Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 11 (1935)
- Issue
- 5 (1.3.1935)
- Date
- 1935-03-01
- Page
- Seite 110 (sequence 18)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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110 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 5 Amtliche r Anze ig er Nr. 5 Beilage der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung 1. März 1933 Bekanntmachungen des Verbandes Bayer. Israel Gemeinden Bekanntmachung über Ersatzwahl. An Stelle des in den Rat des Verbandes gewählten Herrn Justizrat Dr. Max Feuchtwanger (München) wurde der Ersatzmann, Herr Rechtsanwalt Dr. Karl Feust (München) als Mitglied der Tagung berufen. Herr Dr. Feust hat die auf ihn gefallene Wahl angenommen. M ü c h e n, den 12. Februar 1935. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. N e u m e y e r. Bekanntmachung über die Veräußerung von Kultstätten und Kultusgegenständen und die Erhaltung des gemeindlichen Besitzes. Es besteht Veranlassung, erneut auf die Bekanntmachung vom 1. Januar 1927 (Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 1927, Nr. 1) hinzuweisen. Die Veräußerung von Kultusstätten (Synagogen, Friedhöfe, Bäder) und Kultusgegenständen (Thorarollen, Thoraschmuck, Thorabekleidung, Vorhänge, Decken, Leuchter, Memorbücher, ältere Bücher von geschichtlichem Wert, auch losgelöste Teile unbeweglicher Gegenstände, wie Almemor und Gräbsteine) ist verboten. Die beteiligten Mitglieder des Vorstandes und der Gemeinde machen sich durch Veräußerung solcher Gegenstände schadensersatzpflichtig; sie müssen nach Lage des Falles auch strafrechtliches Einschreiten gewärtigen. Gleiches gilt auch von der Aufteilung des Gemeindebesitzes unter die Gemeindemitglieder. In Fällen, in denen die Veräußerung: gemeindlichen Vermögens beabsichtigt wird, empfiehlt es sich, rechtzeitig bei der Verbandsleitung anzufragen, um Verstöße gegen das geltende Recht und die sich daraus ergebenden Weiterungen, insbesondere die persönliche Haltbarmachung zu vermeiden. München, den 13. Februar 1935. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer. 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Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München Dr. O e s t r ei c h. Bekanntmachung über Verteilung von Präbenden aus der Jakob und Klara Fromm'schen Familienstiftung. Ans der von den verstorbenen Eheleuten Jakob und Klara Fromm gegründeten Famiilienstiftung sollen für 1935 Präbenden verteilt werden. Anspruch auf Verleihung einer Präbende haben die in der Stiftungsurkunde bezeichneten Verwandten der, Stifter. Es sind dies die Geschwister der Stifter, ferner deren Ehegatten und ehelichen Abkömmlinge, sowie die Ehegatten dieser Abkömmlinge. Gesuche sind mit den erforderlichen Nachweisen über Bedürftigkeit und Würdigkeit bis 1 ä n g s t e n s 31. M ä r z 193 5 an den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München, Herzog-Max-Straße 7, zu richten. München, den 20. Februar 1935. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München Dr. Neumeyer. Bekanntmachung über Verteilung von Aussteuer- bzw. Mitgiftbeihilfen aus der Joseph Kronheimer'schen Ausstattungsstiftung. Aus der unter Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde München stehenden Joseph Kronheimer'schen Ausstattungsstiftung sollen für das Jahr 1935 Aussteuer- bzw. Mitgiftbeihilfen an würdige, bedürftige jüdische Mädchen verteilt werden. Berücksichtigt werden dabei in erster Linie Bewerberinnens die mit dem Stifter, dem im Jahre 1914 in Melbourne verstorbenen Kaufmann Joseph Kronheimer, verwandt sind, sodann in Bayern beheimatete Bewerberinnen. Anspruch auf .Zuwendungen haben regelmäßig nur Bewerberinnen, die in Deutschland wohnen. Bewerberinnen, die den vorstehenden Voraussetzungen entsprechen, wollen Gesuche um Gewährung' einer' Beihilfe mit den erforderlichen. Nachweisen bis längstens 31. März 1 9 3 5 an den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München einsenden. München, den 20. Februar 1935. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München Dr. Neumeyer. Die Israelitische Kultusgemeinde München beabsichtigt die Stelle eines 2. Rabbiners neu zu besetzen. Bewerbungen bitten wir mit Lebenslauf, Zeugnisabschriften, Lichtbild usw. an den Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München, Herzog-Max-Straße 7, zu richten. München, den 20. Februar 1935. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München Dr. Neumeyer.