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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-11-15 · 22 (15.11.1931) · p. Seite 342

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
22 (15.11.1931)
Article
Sigmund Fraenkel und Lujo Brentano
Date
1931-11-15
Page
Seite 342 (sequence 2)
Language
German
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342 Bayerische Israelitische AemeindezertunH Nr. 22 Lujo Brentano im 86. Lebensjahr Mit Erlaubnis des Verlags Eugen Diederichs in Jena Bald darauf haben die Vereinigten Staaten von Amerika Deutschland den Krieg erklärt. Aus denselben Tagen stammt der folgende Brief, den ich an meinen Vetter Georg von Hertling gerichtet habe, der damals in Bayern Ministerpräsident war. Er zeigt, wie schon anderthalb Jahre vor dem Zusammenbruch die Stimmung in München gewesen ist: „Letzten Dienstag traf ich in einer Sitzung des Kuratoriums der Handelshochschule Herrn Kommerzienrat Frankel, der Dir bekannt ist. Er gab der in den Kreisen der liberalen Geschäftswelt herrschenden Stimmung und den darin vorwaltenden Anschauungen mir gegenüber Ausdruck. Obwohl ich mit diesen Kreisen keinerlei Fühlung habe, stimmt das, was er sagte, doch mit dem, was ich beobachten konnte und den Schlüßen, die ich daraus gezogen hatte, völlig überein. Insbesondere kann ich bestätigen, daß in den breiten Volksmassen die Mißstimmung über die Aussichtslosigkeit eines Friedens und eines unsere Zukunft sichernden Kriegsendes außerordentlich ist. Sie wird gesteigert durch die Tag für Tag zunehmende Ernährungsschwierigkeit und bereits fühlbare Unterernährung der Bevölkerung. Es ist durchgesickert, daß der Reichskanzler am Abend vor seiner letzten Rede bereit war, in dieser die Reform des preußischen Wahlrechts anzukündigen; in der Nacht sei beim Kaiser unter dem Einfluß seiner Umgebung ein Umschwung erfolgt; darauf habe der Reichskanzler in seiner Rede statt der ersehnten Reform des Wahlrechts seine ,Überzeugung^ verkündet, daß diese während der Kriegsdauer nicht stattfinden dürfe. Nun ist es sicher, daß die Reform des preußischen Wahlrechts nicht die uns fehlenden Lebensmittel aus dem Boden stampfen würde. Das Volk würde dadurch nicht satt werden. Aber es wäre mit dieser Reform unseren Feinden die wirksamste Waffe zur Begeisterung der nun einmal demokratisch gewordenen nicht deutschen Menschheit entrissen, und damit die Aussicht auf endlichen Frieden eröffnet. Viele meinen, daß die amerikanische Erklärung des Kriegszustandes niemals erfolgt sein würde, wäre der Reichskanzler bei seiner Absicht, die Reform des Wahlrechts anzukündigen, geblieben. Ohne deren Durchführung sei nicht daran zu denken, daß unsere, Feinde sich zum Frieden verstehen würden. Herr Fränkel mutete mir zu, Dir dies vorzustellen. Ich erwiderte, ich sei ein einsamer Mensch, der keiner Partei angehöre, und dessen Stimme eben deshalb nicht in die Wagschale falle. Auch habe man mich in dem Vierteljahrhundert, das ich in Bayern zugebracht habe, von allen Gelegenheiten, auf den Gang der Politik Einfluß zu üben, geflissentlich so fern gehalten, daß ich nicht glaube, daß meinen Worten irgendwelche Bedeutung beigelegt werde. Ganz anders sei es mit Herrn Fränkel. Er sei ein Vertreter eines wichtigen Bestandteiles der bayerischen Wirtschaftswelt. Auf ihn werde man eher hören, und ich sei gern bereit, einen Brief, in dem er die in dieser herrschenden Anschauungen darlege, Dir zu übermitteln. So ist der beiliegende Brief des Kommerzienrats Fränkel entstanden. Ich zögere um so weniger, ihn Dir zu unterbreiten, da ich der festen Überzeugung bin, daß die durch eine Reform des preußischen Wahlrechts, die die preußische Junkerherrschaft beseitigt, entfesselte Begeisterung das einzige ist, was das Unheil aufhalten kann, was sonst -unaufhaltsam über uns hereinzubrechen und Bayern mit dem übrigen Deutschland namenlosen, Elend preiszugeben droht. Du bist der verantwortliche