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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1932-05-01 · 9 (1.5.1932) · p. Seite 140

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
8 (1932)
Issue
9 (1.5.1932)
Date
1932-05-01
Page
Seite 140 (sequence 12)
Language
German
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140 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 AMTLICHER ANZEIGER Hummer 8 Beilage der Bayerischen Israelitischen Serneindezeilung 1. Mai 1932 Bekanntmachungen des Verbandes Bayer.Zsr. Gemeinden Bekanntmachung über Erstattung von Kirchenumlagen Der Präsident des Landesfinanzamtes München hat, zugleich im Namen des Präsidenten des Landesfinanzamtes Nürnberg, die nachstehende Entschließung dem Verbände zugeleitet, die wir hiermit den Gemeinden bekanntgebcn. Eine Entschließung gleichen Inhalts hat der Präsident des Landesfinanzamtcs Würzburg am 24. März 1952 uns übermittelt. „Der Präsident des Landesfinanzamtes München München, den 22. April 1932. Gegenstand: Erstattung von Kichcnumlagen. Infolge der im Jahre 1931 cingctretenen Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage werden die Vorauszahlungen an Einkommen-, Körperschafts-, Gewerbe- und Vermögenssteuer den veranlagten Steuerbcttag in zahlreichen Fällen übersteigen. Mit den Steuervorauszahlungen wurden jeweils auch die hierauf entfallenden Kirchenumlagen eingehobcn; es sind daher nach Durchführung der Veranlagung auch erhebliche Rückerstattungen an Kirchenumlagen zu leisten. Die Einnahmen der Finanzämter an Kirchenumlagen werden jedoch im Zeitpunkt der. Erstattung (Juli 1932) sehr gering sein. Da die Verwendung von Reichs¬ und Landesmitteln für die Erstattung von Kirchenumlagen nicht zuläsiig ist, darf ich daher zugleich im Namen des Herrn Präsidenten des Landcsfinanzamtes Nürnberg heute schon ergebenst ersuchen, Vorsorge zu treffen, daß den Finanzämtern auf Anforderung die entsprechenden Mittel seitens der Ncligionsgescllschaften und Kirchcngcmcindcn zur Verfügung gestellt werden können. Es wird zweckmäßig den Kirchengemeinden schon jetzt nahegclegt werden, einen Teil der Einnahmen an Ortskirchenumlagen für die Zwecke der Erstattung bereitzuhalten. Eine entsprechende Bekanntmachung in den kirchlichen Amtsblättern dürfte sich dringend empfehlen. An den Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden München, Herzog-Max-Straße 7. München, den 26. April 1932. gcz. Dr. von Dandl. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden D r. N e u m e y e r Bekanntmachung über erledigte israelittsche Volksschulstelle Der Schulanzeiger für Unterfranken und Aschaffenburg vom 15. März 1932, 59. Jahrgang Nr. 6, gibt im amtlichen Teil bekannt, daß die israelitische Schulstelle mit Dienstwohnung I. Ordnung in Thüngen (Karlstadt) mit 15 Schülern erledigt ist. In erster Linie kommen die noch dienstfähigen im Ruhestand mit Wartegeld befindlichen israelitischen Volksschullehrer in Bettacht. Gesuche sind dem Bezirksschulrat einzurcichcn. Sie müssen die Erklärung über Übernahme der Umzugskosten enthalten. Auf.Ersuchen der Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern, geben wir den Anwärtern auf den israelitischen Volksschuldienst von dieser Ausschreibung Kennmis. München, den 18. April 1932. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Ncumeyer Bekanntmachung über erledigte Religionslehrerstelle Die Religionslehrerstelle in der unterfränkischen Gemeinde Urspringen mit den Filialgemeindcn Homburg, Karbach und Marktheidenfeld soll mit einer jüngeren, seminaristisch vorgebildeten Lehrkraft alsbald besetzt werden. Sitz des Lehrers ist Urspringen. Für die Versorgung der Filialgemeindcn steht ein Auto zur Verfügung. Der Bewerber muß als Kantor wie als Schochet, zum mindesten als Gcflügelschächter, ausreichend vorgebildet sein. Dienstwohnung ist vorhanden. Die Gehaltsbezüge bemessen sich nach der Besoldungsordnung des unterfertigten Verbandes. Bewerbungen sind an den Bezirksrabbiner, Herrn Dr. Hanover in Würzburg, zu richten. München, den 20. April 1932. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden D r. N e u m e y e r Der bekannte Siddur, Tefillath Jisroel, kann bei Abnahme einer entsprechend großen Anzahl zum verbilligten Preis von 80 Pfg. mit glänzendem, 85 Pfg. mit gepreßtem Deckel beschafft werden. Bestellungen sind an d i e Vcrbandskanzlei München, Herzog-Max-Straße 7, zu rich ten. r ( Bekanntmachungen der 3fr. Kultusgemeinde München Bekanntmachung . über die Besetzung der Ausschüsse und die Ernennung der Beauftragten der Gemeinde ' | Auf Grund der Beschlüsse des Vorstands und der Gememdeverirctung vom 7. April 1932 sind nachstehende Damen und Herren, ^als Mitglieder der gemeindlichen Ausschüsse und als gemeindliche Beauftragte für Anstalten und Vereine für den sich bis zum 31.. Marz 1935 erstreckenden Wahlabschnitt gewählt worden. 1. Wahlprüfungsausschuß: Rechtsanwalt Dr. Alfred Werner als Vorsitzender, Karl Bach, , Paus Grünbaum, Justizrat Dr. Julius Heilbronner, Rechtsanwalt,D'r. Fritz Silber. "• n j 2. Revisionsausschuß: Direktor Max Apfel als Vorsitzender, Louis Auerbach, SayWsl Knoblauch, Eugen Löwenstamm, Abraham Josef Maier, ,Jsgak Wildberg. _ juK 3. Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuß: Oberstlandesgerichtsrat Dr. Alfred Neumeycr als Vorsitzender^ Jüstizrat Dr. Max Feuchtwanger, Justizrat Dr. Julius Heilbronner?, Bernhard Lustig, Justizrat Dr. Carl Oestreich, Rechtsanwalt Dr. Ludwig Regensteiner, Rechtsanwalt Dr. Julius Siegel, Walther Weiß, Rechtsanwalt Dr. Alfred Werner. " 4. Finanz- und Stiftungsausschuß: j Justizrat Dr. Elias Straus als Vorsitzender, Justizrat Dr. Julius Heilbronner als stellvertretender Vorsitzender, Rabbiner Dr. Leo Baerwald (für Stiftungsangelegenheiten), Louis Auerbach, Justin,tÄchtenauer, Landgcrichtsrat Maximilian Moritz, Oberstlandesgerichtsrat Dr. Alfred Neumeyer, Justizrat Dr. Carl Oestreich, Rechtsanwalt Dr. Ludwig Regensteiner, Hermann Roscnthaler, Rechtsanwalt Dr. Julius Siegel, Frau Recha Stark, Arthur Wechsler, Walther" Weiß. 5. Synagügenausschuß: Rechtsanwalt Dr. Alfred Werner als Vorsitzender, Rabbineiss'MMeo Baerwald als Gemeinderabbiner, Direktor Max Apfel, JfMkEacharach, Rechtsanwalt Dr. Robert Beer, Markus Eisen, Cmanuel Kirschner, Dr. Karl Löwenthal, Bernhard Lustig, Kattwr Abraham Müller, Louis Selingcr, Rechtsanwalt Dr. Michael Siegel.

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