im Jahre 1759 und die Errichtung ihres Gotteshauses auf eigene Kosten zu verdanken hat.4 Nach dem Übergang des Markgrafentums Ansbach-Bayreuth an die preußische Krone (1792) wurde Low W. Seckel, wie anzunehmen, auf Befürwortung des damaligen Staatsministers 2.Lebter.l_761—1833. Eine Abhandlung über Elkan Henle hauptsächlich/familienkundlichen Inhalts hat Franz Babinger in der Monatsschrift für Geschichte und Wissenschaft des'Judentums 1919 S. 323 ff. veröffentlicht. 3 Vgl. "des> Verfassers'Schrift: Der Kampf der Juden um ihre Emanzipation in Bayern 1905 S. 15—22. 4 Vgl. des Verfassers „Geschichte der Juden im Markgrafen- ^ujn Bayreuth" S. 87—92. .Das Nachfolgende aus den Geheimen Rätsatten l(hii "Kültusrnfnisterium^ befr." Juden-Edikt "Heft" 5. Hardenberg laut Urkunde vom 28. September 1797 vom König Friedrich Wilhelm II. zum königlich preußischen Hoffaktor ernannt. Seit 1796 war er Vorsteher der Gemeinde Bayreuth und gelegentlich der yon der preußischen Regierung vorgenommenen Neuorganisation der jüdischen Landeskorporation wurde er . zum „Kreis-Barnoß" ernannt. Als solcher hatte er einen umfangreichen und mühevollen Aufgabenkreis: die Prüfung und Begutachtung jüdischer Schutzgesuche, die Umlage der Kriegskontributionen, die Aufbringung der freiwilligen-und auferlegten Kriegsanleihen, die Sorge für den Eingang herrschaftlicher Nachsteuern-und die Erhebung der Beiträge zu den Zuchthäusänstajten, die Inyentarisatibn der VermÖgensnachlasse verlebter Glaubensgenossen, die Vormundschaft minderjähriger Waisen und die Oberaufsicht über ihre Erziehung und Vermögensverwaltung, endlich die Leitung der Örtsgemeinde, ihres j5'.~| Schul- und Kassenwesens.-Alle diese Obliegenheiten erfüllte-er . "$••<• durchaus uneigennützig, weil er glaubte, Gott und dem guten Namen seiner Voreltern, „der Ehre/womit diese Familie von ß< jeher ausgezeichnet würde"" dieses Opfer bringen zu müssen. Nachdem das ehemalige Fürstentum Bayreuth im Jahre 1810 in den Länderbesitz der bayerischen Krone einverleibt worden Ä } war, erweiterte" sich das Interesse des Kreis Vorstehers für das *p Los und die Zukunft seiner Glaubensgenossen. Aber erst am 18. Januar 1813 fand er den Mut und die Entschlußkraft, sich in deren Interesse an die Person des Königs mit einer alleruntertänigsten Vorstellung zu wenden, in der er eingangs bemerkte: „Auch in Ew. Königlichen Maiestät Staaten dämmert der jüdischen Nation ein neuer Morgen ihres politischen Daseyns. Eine weise Regierung hat es sich zur vollkommenen Erreichung des großen Staatszwecks zum Vorwurf, gemacht, der bürgerlichen Verfaßung derselben eine dem Ganzeh anpassendere Form zu fi geben. An Vorschlägen zur Ausführung dieses erhabenen Beschlusses kann und wird es nicht fehlen, da sich die Menschheit für diesen Gegenstand interessieren muß, insofern die.'Religion allein über Rechte und Pflichten des Untertans keine Bestimmungen geben kann, sondern diese Ausflüsse des gesellschaftlichen Verbandes sind. Mancher wird sich schon durch dieses große Vorhaben aufgefordert gesehen haben, seine Bemerkungen über diesen wichtigen Gegenstand auf dem Altar des Vaterlands niederzulegen, und auch ich fühle mich hiezu berufen, da mich natürliche Talente, eine auf vieljährige Erfahrung, gegründete und ausgebildete Kenntnis von dem Zustande meiner Nation, und der Gedanke, für ein besseres Los meiner Glaubensgenossen nicht untätig zu sein, dazu zu berechtigen scheinen." Da er es aber noch nicht wagt, mit bestimmten Vorschlägen zur „Organisation" seiner bayerischen Glaubensgenossen hervorzutreten; bittet er vorerst um die : allerhöchste Erlaubnis solche machen zu dürfen. Leider kam er mit seiner schüchternen Bitte viel zu spät. Denn das Elaborat eines Gesetzentwurfs .• , betr. die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Kgr. Bayern lag zur Zeit bereits — ausgearbeitet von dem damit beauftragten Grafen Welsperg — fertig vor. wurde im Plenum ... \ des Geheimen Rates am 6. Mai 1813 genehmigt und als Edikt. .„^^ vom 10. Juni 1813 veröffentlicht. Infolge dieser Verspätung sind die beabsichtigten Vorschläge des Hoffaktors Seckel zur „Orga- . rf ,\ nisation" seiner bayerischen Glaubensgenossen der Nachwelt 'S-H-iM unbekannt geblieben. -s-hu b Ii Jüdische Künstler und Arbeitsbuch -.-Wi Der Reichsverband der Jüdischen Kulturbünde in Deutschland teilt-mit:; . „Hierdurch weisen wir darauf hin, daß die letzten Gruppen,? für die Ausstellung des Arbeitsbuches nunmehr aufgerufen sind; ,ruUHW,» Wir fordern daher alle aktiven Mitglieder des Reichsverbandes »* « (Künstler) auf, sich um die Erteilung eines Arbeitsbuches zu H| £'! bemühen, da der Besitz Voraussetzung für jede Anstellungs¬ bzw. Beschäitigungsmöglichkeit sein wird. Die Formulare sind bei den Arbeitsämtern und in Papierhandlungen erhältlich. Nach Ausfüllung dieser Formulare müssen sie von dem für den Wohnsitz zuständigen Polizeirevier abgestempelt und dem zuständigen Arbeitsamt eingereicht werden. '^Kä¥tieh^^tenen'~nicMM ~ jfv/ . y-sxej&ii

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