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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1932-03-15 · 6 (15.3.1932) · p. Seite 93

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
8 (1932)
Issue
6 (15.3.1932)
Date
1932-03-15
Page
Seite 93 (sequence 14)
Language
German
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Nr. 6 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 93 AMTLICHER ANZEIGER Hummer 5 Beilage der Bayrischen Israelitischen Serneindezeitung 15. Marz 1932 Bekanntmachungen -es Verbandes Bayer.Zsr. Gemeinden Bekanntmachung über Wahlen zum Rat; hier Wahl der Vertreter der Gemeinden Für die neue Wahlperiode, die sich vom I. April 1932 bis 31. März 1937 erstreckt, sind nach § 14 der Verbandsverfassung zum Rate des Verbandes von den Gemeinden im rechtsrheinischen Bayern, ausgenommen München und Nürnberg, 7 Vertreter und für jeden.Vertreter ein Ersatzmann im Wege der Verhältniswahl zu wählen. Jede Gemeinde hat eine Stimme. Zählt sie mehr als hundert Seelen, so entfällt auf jedes weitere volle Hundert eine weitere Stimme. Die Wahl erfolgt auf Grund von Wahlvorschlägcn, die bei der Geschäftsstelle des Verbandes in München, Hcrzog-Max-Straße 7, bis zum 5. April 1932 einzureichen sind. Jeder Wahlvorschlag muß ein Kennwort tragen. Die Wahlvorschläge müssen von mindestens zehn Gemeinden durch ihre vertretungsberechtigten Organe unterzeichnet sein. Die Namen der Bewerber sind in erkennbarer Reihenfolge aufzuführen. Mit dem Wahlvorschlag ist die Zustimmungserklärung der Bewerber vorzulegen. Wird nur ein Wahlvorschlag abgegeben und zugelassen, so gelten die hier vorgeschlagenen Personen als gewählt. Über die Zulässigkeit und Gültigkeit der Wahlvorschläge entscheidet der Präsident des Rats. Werden mehrere gültige Wahlvorschläge eingereicht, so bleiben die weiteren Anordnungen Vorbehalten. München, den 8. März 1932. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. N e u m e y e r. Bekanntmachung über die Besteuerung der Einfuhr von Fleisch Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen weist mit Entschließung vom 4. März 1932, Nr. V 8845 darauf hin, es seien von Metzgern und Schlachthofdirektoren Klagen eingelaufen, daß israelitische Verbraucher ihren Bedarf an Frischfleisch und Wurstwaren nicht bei den ortsansässigen Metzgern decken, sondern sich von württembergischen Metzgern beliefern lasten, ohne die Sendungen bei der zuständigen Gemeindebehörde zur Versteuerung anzumelden. Nach Art. II § 21 Abs. III des Gesetzes vom 31. Oktober (GVBl. S. 327) sind die Empfänger von Fleisch- und Wurstsendungen, die aus außerbayerischen Ländern eingehen, verpflichtet, spätestens binnen einer Woche nach Eingang der Sendung der Gemeindebehörde den Inhalt und das Gewicht der Sendung anzuzeigen und die Ausgleichssteuer zu entrichten, falls nicht bereits der Absender die Steuer an die Gemeindebehörde abgeführt hat. Das Staatsministerium der Finanzen hat in der Annahme, daß diese Bestimmung den von württembergischen Metzgern beziehenden Verbrauchern nicht hinreichend bekannt ist, zunächst von weiteren Maßnahnren abgesehen, bemerkt jedoch, es könne in Zukunft nicht damit gerechnet werden, daß Empfänger solcher Sendungen, wenn sie ihrer Steuerpflicht nicht Nachkommen, von Anzcigeerstattung verschont bleiben. Wir bitten die Vorstände der Kultusgemeinden Vorstehendes ihren Mitgliedern bekanntzugeben und dafür besorgt zu sein, daß die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Münch tn, den 10. März 1932. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer Bekanntmachungen der 3fr. Kultusgemeinde München Bekanntmachung über Mazzothversorgung Wir geben hiermit bekannt, daß in diesem Jahre der Mazzothverkauf in den nachstehend aufgcführten Geschäften der Aufsicht des Rabbinats untersteht: Emil Brader, Herrnstraße 17/0, Tel. 20762; Betty Feder, Wesiermühlstraße 21/0, Tel. 296861; Joseph Kupfer, Reichcnbachstraße 27 /3; Gerson Landmann, Jckstattstraßc 20/2; Louis Müller, Rumfordstraße 42/0, Tel. 26842; Abraham Schindler, Buttermelcherstraße 14, Tel. 24786. Die Mazzoth werden zum Preise von 58 Rpf. für das Pfund bei Zustellung ins Haus und für 55 Rpf. bei Abholung im Laden verkauft. Diese Preise gelten für den Verkauf in Pfundpackungen. München, den 9. März 1932 Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München. I. A.: Flaschner Bekanntmachungen der Isr. Kultusgemeinde Augsburg Haushaltplan für das Jahr 1932 Einnahmen Gehalts- und Entschädigungs-Konto. 2689.16 Pensions-Konto. 17034.66 Schenodorgelder und Mizwahs in Kriegshaber . . . 160.— Gemeindehäuser-Konto . 6677.90 Gottesdienst-Konto. 66.— Gottesacker-Konto. . 245.— Wohlfahrts-Konto. 6000.— Konto vermieteter Plätze.. 2400.— Gebühren-Konto. 1304.— Gebetbuch-Konto... 35.— Zinsen-Konto . 128.05 Regie-Konto. 35.— Inserate- und Drucksachen-Konto. 150.— Kopfsteuer-Konto . 200.— Lohnsteuer-Umlage-Konto. 1600.— Umlagen-Konto . .. 75071.34 Ausgaben 1 796.1 1 Vortrag des Fehlbetrags von 1931 . 9500.— Gehalts- und Entschädigungs-Konto. 43036.28 Pensions-Konto .. 16283.22 Versorgungs-Konto. 11767.50 Versicherungs-Konto. 499.50 Gemeindehäuser-Konto . 6351.39 Gottesacker-Konto. . 627.— Gottesdienst-Konto. 2170.— Chor-Konto. 900.— Lesezimmer- und Bibliothek-Konro. 394.72 Ehrungs-Konto. ioo.— Beiträge- und Spenden-Konto. 500.— Wohlfahrts-Konto. 6000.— Beheizungs-Konto. 1392.50 Beleuchtungs-Konto . . 400.— Synagogen-Beleuchtungs-Konto . 800.— Schächtgebühren-Konto . . . .. 25.— Inserate- und Drucksachen-Konto. 1040.— Zinsen-Konto . 8032.79 Stadtsvarkasse Augsburg, Amortisation. 256.21 Regie-Konto. 15 60.— Reserve. 2160.— Augsburg, den 25. Februar 1932 113 796.11 Für die Verwaltung der Israelitischen Kultusgemeinde Augsburg Der Kassier: Max Schloß.

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