Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 14 (15.7.1931)
- Article
- Bericht über die Verhandlungen des bayerisch-pfälzischen Fleischertages in Neustadt an der Haardt vom 7. Juni 1931 zum Punkte Schächtfrage
- Date
- 1931-07-15
- Page
- Seite 219 (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 14 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 219 Vericht über die Verhandlungen des bayerisch-pfälzischen Sleischerlages in Neustadt an der Naardt vom 7. Juni 1931 zum Punkte Schächtfrage Zu dem Punkt - Schächtfrage erstattete Syndikus Dr. Blumschein (München) ein ausführliches Referat. Er führte dazu aus: Auf Veranlassung der Vorstandschaft des Bezirksvereins Bayern und des Landesverbandes jüdischer Metzgermeister habe ich es übernommen, auf Ihrer heutigen Tagung Referat über das Thema „Schächtfrage" zu erstatten. Dabei bin ich mir voll bewußt, daß es sich hier um die Behandlung einer recht diffizilen Angelegenheit handelt; ist doch die Schächtfrage und damit das Schächtverbot politisch und kulturell außerordentlich umstritten. Ich betrachte es aber nicht als meine Aufgabe, auf die politische und kulturelle Seite der Materie einzugehen, wie ich denn auch selbst an der ganzen Frage weder politisch noch religiös interesiiert bin. Und Ihre Zusammenkunft hier ist keine politische Versammlung; sie ist die Tagung eines neutralen gewerblichen Berufsverbandes. Dessey Aufgabe und Zweck ist arbeiten und immer wieder arbeiten zur Besierung der wirtschaftlichen Lage seines Gewerbes und seiner Mitglieder. Daruin erbitte ich auch Ihr Einverständnis, daß ich mein Referat ausschließlich unter der Parole wirtschaftlichen Denkens halte. Wirtschaftliches Denken duldet aber keine Politik von Interessengruppen; es steht höher als Politik, es ist im letzten Sinne ein Denken an das Gemeinwohl. Und damit zur Sache! Am 29. Januar 1930 fyat der Bayerische Landtag das „Gesetz über das Schlachten von Tieren" angenommen; es ist am I. Oktober 1930 in Kraft getreten und brachte die Vorschrift des Betäubungszwanges beim rituellen Schächten, kurz die Einführung des Schächtverbotes. Die tatsächliche Entwicklung der Dinge seit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes hat nun sehr nachdrücklich bestätigt, daß die Warnungen vor dem Schächtverbot nur allzu sehr berechtigt waren, denn seine wirtschaftlichen Auswirkungen sind außerordentlich schädlich. Betrachten wir zunächst vor allem das, was uns am nächsten liegt.: Die Wirkung, die das Gesetz auf das Meßgergewcrbe ausgeübt hat und noch ausübt. Daß die jüdischen Metzgermeister — es sind rund 250 solche Betriebe in Bayern — unter dem Schächtverbot ganz außerordentlich leiden, ist allgemein bekannt. Die Mehrspesen, die jetzt auf ihren Betrieben liegen, sind ganz enorm. Der Bedarf der rituell lebenden israelitischen Bevölkerung an Fleisch von Rindern und Schafen wurde bis zum I. Oktober 1930, d. i. der Zeitpunkt des Inkrafttretens des Gesetzes, aus bayerischen Schächtungen gedeckt, und zwar zu einem sehr erheblichen Teile durch nichtjüdische Betriebe. In der Regel aber schlachtete der jüdische Metzger in Verbindung mit einem christlichen Kollegen; er setzte die Vorderviertel an seine jüdische Kundschaft ab und der nichtjüdische Kollege bekam zu billigem Preise die Hinterviertel. Jeder machte damit sein Geschäft. Heute muß der jüdische Metzger fast zwangsweise sein Vieh außerhalb Bayerns einkaufen, draußen schächten und die Hinterviertel draußen verkaufen. Die Versorgung von München und Augsburg sowie des übrigen Südbayerns erfolgt durch Schächtungen in Ulm; Mittelfranken rnit Nürnberg und Fürth decken ihren Bedarf teilweise aus Crailsheim und Ulm in Württemberg und teilweise aus preußischen Betrieben; Oberfränken und Unterfranken mit Würzburg beziehen ihr Fleisch aus Baden, Thüringen und Preußen; die Oberpfalz aus dem Sächsischen und -die Rheinpfalz ebenfalls aus benachbarten deutschen Ländern. Kauft nun der jüdische Metzgermeister sein Vieh in Bayern, so wird der Einkauf schon durch den Transport zur außerbayerischen Schlachtstätte stark verteuert. Durch den Rücktransport erwachsen ihm neue Frachtspesen, insbesondere auch für die Hinterviertel, die er doch gewohnheitsmäßig billig absetzen soll. Dadurch ist er zwangsläufig