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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1933-07-15 · 14 (15.7.1933) · p. Seite 218

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
9 (1933)
Issue
14 (15.7.1933)
Date
1933-07-15
Page
Seite 218 (sequence 10)
Language
German
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218 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 14 sten des Voranschlags 1933/34 geprüft und durchberaten. MftA einer erh-eblicheni außergewöhnlichen Senkung der Steuerkraft müsse gerechnet werden. Der Finanz-Referent begründet sodann jeden Einzelposten des Etats und macht vor allem zu den Positionen der Beamtenbesoldungen und des Wohlfahrtsamts eingehende Ausführungen, die Oberstlandesgerichtsrat Neumeyer wiederholt ergänzt. Der Etat ist aufgebaut auf dem Umlagensatz von 12%. Nach allseitiger Erörterung findet der Voranschlag und damit die Umlage die Bewilligung der Gemeindevertretung. Der Vorstand als solcher und in seiner Eigenschaft als Steuerverbandsvertretung tritt dem Beschluß bei, wobei der Vorsitzende Dr. Neumeyer bemerkt, daß gesetzlich für das Jahr 1932/33 die Kirchenumlagen — im vorliegenden Fall der bewilligte Satz von 12% —aus der durch die Zuschläge erhöhten Einkommensteuer, Ledigensteuer und Krisensteuer erhoben werden. In diesem Sinne erfolgt Gemeindebeschluß. Sodann wird nach Debatte der Antrag angenommen, dem engeren Vorstand außerordentliche Vollmacht für Notfälle nach der wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Seite zu erteilen. — Bezüglich des Mittelbewilligungsrechtes des Ausschusses für Hilfe und Aufbau, traten die Kollegien den Beschlüssen in der gemein- ' samen Sitzung der Vorsitzenden der Fachausschüsse, des Vorsitzenden der Gemeinde und des Gemeinderabbiners vom 22. Juni 1933 ausdrücklich bei. Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer Am 1. Juli d. J. ist die neue Verordnung über ausländische Arbeitnehmer vom 23. Januar 1933 (RGBl. I S. 26) in Kraft getreten. Arbeiter und Angestellte werden danach bezüglich der Beschäftigungsgenehmigung und der Arbeitserlaubnis gleich behandelt. Die Genehmigung für Arbeitgeber zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer muß zwischen 1. und 15. Juli beim zuständigen Arbeitsamt beantragt werden; ein ausländischer Arbeitnehmer bedarf zur Ausübung einer Beschäftigung einer besonderen Arbeitserlaubnis, die die Polizeibehörde erteilt. Befreiungsscheine für ausländische Arbeitnehmer, die sich seit mindestens zehn Jahren im Reichsgebiet erlaubterweise aufhalten, sind vorgesehen. Die Beantragung des Befreiungsscheines geschieht in der Zeit vom 10. bis 30. Juli d. J. bei der Ortspolizeibehörde. Es wird empfohlen, sich mit den Vorschriften über die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, besonders auch Angestellter, ferner mit den Rechtsmitteln (Beschwerde) bei den Arbeitsämtern und Polizeibehörden vertraut zu machen und die Antragsvordrucke frist- und formgerecht auszufüllen. Jüdisches Krankenheim und Schwesternhehn in Gefahr Das Jüdische Krankenheim München erläßt an die jüdische Bevölkerung Münchens und an die hiesigen jüdischen Ärzte den dringenden Mahnruf, in vorkommenden Fällen die Privatklinik des Krankenheims zur Aufnahme von jüdischen Patienten zu berücksichtigen. Während in den jüdischen Krankenhäusern in Berlin und Frankfurt infolge der derzeitigen Verhältnisse der Prozentsatz der jüdischen Patienten rapid auf 75 bzw. 70 Prozent gestiegen ist, ist derselbe im hiesigen Krankenheim noch imaner verschwindend klein, obwohl diese Anstalt als einzige in Deutschland bereits seit ihrem Bestehen die freie Arztwahl durchgeführt hat. Es liegt auch im Interesse der Erhaltung des Schwesternheims, wenn von jüdischer Seite das Krankenheim allgemein, bevorzugt wird. Ebenso dringlich ist in der Privatpflege die Inanspruchnahme jüdischer Schwestern, über deren Tüchtigkeit und' Zuverlässigkeit sich wohl Ausführungen erübrigen. Man kann es nicht anders als einen Mangel des jüdischen Solidaritätsgefühls bezeichnen, daß in dieser Zeit ein solcher Appell überhaupt notwendig ist. Es werden auch bei Privatpatienten die finanziellen Verhältnisse entsprechend berücksichtigt. Trotz der Verteuerung der Lebenshaltung ist auch weiterhin für streng rituelle Verpflegung in der Klinik Sorge getragen, ohne daß hiewegen die Verpflegungskosten für den Patienten er.r höht sind. Aus bayerischen Gemeinden Amberg. Herr Oberlehrer Leopold Godlewsky kann am 1. August auf eine fünfundzwanzigjährige Tätigkeit dahier zurückblicken. Als religiöse und charaktervolle Persönlichkeit hat er es in Verbindung mit seiner gleichgesinnten Gattin verstanden, sich die Liebe und Wertschätzung nicht, nur seiner Gemeinde, sondern auch der ganzen Stadt in reichstem Maße zu erwerben. Ad multos annos! — Coburg. Am Dienstag, 20. Juni, feierte Frau Lina Cr am er, geb. Lebermuth (Theilheim i. Ufr.) in seltener Rüstigkeit und geistiger Frische ihren 80. Geburtstag. Frau Cramer gehört einer echten „Soldatenfamilie" an. Ihr verstorbener Mann, Herr Jakob Cramer, war Mitkämpfer von 1870/71. Von ihren drei Söhnen, die als Soldaten im Weltkriege waren, fiel der jüngste nach nur dreimonatlicher Fronttätigkeit am 14. Juli 1915 im Argonnerwald. Der älteste war Bataillonsarzt an der rumänischen und serbischen Front, der zweite Kompagniefeldwebel in Flandern. Die 80jährige wurde von ihren zahlreichen Freunden und Bekannten gebührend geehrt. Die Kultusgemeinde 'sandte ihr ein großes Blumengeschenk. Möge der Greisin noch ein recht langes und zufriedenes Alter-beschieden sein! V Geschäftsnachrichten Wir möchten unsere verehrten Leser auf das altbekannte, seit Jahrzehnten bestehende Herrenkleidermaßgeschäft M. &. J. Ambrunn, Karlsplatz 8 (im Rondell) aufmerksam machen. Die Firma Ambrunn hat ihre Preise den heutigen Verhältnissen entsprechend niedrigst gestellt und gibt bezüglich tadelloser Ausarbeitung und Paßform vollste Garantie. 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