Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 9 (1933)
- Issue
- 3 (1.2.1933)
- Date
- 1933-02-01
- Page
- Seite 45 (sequence 13)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 3 I Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 45 AMTLICHER ANZEIGER Hummer 3 Beilage der Bayerifcfyen Ifraelitifdjen 6emein5e3eitung 1. Februar 1933 Bekanntmachungen des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden Bekanntmachung über den Vollzug des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zur Frage der Umlagenberechtigung der Kultusgemeinden im Falle des Wohnsitzwechsels von Gemeindemitgliedern die nachstehend abgedruckte Entschließung vom 18. Januar 1933 ergehen lassen. München, den 24. Januar 1933 Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer Nr. II 1329 Abschrift Bayer. Staatsministerium für Unterricht und Kultus München 1, Brieffach. An das Landesfinanzamt München. Betreff: Kirchenumlagen. Zum Schreiben vom 19. November 1932 Nr. S 2270 — 52 I. München, den 18. Januar 1933 Unter Umschlag an 1. die Erzbischöflichen und Bischöflichen Ordinariate, 2. Jen Evang.-Luth. Landeskirchenrat, München, J\ den Prot. Landeskirchenrat der Pfalz in Speyer, 4. de:- Landessynodalrat der Altkatholischen Kirche in Bayern, z. Hd. des Herrn Bauamtmannes Dr. Böhm in München, 5. den Verband israelitischer Gemeinden in Bayern — München, 6. das Staatsministerium der Finanzen zur Note vom 9. ds. Mts. Nr. V 58075. (Siegel) Im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen wird — vorbehaltlich einer anderweitigen Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren — die Auffassung vertreten, daß im Falle des Wohnsitzwechsels die Umlagenberechtigung der bisherigen Religionsgemeinde erst mit dem Anfange des nächsten Rechnungsjahres endet (Art. 7 Abs. V des religionsges. Steuergesetzes) Um Verständigung der Finanzämter darf ersucht werden. gez. Dr. Goldenberger Bekanntmachung über die Einfuhr von Fleisch sowie Fleisch- und Wurstwaren nach Bayern; hier Wegfall der Ausgleichsteuer. Nach der Bekanntmachung des Finanzministeriums vom 16. Januar 1933 über die Schlachtsteuer-Ausgleichsteuer, die in Nummer 16 des Bayerischen Staatsanzeigers vom 20. Januar 1933 veröffentlicht ist, wird auf Grund von Gegenseitigkeitsabkommen zwischen «dem Freistaat Bayern und den Fredstaaten Baden, Thüringen, Mecklenburg-Schwerin, Anhalt und Mecklenburg-Strelitz die Ausgleichsteuer auf eingeführtes Fleisch in frischem oider zubereitetem Zustande sowie auf eingeführte Fleisch- und Wurstwaren nicht mehr erhoben. Die Abkommen haben rückwirkende Kraft und zwar: 1. mit Baden vom 20. Dezember 1932 an, 2. mit Thüringen vom 1. Januar 1933 an, 3. mit Mecklenburg-Schwerin vom 8. Dezember 1932 an, 4. mit Anhalt vom 10. Dezember 1932 an, 5. mit Mecklenburg-Strelitz vom 1. Januar 1933 an. Anträge auf Rückerstattung von Ausgleichsteuerbeträgen, die nach diesen Terminen geleistet worden sind, sind an die zuständigen Finanzämter zu richten. München, 22. Januar 1933. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer Bekann'machungen der Israelit. Kultusnemeinde München Bekanntmachung betreffend die Gräber für Kohanim Bei der in nächster Zeit in Aussicht genommenen Erschließung neuer Sektionen im Israelitischen Friedhof an der Ungererstraße werden besondere Reihen für Kohanim angelegt werden, die es den Angehörigen ermöglichen sollen, ohne Verstoß gegen das Religionsgesetz zu den Grabstätten zu gelangen. Der für die Kohanim zulässige Zugangsweg wird durch einen Plattenbelag vom Eingang des Friedhofs aus gekennzeichnet werden, Die Grabstätten sollen in den neu zu errichtenden Sektionen 17 und 18 angelegt werden. Kohanim, die auf die Bestattung ihrer Angehörigen in diesen Reihen Wert legen, wollen dies Herrn August Wertheimer, Westenriederstraße 4, mit der Todesanzeige mitteilen. München, 20. Januar 1933. Vorstand und Rabbinat der Israelitischen Kultusgemeinde Dr. Neumeyer Dr. B a e r w a 1 d Pettenkoferstraße 9 5 Zimmer-Wohnung m. Küche, Kammer, Bad, Ofen-Heizung, RM. 165.— Jetztmiete, per 1.4.32. Hoheitzollernplatz 81 herrschaftC. 5 Zimmer-Wohnung mit Küche, Speise, Kammer, Bad; Jetztmiete RM. 176.- Zentral-Heizung, Warmwasser, Lift, per 1.4.33. Leopoldstraße 71/1 her rsettaf tl. 4 Zimmer-Wohnu ng m. Küche, Kammer, Bad, Diele, Etagen-Heizung; Jetztmiete RM. 180. - , neu hergericht, per sofort oder später ZU Vermieten durch Hausverwaltung SAMUEL ACKERMANN Promenadeplatz 7 / Telefon 92502