genötigt, die Hinterviertel draußen zu lasten. Werden aber die Hinterviertel nicht miteingeführt, so gelten gemäß Entschließung des Staatsministeriums der Finanzen vom 28. Llpril 1931 zwei Vorderviertel als ein Schlachttier im Sinne der Schlachtsteuervorschriften. Eine teilweise Rückvergütung der vollbezahlten Schlachtsteuer findet nicht statt, so daß auf zwei Vorderviertel die ganze Schlachtsteuer trifft. Wird über das Schächtvieh außerhalb Bayerns gekauft und dann das Fleisch eingeführt, so unterliegt dieses Fleisch der Ausgleichssteuer mit 8 Pfg. für das Kilogramm, wobei Kopf, Füße, Eingeweide, Unschlitt und Haut bei der Gewichtsfeststellung in gleicher Weise wie das Fleisch zu berechnen sind, soweit sie in natürlichem Zusammenhang mit dem Tierkörper eingeführt werden. Dazu kommen dann noch die. Nachbeschau gebühren mit 2 Pfg. pro Kilogramm. Das bedeutet insgesamt eine erhebliche Mehrbelastung gegenüber den normalen Schlachtstcuergebühren. Ob also das Schächtvich innerhalb oder außerhalb Bayerns gekauft wird, auf jeden Fall ist es steuerlich zusätzlich belastet. Hierzu kommen noch die persönlichen Reisespesen der Geschäftsinhaber, sowie die Reisespesen der Metzgergehilfen und Kultusbeamten. Wo aber der Inhaber nicht selbst reisen kann, kommen teilweise noch Gehaltszahlungen für die zu bestellenden Kontroll- und Aufsichtsbeamten in Frage. Cs sind also große Mehrspesen, die das Schächtverbot dem jüdischen Meßgermcister aufcrlegt und die nach vorsichtiger Berechnung auf mindestens 30—40 RM. pro Stück Großvieh anzusehen sind. Seine Verdienstspanne wird dadurch auf ein Minimum herabgedrückt, seine Wirtschaftslage ganz außerordentlich verschlechtert und gefährdet. Besonders energische Klagen kommen aber gerade aus den Kreisen christlicher Metzgermeister und es ist geradezu beängstigend, welch enormer Schaden durch das Schächtverbot auch unter ihnen angerichtet worden ist. Mir liegen in großer Anzahl Briefe christlicher Metzgermeister und ebensolcher Innungen vor, in denen bitter über die Auswirkungen dieses Gesetzes, über seine wirtschaftlichen Schäden für die Einzelbetriebe geklagt wird. (Referent brachte verschiedene Briefe zur Verlesung.) Ich habe nur einzelne Briefe herangezogen und aus ihnen nur Teste vorgelesen, und zwar nur aus solchen Briefen, die von christlichen Metzgermeistern stammen. Ich glaube, daß die Notschreie, die Ihnen aus diesen Briefen entgegenhallen, vollauf genügen, um Ihnen grell und blitzartig den Schaden aufzuzeigen, den das Schächtgesetz dem bayerischen Metzgergewerbe zugefügt hat. Eine enorme Verteuerung in den jüdischen Betrieben und unerträglicher Rückgang der Verdienstspanne bis zur Aufgabe jeglichen Gewinnes, hochprozentiger Umsatzrückgang in den Betrieben christlicher Meßgermcister. (Fortsetzung folgt.) 5lus dem Verbände Justizrat Dr. Julius Rheknheimer, Kaiserslautern, gestorben Am Samstag, dem 23. Juni starb im 62. Lebensjahre Juftizrat Dr. Julius Rheinheimer, Rechtsanwalt in Kaiserslautern. In Landftuhl (Pfalz) geboren, genoß der Verewigte als hochangesehener Jurist allgemeine Wertschätzung. Die israelitische Kultusgemeinde, der Rabbinatsbezirk Kaiserslautern und das israelitische Altersheim für die Pfalz, verlieren in ihm ihren verdienten Vorsitzenden. Der Verband der israelitischen Kultusgemeinden der Pfalz und der Verband bayerischer israelitischer Gemeinden beklagt den Verlust einer seiner Besten. Seine hohen Geiftesgaben und eine ungewöhnliche Tatkraft, ein warmes Herz für die Not der Zeit, machten ihn zum wahren Menschenfreund. Bei jeder Gelegenheit hat er bewiesen, daß er ein Führer im Judentum war, zum Wohle der engeren Heimat, wie zum Wohle unseres Vaterlandes. — Das große Trauergefolge an der letzten Ruhestätte des Verblichenen zeugte von seinem allgemeinen Ansehen. Herr Bezirksrabbiner Dr. Baron-KaiserSlautern rief dem treuen Freund der Kultusgemeinde tiefempfundene Worte des Gedenkens ins Grab, Synagogenvorftand und Stadtrat Strauß Bad Dürkheim sprach am Grabe für den Verband pfälzischer Kultusgemeinden, Herr Dr. Koebner-Ludwigshafen für den Verband bayerischer israelitischer Gemeinden. Der Verband bayerischer israelitischer Gemeinden wird daö Andenken seines ausgezeichneten Vorstandsmitgliedes in ehrenvollem Gedächtnis behalten.