Minister der Krone; an Dir also ist es, den König auf die Gefahr und die zu ihrer Abwendung möglichen Mittel aufmerksam zu machen. Verzeih diesen Einbruch in Deine Sphäre. Ich habe mich nie irgendeinen, -Ministerium mit meinen Ratschlägen aufzudrängen gesucht, außer einmal, als ich hoffte, Bayern von dem Einfluß der Kartellwirtscbaft unserer Schwerindustrie bewahren zu können. Man hat danrals nicht auf mich gehört; es wird mich nicht enttäuschen, wenn man es auch diesmal nicht tut. Aber ich will wenigstens das, was ich tun kann, getan haben." voykotl jüdischer Seschüttsleute Eine juristische Betrachtung Von Rechtsanwalt Wilhelm Levinger (München) Man braucht durchaus nicht der materialistischen Geschichtsauffassung anhängen, die lehrt, daß alles menschliche Handeln nur von wirtschaftlichen Antrieben bestimmt sei, um zu finden, daß die idealen Ziele, auf die die Prediger des Judenhasses sich berufen, vielfach nur Vorwände sind, hinter denen sich sehr materielle Beweggründe verbergen. Wenn sic behaupten, daß Sorge um das bedrohte Vaterland oder die gefährdete Sittlichkeit des Volkes, ästhetischer Widerwille gegen Erscheinung und Gehaben des Juden, Glaubensverschiedenheit oder Raffegegensätze den Kampf gegen die Juden Hervorrufen und rechtfertigen, so sind das vielfach künstlich geschaffene Ideologien, die nur mangelhaft den Neid gegen den oft erfolgreichen jüdischen Mitbewerber im Berufsleben und den Wunsch verdecken, den unbequemen Konkurrenten aus dem Feld zu schlagen. Die Nichtigkeit dieser Behauptung zeigt eine Bettachtung des seit Jahren von den Judenfeinden mit Vorliebe verwendeten Kampfmittels, des geschäftlichen Boykotts. Wir wollen dabei nicht an die grauen Zeiten des Mittelalters erinnern; die gesetzliche Beschränkung der Juden auf wenige den Christen unerwünschte oder verschlossene Berufszweige, ihre Ausschließung von den Zünften usw. stellen ja durch Gesetz und Herkommen geregelte Formen des Boykotts dar, sondern wir beschränken uns auf den Boykott, wie er heute geführt wird. Ebenso müssen wir von unserer Bettachtung ausschalten die nicht seltenen Fälle, in denen Käufer aus eigenem Entschluß, ohne erkennbare Beeinflussung von dritter Seite jüdische Geschäfte meiden. Mag dies für den Kaufmann ebenso fühlbar sein, wie ein erklärter Boykott, so ist dieses Verfahren doch rechtlich nicht faßbar. Für unsere Betrachtung liegt ein Boykott nur vor, wenn jemand auf engere oder weitere Kreise von Käufern planmäßig unter Ausübung eines gewissen Druckes einwirkt dahin, daß sie geschäftliche Beziehungen zu jüdischen Geschäftsleuten (auch Trägern freier Berufe, wie Arzte und Rechtsanwälte) nicht eingehen oder bestehende Geschäftsverbindungen abbrechen sollen. Die Rechtsprechung hat sich mit'dem Boykott zuerst in der Form des Arbeiter-Boykotts befaßt und ging dabei von der durch die Bestimmungen der Gewerbeordnung über die Koalitionsfreiheit gerechtfertigten Annahme aus, daß grundsätzlich der Boykott, ebenso wie der Stteik, ein erlaubtes Mittel im Wirtschaftskampf sei und nur dann unerlaubt wird, wenn dabei gewisse durch Anstand und Billigkeit gezogene Grenzen überschritten werden. Z. B. wenn mit der Boykottaufforderung eine entstellte Darstellung der Veranlassung, unnötige persönliche Verunglimpfungen des Gegners, gefährliche Drohungen verbunden sind, oder wenn er über das durch den Zweck des Boykotts gebotene Maß hinaus den Gegner schädigt. Hiebei ist aber ein wesentlicher Unterschied zu beachten. Die Arbeiter oder Arbeiterverbände, die über gewisse Bettiebe den Boykott verhängen, gehen dabei nicht von vorneherein auf Schädigung oder Vernichtung dieser Bettiebe aus, sondern wollen nur die Inhaber der Bettiebe zu einem, ihren Bestrebungen günstigen Verhalten zwingen; sobald der Boykottierte sich diesen Bestrebungen fügt, fällt der Boykott von selbst weg. In der Rechtsprechung kehren immer

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