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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1933-11-01 · 21 (1.11.1933) · p. Seite 340

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
9 (1933)
Issue
21 (1.11.1933)
Date
1933-11-01
Page
Seite 340 (sequence 8)
Language
German
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340 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 21 Alle Artikel des täglichen Bedarfs gut und billig Ußlfelder Cmb.fi. <4^r ftlündjzn. bnftorantnl Pflanzungsgesellschaft deutscher Juden in Palästina Eine in der Nähe von Rechowoth liegende, ausgedehnte Orangenpflanzung, die bereits seit 1928 besteht und von einem der bedeutendsten Fachleute der Zitruskultur in Palästina angelegt ist, wird zur Zeit zum Zwecke des Verkaufs an Interessenten parzelliert. Ein Komitee in Palästina hat es sich zur Aufgabe gesetzt, deutschen Juden, die über entsprechende Kapitalien verfügen, den Erwerb eines Teiles der Orangenpflanzung zu ermöglichen. Die „J a s c h r e s c h", Gesellschaft für Pflanzungen m. b. H., die die Verwertung der Orangenplantagen übernehmen soll, ist soeben gegründet worden. Es sind zwei Möglichkeiten der Beteiligung an der Pflanzungsgesellschaft vorgesehen: 1. Der erworbene Boden bleibt Eigentum der Gesellschaft. Als Besitzer eines Anteiles (Menaiah) haben die Gesellschafter einen entsprechenden ideellen Anteil am Grundbesitz der Gesellschaft. 2. Für Interessenten, die 15 Dunam oder mehr erwerben, besteht auch die Möglichkeit, unmittelbar Besitzer ihrer Parzelle zu werden. D. h. es wird auf ihr Verlangen hin jederzeit ein Bodenbesitztitel (Kuschan) auf ihren Namen überschrieben. Die daraus entstehenden Kosten sind in diesem Falle vom Käufer zu tragen. Zum Zweck der entsprechenden Zuteilung des Bodens wird eine Sachverständigenkommission eine genaue Bewertung der einzelnen Teile der Pflanzung vornehmen. Die auf Grund dieser'Bewertung abgegrenzten Parzellen werden durch das Los auf die Käufer verteilt, wenn keine andere Einigung zwischen ihnen erzielt wird. Brunnen, Wasserreservoir, Packhaus usw. bleiben Eigentum der Gesellschaft. An diesen Objekten werden die Rechte der Mitglieder, die einen eigenen Bodenbesitztitel (Kuschan) haben, vertraglich gesichert. Im übrigen wird die Satzung der Gesellschaft hinsichtlich der Mitgliedsrechte, Geschäftsführung usw. den Satzungen bereits bestehender ähnlicher Pflanzungsgesellschaften angepaßt. Mitglied kann nur werden, wer mindestens 5 Dunam der Plantage erwirbt. Jeder der ausgegebenen Anteile (Menajoth) entspricht dem Durchschnittserwerbspreis von einem Dunam bepflanzten Bodens. Mit jedem Interessenten, der einen eigenen Kuschan erwirbt, schließt die Gesellschaft einen Vertrag, der sein Verhältnis zur Gesellschaft hinsichtlich der Wasserbelieferung, der Bodenbearbeitung, der Ernteverwertung usw. regelt. Im allgemeinen werden die Rechte der Mitglieder der Gesellschaft durch das Statut festgelegt. Sämtliche vorkommenden Arbeiten werden unter Leitung der Pflanzungsgesellschaft ausgeführt. Auch der Fruchtabsatz wird für alle Gesellschafter gemeinsam durchgeführt. Für die nächsten zwei Jahre hat der bisherige Käufer der Frucht sich bereit erklärt, auch weiterhin den Ertrag der Pflanzung abzunehmen. Die Pflanzung umfaßt 500 Dunam. Der Preis pro 1 Dunam Pardess, fruchttragend, einschließend alle Einrichtungen, wie Installationen, Brunnen, Wasserzisterne, Packhaus usw. beträgt £ 131.—, wobei die diesjährige Ernte, die von Fachleuten auf 10—12 £ pro Dunam geschätzt wird, in Abzug zu bringen ist. Eingehende Informationen erteilt, das Palästina-Amt, Landwirtschaftliche Abteilung, Berlin W 15, Meinekestraße 10. Insbesondere sind dort auch nähere Angaben über die gesamte Lage der Pflanzungen, Übernahme der Arbeiten durch die Pflanzungsgesellschaft, die Art der Bepflanzung, Zahlungsbedingungen und Rentabilitätsberechnungen zu erfahren. Aus der Gemeinde München Felix Perles gestorben. Herr Rabbiner Professor Dr. Felix Perles ist in Königsberg einem schweren Leiden erlegen. Der Verewigte ist der Sohn unseres im Jahr 1894 hier verstorbenen Münchener Rabbiners Dr. Josef Perles, dessen Andenken in unserer Gemeinde fortlebt. Da der Verstorbene in seinem letzten Willen sich jeglichen Nachruf bei seiner Bestattung und in Zeitungen verbeten hat, müssen wir es uns versagen, an dieser Stelle seine Verdienste um die jüdische Wissenschaft gebührend zu würdigen. Welche Ärzte und Zahnärzte dürfen behandeln? Durch verschiedentliche Anfragen aufmerksam gemacht, bemerken wir, daß in weitesten Kreisen Unklarheit herrscht, welche Ärzte und Zahnärzte in der Lage sind, Versicherte zu behandeln. Wir dürfen daher unsere Leser aufklären: 1. Alle jüdischen Ärzte und Zahnärzte dürfen alle Mitglieder der Privatversicherungen (Barmenia, Leipziger usw.) nichtarischer Abstammung behandeln. Diese Versicherten bekommen wie bisher den üblichen Prozentsatz ihrer Rechnungen vergütet. Päl©Sf in© & ^^MGnt Lloyd 6 U(a?sgenomm^nrWüizbuig)! Fahr« und Schiffskarfen für alle Verbindungen .. Transporte Büro: Nürnberg A,KÖnigstr.8 l Kostenlose Beratung in allen Palästinafragen, Tel. 26451/54 (Ottensooser & Cie. I Erledigung aller Reiseformalitäten, Visumbeschaffung usw. außerhalb der Geschäftszeit 61300

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