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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-11-15 · 22 (15.11.1931) · p. Seite 346

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
22 (15.11.1931)
Article
Reich Gottes - Marxismus - Nationalsozialismus [Rezension]
Date
1931-11-15
Page
Seite 346 (sequence 2)
Language
German
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346 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 22 hinzu, sondern lehrt nur die menschlich-geschichtliche Existenz als in Gott gegründet begreifen (S. 87 f. a. a. £>.). Wünsch sagt zum Schluß: „Diese Darlegungen werden Christen wie Marxisten höchst sonderbar erscheinen. Erstere werden meinen: Wozu brauche ich den Marxismus?, letztere: Wozu brauche ich das Reich Gottes? Sie haben beide recht. Wir Menschen „brauchen" in der Tat gar nichts, als was zum nackten Existieren gehört. Das übrige wird „g e - gebe n". Uns religiösen Sozialisten ist die Erkenntnis gegeben, daß das Reich Gottes in der geschichtlichen Stunde seine Schritte durch die marxistisch-sozialistische Arbeiterbewegung, durch die ärmste Klaffe, tut." Praktisch von noch größerer Bedeutung, ja von brennender Aktualität für uns Juden ist der dritte große (umgearbeitete und erweiterte) Vortrag von Pfarrer HeinzKappes: „Der theologische Kampf der religiösen Sozialisten gegen das nationalsozialistische Christentum." Ergriffenheit, Dankbarkeit und eine große Hoffnung muß für jeden unter der heutigen Verwirrung und Verödung Leidenden die Wirkung dieses klugen, tapferen und echt religiösen Beittages von Kappes sein. Die religiösen Sozialisten haben seit dem Hervortteten der nationalsozialistischen Bewegung den Kampf dagegen geführt; sie haben mit den lautersten Waffen wirklich gekämpft und eine klärende Auseinandersetzung herbeigcführt. Jede andere Abwehr steht in den Motiven und Methoden dagegen weit zurück. Der Typ des nationalsozialistischen Pfarrers, vor dem wir so oft gänzlich ratlos und sprachlos stehen, wird von Kappes überlegen, eindringlich und sicher bestimmt. Es ist der Typ nationalsozialistischer Pfarrer, sagt der Verfasser (S. 97), die in Massenversammlungen auftteten, „Politik" in der Weise treiben, daß sie den „christlichen Charakter des nationalsozialistischen Wirtschaftsprogramms" herausheben, nämlich „Gemeinnutz geht vor Eigennutz" und die „Brechung der Zinsknechtschaft", die ihren gefühlsmäßigen Nationalismus als „gemäß der göttlichen Schöpfungsordnung" verkündigen, die Hitler als gottgesandt proklamieren und in Standartenweihen in der Kirche, in Feldgottesdiensten, Totengedächmisfeiern mit waffengeschmücktem Altar, in Kampfpredigten immer wieder es feierlich aussprechen, daß „sich die evangelische Kirche einig wiffe mit der deutschen Freiheitsbewegung". Wie Kappes die Wege und Motive dieses bekannten Typus und der ganzen rechtsradikalen Bewegung ohne herabsetzendes Wort analysiert, ist eine geistige Leistung von Rang; diese Analyse sagt uns, die wir in den Monologen unserer Blätter befangen sind, Neues, sammelt und deutet das Material umsichtig und siegt durch ihre großen weltgeschichtlichen Perspektiven. „Man muß bedenken, welche Hoffnungen der deutsch-evangelische Protestantismus auf die Machtergreifung der Nationalsozialisten für die Wiedergewinnung protestantischer Vormacht in Deutschland setzt. Uns religiösen Sozialisten scheint dieser deutsch-evangelische Protestantismus um das Linsengericht äußerer Macht willen das geistige Erstgeburtsrccht zu verkaufen" (S. 105, a. a. O.). Wir empfehlen das neue Buch „Reich Gottes — Marxismus — Nationalsozialismus", ein in der Tat denkwürdiges Bekenntnis religiöser Sozialisten, Wort für Wort zu lesen und zu überdenken; es gibt uns wieder unseren alten Glauben an die sieghafte Überlegenheit unserer alten zersausten und zerfetzten Begriffe von Wahrheit und Gerechtigkeit, die auch bleiben, wenn sie praktisch nicht durchgeführt werden, aus zwingenden Zweckmäßigkeitsgründen außer Kraft gesetzt und höchstens, wo geistige Argumente noch beliebt sind, als- Nctideal der Schwachen bagatellisiert werden. F. 5lus der Semeinde München Sitzung des Vorstands und der Gemeindevertretung am Dienstag, den 27. Oktober 1931 Iusiizrat Dr. Feuchtwanger eröffnet die Sitzung mit warmen Worten des Dankes und der Anerkennung für den bisherigen Vorsitzenden der Gemeindeverttetung, Rechtsanwalt Dr. Wilmersdoerffer, der aus persönlichen Gründen sein Amt in der Gemeindeverttetung niedergelegt habe. Dr. Feuchtwanger rühmt die sachliche und unparteiische Geschäftsführung Dr. Wilmersdoerffers, der sich durch seine Arbeit für die Gemeinde den Dank aller erworben habe. Cr begrüßt den in die Gemeindevertretung einttetenden Dr. Kaumheimer. Für das Amt des I. Vorsitzenden der Gemeindeverttetung wird namens der liberalen Fraktion Rechtsanwalt Dr. Werner vorgeschlagen. Dem Vorschlag stimmen die zivnistische und orthodoxe