Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 18 (15.9.1931)
- Article
- Inhalt
- Date
- 1931-09-15
- Page
- Seite 277 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 91% known words query
- IRI
…/2727810-2727925-2727943--08093-2741126- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Bayerische Israelitische Gemeinöezeitung Rachrichtenblatt öer Israelitischen KultuSgemeinüen in München/ Augsburg/Hamberg unö öeü Verbanües Homerischer Israelitischer Gememöen Erscheint am f. unö ff. jeöen Monats. — Verlag: V. Heller, München, plinganserstraste 64/ Kernruf 75664 unö 75665, Postscheck München 5987/ Vchristleitung: Or. Luüwlg Keuchtwanger, München, Grillparzerstraste 58 Bezugspreis für nicht eingewiesene Bezieher: Reichsmark 4.80 für üas Jahr. Anzeigenpreis: Oie 4 gespaltene Millimeter-Feile 40 Reichspsenntg Kamilienanzeigen, Stellengesuche unö ähnliche Angebote ff ReichspsemNg VII. Jahrgang München, if. September Hr. tS Inhalt: Fom-Kippur-Morgcn — Einweihungsfcier der neuen Synagoge in München — Der neue Tempel in Hamburg — Die neue englische Regierung — Weltkongreß und Lager jüdischer Pfadfinder — Mitteilungen des Jüdischen Lchrervcreins für Bayern — Jüdisches Kindcrspiclzeug — Aus der Gemeinde München — Aus der Gemeinde Augsbürg — Aus der Gemeinde Bamberg — Aus bayerischen Gemeinden — Vereine —■ Geschästsnachrichtcn — 'Amtlicher Anzeiger: Bekannlmacbungen der Isr. Kultusgemeinde München: Bekanntmachung über Umschreibung von Synagogenbetstühlen — Personalia Jom-Kippur-Morgen Erklärung der Hafte roh Ieschajohu 57 — 58 Von Dr. Raphael Levi, München Die Schriftleitung hat Herrn Dr. Raphael Levi eingeladcn, den in der vorigen Nummer in der Buber-Rosenzweigschen Übersetzung abgedrucktcn Prophetenabschnitt von Jour-Kippur, -p-; ' us i'PD "IEX'i 3« erklären und verständlich zu machen. In den nachfolgenden Ausführungen ist der schwierige Abschnitt in der Tat beseelt und durch die traditionelle, rein religiöse, die kritisch-wistenschaftliche Textinterpretation der Neueren ignorierende Erklärung lebendig gemacht. Mit Ergriffenheit erinnern wir uns der Tage von Rosch-ha-Schono und Jom-Kippur aus unserer Jugendzeit, an denen Gestalten wie die des verewigten Vaters des Verfasiers des nachfolgenden Aufsatzes, Gestalten eines Raphael Landauer, Abraham Merzbacher s. A. für uns der Inbegriff der Andacht und Frömmigkeit im „Ohel-Iakob" waren. Mittel- und Höhepunkt des Sabbat- und festtäglichen Gottesdienstes war seit alterSher die K e r i o h, d. i. die Thorohverlesung. Diese bestand schon im Tempel, wie wir das bereits aus der Mischnoh erkennen. Sie stand in der Reihe der jüdischen Fundamentalgesetze, deren Befolgung zur Zeit der syrischen Verfolgungen bei Todesstrafe verboten war. Damals — also im 2. Jahrhundert vor der gewöhnlichen Zeitrechnung — bestimmte man als Ersatz für die Thorohvorlesüng die Haft o r o h, d. i. das Verlesen eines zur betreffenden Sidroh (Thorohabschnitt) in Beziehung stehenden Ausschnittes aus den N e w i i m (Propheten), wie das auch schon die Mischnoh erwähnt. Nach Aufhören der Religionsverfolgungen behielt man die H a f t o r o h als bleibende Einrichtung bei. Sie ging als dauernder Baustein in das Gefüge der Liturgie ein; so wie wir fast keinen Bestandteil unsrer in breitem Strome hinfließenden Gebetsanordnung besitzen, der nicht als ewiges Mal auf irgendein Ereignis unsrer Geschichte zurückblickt, klingend oder klagend, liebend, leidend oder dankend. Im Allgemeinen ist der Bezug der Haftoroh durch unmittelbares Anklingen an den Inhalt der Sidroh hergeftellt. An besonder» Schabbosim und den Iomim-towim (Festtagen) sind die Bezüge die Besonderheiten des Tages. Zu dieser letzteren Kategorie gehört Haftoroh am Jom --Kippur -Morgen. Jedes erschaffene Wesen trägt als unveräußerliches Erb- und Zweckgut seiner Art in sich seine Bestimmung. Diese aufgeben müßte also bedeuten sein Leben, sein Sein hingeben. Kein Geschöpf kann daS; so wenig der Fisch, wie der Strauch, wie der Stern. Ein Planet etwa, der aufhören wollte Schwerkraft zu besitzen, hätte in diesem Augenblick als solcher im Weltraum keinen Platz mehr. Seine Bestimmung ist Bestandteil seiner Natu r; in dieser geschaffenen Welt aber ist N a - t u r die oberste Dienerschaft in der Gottheit. Es gibt für das Geschöpf nur e i n Gebot: seine Bestimmung zu erfüllen; nur eine Sünde: dieses Gebot zu übertreten; nur ein Unglück: die Sünde; nur eine Rettung: Rückkehr zu seiner Bestimmung. Ein einziges Wesen gibt es, das trägt seine Bestimmung in sich nicht als Zwang und Vollendung, sondern als Aufgabe und Sendung — das ist der Mensch. Aber auch er kann nur so lange und insoweit sein, als er Erfüller seiner Bestimmung ist. Er allein „trägt Leben und Tod in seiner Hand". Dadurch wird er allein in der Schöpfung imstande göttliche Höhen zu ersteigen. Im weiten Reich des Alls bei ihm allein gibt es Sünde, Bewährungsfrist, Rückkehr (Teschuwoh). Nicht-Rückkehr ist Siechtum, Krankheit, Tod (wie bei allen Wesen nicht erfüllter Bestimmung). Da kein Glied leiden kann, ohne daß der Körper als Ganzes leidet, ist sieche Menschheit sieches All. Denn „alles was der Herr geschaffen, als ein vollkommnes Ganzes hat er es hingeftellt, ein Werk, den Meister zu ehren".