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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-08-15 · 16 (15.8.1931) · p. Seite 255

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
16 (15.8.1931)
Article
Bericht über die Verhandlungen des bayerisch-pfälzischen Fleischertages in Neustadt an der Haardt vom 7. Juni 1931 zum Punkte Schächtfrage : Fortsetzung und Schluss
Date
1931-08-15
Page
Seite 255 (sequence 1)
Language
German
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Nr. 16 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 255 Verichl über die Verhandlungen des bayerisch-pfälzischen Sieischerlages in Neustadt an der kaardt vom l.^uni 1931 zum Punkte Schächttrage Fortsetzung und Schluß Sehr geehrte Herren! Ich glaube, Ihnen mit anschaulichen Zahlen, init Notschreien aus Briefen und kurzen Begleitworten das Schächtgesctz und seine Folgen genügend beleuchtet zu haben. Der Schaden, den es auf allen Gebieten gebracht hat, dieser ganz eminente Schaden, liegt offen zutage: . Verschärfung der Absatzkrise in der Landwirtschaft, große Verluste des Viehhandels, starke Verminderung der Verdienstspanne und hochprozentiger Absatzrückgang bei die jüdischen wie christlichen Metzgereibetrieben, gewaltiger Ausfall an Gebühren und Steuern, Entgang der Verwertung der Nebenprodukte, Erwerbslosigkeit von Gehilfen und Lohnschlächtern — wo Sie nur Hinblicken, Schaden, schwerster wirtschaftlicher Schaden, den insgesamt für den bayerischen Staat an Gebühren und für die beteiligten Wirtschaftskreise an Umsatz auf Millionen zu errechnen ist. Daß man außerhalb Bayerns den ungeheuren wirtschaftlichen Schaden des Schächtverbotes klar erkennt, beweist im Ergebnis die Behandlung von Anträgen auf Einführung des Schächtverbotes in außerbayerischen deutschen Ländern und Kommunen. In Berlin, Bochum, Hamburg. Köln, Königsberg, Leipzig, Mühlhausen, Rostock, Württemberg, neuerdings in Frankreich, Mannheim, Baden und Plauen wurden Anträge auf Einführung des Schächtverbotes glattweg abgelehnt. Selbst in Thüringen konnte man sich nicht zum Erlaß des Schächtverbotes entschließen; hier wurde der Antrag zurückgestellt, nachdem besonders der Bezirksverein Thüringen auf die katastrophalen Folgen hingewieZen hatte, die die Einführung des Schächtverbotes nach sich ziehen müßte. In Bielefeld war aus politischen Gründen vom Stadtrat ein Schächtverbot beschlossen worden. Die Metzgerinnung, die Eigentümerin des Schlachthofes ist, hat aber die Zustimmung versagt, weil die Innung aus dem Schächtverbote eine wirtschaftliche Schädigung einzelner Mitglieder und des Schlachthofes befürchtete. In Bremen ist ein schächtgegnerischer Antrag von den Antragstellern selbst aus wirtschaftlichen Gründen zurückgezogen worden. In Ulm ist der Gemeinderat über den Schächtverbotsantrag zur Tagesordnung übergegangen, überall hat man sich eben der vernünftigen wirtschaftlichen Einsicht nicht verschlossen. Daß denn auch das Schächtverbot ein Unding ist, beweist eben diese Tatsache, daß sich außer Bayern noch kein anderer deutscher Landtag endgültig zu einem Schächtverbot entschließen konnte, sondern diese Frage meist als Reichssache erklärt wurde. Wir Bayern sind doch sonst so stolz auf unsere Reservatrechte — tragen wir, meine Herren, dafür Sorge, daß wir nicht anstelle der aufgegebenen guten Reservatrechte schlechte schaffen, die uns bestimmt nichts nützen, aber unserer bayerischen Wirtschaft um so mehr schaden. Irgendeinen Nutzen hat das Gesetz niemandem gebracht, noch nicht einmal einen Erfolg für diejenigen, die das Verbot wollten; denn gcschächtet wird ja doch. Aber der Schaden, den das Schlachtgesetz auf allen Gebieten gebracht hat, dieser ganz außerordentliche Schaden, ist angesichts unserer derzeitigen an und für sich trostlosen wirtschaftlichen Verhältnisse ganz untragbar und nicht zu verantworten. Die Folgerungen, die nach meiner Überzeugung aus den dargelegten schweren Auswirkungen des Schlachtgesetzes vom 17. Mai 1932 zu ziehen sind, liegen aus der Hand. Wir müssen im Interesse der schwergeschädigten bayerischen