Fraktion zu, da sie Dr. Werner volles Vertrauen entgegenbrächten. Dr. Werner wird alsdann mit einer Stimmenthaltung zum I. Vorsitzenden der Gemeindeverttetung gewählt. Oberstlandesgerichtsrat Dr. Ncumeyer schließt sich namens des Vorstands dem Ausdruck herzlichen Bedauerns an, daß die Gemeinde den klugen Rat und die hingebende Mitarbeit Dr. Wilmersdoerffers entbehren müsse und begrüßt Dr. Werner als Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Dr. Werner übernimmt alsdann mit Worten des Dankes für das ihm entgegengcbrachte Vcrttauen den Vorsitz und gibt bekannt, daß zufolge bereits siattgehabtcr Wahl gewählt seien: Walther Weiß in den Verfaffungs- und Finanzausschuß, Dr. Werner in den Schul- und Synagogenchorausschuß, Dr. Kaumheimer in den Ausschuß für Bildungswesen und Gemeindebibliothek, und Dr. Werner als Vorsitzender in den Wahlprüfungsausschuß. Es wird in die Tagesordnung eingetteten. Dr. Neumeyer berichtet über die Angleichung der Beamten- und Angestelltengehälter an die staatlichen Sätze gemäß der bayerischen Angleichungsverordnung vom 9. September 1951. Durch diese Verordnung sind die Neligionsgesellschaften und Religionsgemeinden ermächtigt, die Dienstbezüge, Wartegelder und Versorgungsbezüge der Beamten und Angestellten mit Wirkung vom I. November 1931 neu zu regeln. Die Bezüge dürfen hienach nicht günstiger gehalten sein als die Bezüge der gleich zu bewertenden Beamten und Angestellten des Bayerischen Staates. Bei diesem Vergleich sind alle Geldbezüge und sonstigen Bezüge heranzuziehen, welche die Beamten und Angestellten mit Rücksicht auf ihre hauptamtlichen und nebenamtlichen Dienstleistungen erhalten. Die Angleichungsmaßnahmen ttetcn am 51. Januar 1934außer Kraft. Der zur Vorberatung des Etats 1952 eingesetzte Sparausschuß stellte fest, daß die Gemeinde mit einem so hohen Umlagenrückgang im kommenden Jahre zu rechnen habe, daß nicht nur die freiwilligen Leistungen der Gemeinde für kulturelle und soziale Zwecke auf das äußerste beschränkt werden müßten, sondern daß die verfügbaren Mittel auch nicht ausreichen würden, um die rechtlichen Verpflichtungen der Gemeinde, insbesondere aus den Anstellungsvcrträgen, zu erfüllen. Es sei daher nötig, diese Verbindlichkeiten der Gemeinde auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Hierfür biete die Angleichungsordnung die gesetzliche Handhabe. Der Sparausschuß habe daher in Übereinstimmung mit der von dem Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden vertretenen Anschauung einmütig den Standpunkt eingenommen, daß von der erwähnten Crmäch-, tigung Gebrauch gemacht werden müsse. Dr. Neumeyer gab die' Erklärung ab, daß es der Gemeinde überaus schmerzlich sei, so tief einschneidende Änderungen in den Gehältern der Beamten und Angestellten vorzunehmen, Cr müsse dabei feststellcn, daß die als unabwendbar erkannte Maßnahme von den Beamten und Angestellten der Gemeinde mit dem größten Verständnis ausgenommen worden sei. Die Anglcichung an die staatlichen Sätze sei nicht immer leicht gewesen, da hier ganz andere Arbeitsverhältnisse gegeben seien als beim Staat. Man habe sich bemüht, einen gerechten Ausgleich zu schaffen und sei davon ausgegangen, daß unter möglichster Schonung der unteren Gehaltsgruppen Gehaltsminderungen um mehr als 25% tunlichst vermieden würden. Eine gleichmäßige prozentuale Kürzung sei abgelehnt worden, weil der rechtliche Boden fehle und den sozialen Gesichtspunkten hierdurch nicht genügend Rechnung gettagen werden könne. Nach Erörterung sowohl der grundsätzlichen wie der einzelnen Angleichungsmaßnahmcn wird einstimmig beschlossen, von der staatlichen Erinächtigung zur Angleichung der Gehälter Gebrauch zu machen. Die Vorschläge werden mit geringfügigen Abänderungen angenornmen. Hinsichtlich der Angestellten, deren Vertragsvcrhältnis mit sechswöchentlichcr Frist kündbar ist, werden Abzüge in entsprechender Höhe ab I. Januar 1952 beschlossen. Eine eingehendere Aussprache ergab sich bei dem Titel Wohlfahrtsamt. Es wurde beschlossen, das Amt, für das bisher an Gehältern 1400 RM. im Monat benötigt waren, nach Möglichkeit aufrechtzuerhaltcn. Der Wohlfahrtsrefcrcnt Justiziar Dr. Straus bezeichnete einen Betrag von 800 RM. als Mindestbetrag, uut das Amt arbeitsfähig zu erhalten. Die Gemeindevertretung beschloß dementsprechend. Der Vorstand, der einen geringeren Betrag bewilligt hatte, wird zu diesem Beschluß neuerlich Stellung nehmen. Mit Rücksicht auf die notwendigen Sparmaßnahmenwurde weiterhin beschlossen, den gesamten Synagogcnchor mit Wirkung vom I. Januar 1952 an abzubauen. Dem Pensionierungsgesuch des Kantors Heinrich Eisfeld als Lehrer und Kantor wurde mit Wirkung vom I.Noveinber an unter Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung entsprochen. Es wurde allgemein festgestellt, daß infolge des Ausfalls zweier Lehrkräfte in der Person der

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