Volkswirtschaft, speziell aber im Interesse der Mitglieder unseres Gewerbes jüdischer wie christlicher Richtung, uns gegen die Beibehaltung dieses Gesetzes, das wirtschaftlich ein Fiasko ist, aussprechen. In der Obermeistertagung der bayerischen Fleischermeister vom 24. November 1930wurde bereits von christlichen wie jüdischen Rednern die Aufhebung des Schächwerbotes verlangt mit der Begründung, daß durch dieses Verbot die Landwirsschaft, Kommunen, Viehhandel und Metzgergewerbe schwerster Schaden trifft. Zur Zeit laufen im Verfassungsausschuß des Bayerischen Landtags verschiedene Anträge auf Aufhebung des Schlachtgesetzes, auf Aufhebung des Schächtverbotes. Unterstützen wir auf unserer heutigen Tagung diese Anträge, indem wir den Beschluß fassen. „Der Vorstand des Bezirksvereins Bayern wird beauftragt, in tunlichster Bälde bei Landtag und Regierung wegen entsprechender Abänderung des Gesetzes über das Schlachten von Tieren vom 17. Mai 1932 vorstellig zu werden." Sehr geehrte Herren! Ich habe mich in meinem Referate bemüht, in sachlicher Weise zu den wirtschaftlichen Folgen und Auswirkungen des Schlachtgesetzes, des Schächteverbotes Stellung zu nehmen und habe Seitensprünge auf politisches und kulturelles Gebiet vermieden. Wenn Sie nun zur Diskussion sprechen wollen, halten Sie bitte Ihre Ausführungen in demselben Rahmen, damit Sie hierdurch auch der Aufgabe gerecht werden, die sich Ihre Berufsorganisation setzt, den wirtschaftlichen Interessen aller Ihrer Mitglieder zu dienen. In der Aussprache hierüber vertraten sowohl Obermeister Karrer (Memmingen), wie auch Obermeister Karl (Immenftadt) den Standpunkt, daß die übrige bayerische Metzgerschaft mit ihren jüdischen Kollegen voll und ganz einig gehen müsse und die Aufhebung des Schächtverbotes zu fordern ist. Kollege Weil (Nürnberg) stellte fest, daß die Anreger des Schächtverbotes bei ihrem Handeln weniger vom Mitleid und Tierschutz bestimmt waren, daß vielmehr politische Gründe als die Triebfeder dafür anzusehen seien. Einstimmig stimmte der Bezirkstag den Anträgen des Referenten zu. vückerschau Saba besucht Salomo. Roman von Helene Elrat. Ullstein-Verlag, Berlin. Daß die Königin von Saba Salomonis Buscnfrcundin und ein Blaustrumpf Äthiopiens war, wußte schon Heinrich Heine. Und mir scheint, der Romanzero-Dichter wäre mit dem graziösen Büchlein der Helene Eliat „Saba besucht Salomo" nicht übel zufrieden gewesen. Denn statt daß der äthiopische Blaustrumpf zu seiner Zeit noch durch Esprit brillieren wollte und mit seinen klugen Rätseln „auf die Dauer fatigant ward", ist die sabäische Königin unter den geschickten Händen einer späten Schwester all ihrer berüchtigten Weisheit untreu geworden und nichts als ein höchst neugieriges und lebensgieriges Wciblein, das zum Hofe des Königs Salomo kommt — scheinbar um die Erfüllung eines Orakels zu erharren, in Wirklichkeit um von seiner weisen Lebensmüdigkeit und von seiner klugen ägyptischen Frau Leben und Männer verstehen zu lernen. Sie findet alles, was sic sucht — und mehr als das. Liebeserfahren läßt sie den alten König als einen Enttäuschten zurück — reif, um den Prediger Salomonis zu schreiben. Das ist ein allerliebstes Buch voll farbiger Bilder von den Kamelen in der Wüste bis zu den Ziegenhirten im Tale Josaphat; und manchmal überraschen uns unter so viel heiterer Leichtflüssigkeit Stellen von einer verblüffenden Größe: etwa da die echte Bundeslade, von den Wächtern verworfen, inmitten des Tales liegt und plötzlich dem hölzernen Körper zitternde Streifen farbigen Lichtes entsteigen und eine goldene Brücke zur Sonne schlagen. Es war der Regenbogen.... Bertha Badt-Strauß Verkaufsstellen { Hiltensbergerstraße 8 Fernsprecher 3706 46 Glückst aße 10 Fernsprecher 296944 Thierschstrnße 19 Fernsprecher 22082 Franz-Jo ef-Straße 29 Fernsprech °r 30452 SchleißheimerStraßelOO Fernsprecher 370 326 Winzererstraße 92 Belgradstraße 28 Für Säuglinge und Kinder nur Boschhof^Vorzugsmilch Hauslieferung durch Boschhof-Verkaufszentrale Schleißheimer Straße 100 / Tel. 370326

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