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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-07-15 · 14 (15.7.1931) · p. Seite 216

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
14 (15.7.1931)
Article
Der Faschismus und die Juden in Italien
Date
1931-07-15
Page
Seite 216 (sequence 2)
Language
German
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216 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 14 gierung ausgearbeitee und vor einiger Zeit in Kraft gesetzte Statut, durch das Bestand und Tätigkeit der jüdischen Gemeinden Italiens geregelt wird, werde dazu beitragen, das italienische Judentum noch mehr zu konsolidieren. Dieses Statut habe denn auch die volle Anerkennung der jüdischen Kreise gefunden und sei von ihnen mit Dankbarkeit ausgenommen worden. Nach dem Abschluß des Konkordats wurde ein Spezialgesetz erlassen, durch das die volle Religionsfreiheit für die nichtkatholischen Bekennmisse in Italien anerkannt wird. Alle diese Bekennmisse besitzen das Recht freier und öffentlicher Neligionsübung, ihre Anhänger werden zu allen administrativen und politischen Stellungen zugelaffen. Mit besonderem Nachdruck betonte Minister Rocco, daß die Möglichkeit der Erlangung aller staatlichen Posten für die Angehörigen der nichtkathosischen Konfessionen in Italien nicht bloß auf dem Papier stehe, daß sie nicht nur theoretisch, sondern auch in Wirklichkeit vorhanden sei. Hohe richterliche Stellungen werden in Italien von Juden bekleidet: so z. B. sind der Generalstaatsanwalt der Provinz Bari, Leopoldi Muggia, und der erste Vorsitzende des höchsten Appellationsgerichts in Ancona, Raffaelo D'Ancona, Juden. Auch viele Lehrstühle der Universitäten sind mit Juden besetzt. Weiters erwähnte Minister Rocco, der Professor für Handelsrecht an der Universität Rom ist, daß das Handelsrecht in Italien eine große Zahl wissenschaftlicher Vertreter besitzt, die Juden sind. Einige von diesen gelten als die hervorragendsten Autoritäten auf diesem Gebiet. Auch die vor einiger Zeit eingesetzte Regierungskommission zur Habilitierung von Universitätsdozenten habe fast ausschließlich aus jüdischen Universitätsprofessoren verschiedener Universitäten bestanden. Einem der jüdischen Mitglieder dieser Kommission, Prof. Cesare Vivante, einem der bedeutendsten Theoretiker auf dem Gebiet des italienischen Handelsrechts, seien vor kurzem anläßlich seines Scheidens aus dem Lehramte große Ehrungen seitens der Universität Rom zuteil geworden. Bei der zu seinen Ehren veranstalteten Feier war auch die italienische Negierung offiziell vertreten. Symptomatisch sei der große Anteil der Juden an der italienischen Armee, in der sie die höchsten Stellungen erreicht haben. Die jüdischen Generäle Liuzzi, Segre und Pugliese. seien hervorragende Theoretiker der Strategie und Taktik. Auf eine Frage des ITA-Vertreters bezüglich der Stellung des Faschismus zu analogen Bewegungen im Auslande und zu Bewegungen, die sich selbst die faschistisch bezeichnen und gleichzeitig das Nassenprinzip stark betonen, erklärte Minister Rocco, in Italien gebe es kein Raffenproblcm. Italien sei von jeher ein Land gewesen, in dem sich verschiedene Völker und Rassen mischten. Kulturell sei die Vermischung der verschiedenen Rassen in Italien vollständig durchgeführt. Der Faschismus stützte sich als nationale Bewegung nicht auf Rassenvorurteile. In dieser Beziehung unterscheide er sich vollkommen vom Hitlerismus. Zur Frage des Schulwesens in Italien übergehend, wies Minister Rocco darauf hin, daß die jüdischen Elementarschulen in Italien den anderen Schulen völlig gleichgestellt sind. Cr selbst habe veranlaßt, daß den jüdischen Schulen das Recht zuerkannt wurde, eigene, den Bedürfnissen der jüdischen Schuljugend angepaßte, Ausgaben der italienischen Elementarschullehrbücher zu veranstalten. England und Palästina Anläßlich des XVII. Zionisten-Kongreffes Juli 1931 Von Dr. Ludwia Mayer, Auasburq Seit den arabischen Unruhen in Palästina im Sommer 1929 sind die Beziehungen der Jewish Agency zu der Mandatarmacht England keine ungetrübten: Zunächst erschien das Weißbuch der britischen Regierung vom 20. Oktober 1930 über die künftige Politik der Mandatarmacht in Palästina und der Bericht John Simpsons, die eine entschiedene und einhellige Ablehnung durch die Weltjudenheit erfuhren; sodann der bekannte Brief Ramsay Macdonalds, der zwar einen Ausgleich der Meinungen versuchte, jedoch in seiner Tragweite wenig durchsichtig ist; schließlich die Verhandlungen über den neuen Landentwicklungsplan, dessen Verwirklichung und Ausgestaltung ein Prüfstein für den guten Willen der Mandatarmacht zur Förderung des Nationalheims sein wird. In diesem Stadium der palästinensischen Verhälmisse ist das Erscheinen des Buches „England und Palästin a"i von Josef Cohn, sehr zu begrüßen. Die Arbeit Josef Cohns ist gegenüber den bereits vorhandenen wissenschaftlichen Werken über die politischen, staats- und völkerrechtlichen Fragen Palästinaszwar keine grundlegend neue Betrachtungsweise des Problemkreises „England und Palästina". Immerhin bietet die Arbeit, die in erfreulichem Maße den Geist der soziologischen Seminare der Universität Heidelberg verrät, eine sorgfältige Zusammenstellung der einschlägigen soziologischen Fragen Palästinas, der historischen Entwicklung der britischen Near-Cast-Politik, der politischen und wirtschaftlichen Tätigkeit der zionistischen Bewegung zur Verwirklichung der jüdischen nationalen Heimstätte, so daß sie in dieser Hinsicht doch wohl als eine Bereicherung der bisherigen Literatur bezeichnet werden kann. Die britische Palästina-Politik — und um deren Analyse ist es Josef Cohn in erster Linie zu tun — wird durch drei verschiedene Momente bedingt, die vom Verfasser im wesentlichen richtig dargesiellt werden: 1 Erschienen als 8. Beiheft zur Zeitschrift für Geopolitik im Kurt Vohwinckel Verlag, Berlin-Grunewald. 2 An bereits vorhandener Palästinaliteratur ist vor allem zu nennen: Manka Spiegel, Das völkerrechtliche Mandat und seine Anwendung auf Palästina, Graz 1928; Ernst Marcus, Palästina — Ein werdender Staat, Leipzig 1930; Stojanovsky, The Palestine Mandate; Abraham Baumkoller, Le Mandat sur Ia Palestine, Paris 1931; ferner an grundlegenden Werken über das Mandatssystem Stojanovsky, La Theorie general des Mandats inlernationaux, Paris 1925 und van Rees, Letz Mandats interaationaux, 2 Bde., Paris 1927 und 1928. , Der erste Fragcncomplex wird durch die geistig-religiösen Beziehungen zwischen Engländer und Juden charakterisiert, die besonders in der Ethik des Puritanismus und der Ethik des Alten Testamentes gewisse Berührungspunkte aufweisen. Aus dieser Einstellung heraus ist es begreiflich, daß seit der Wiederzulassung der Juden in England die Parole: „The holy land for the holy people“, also die Rückkehr der Juden nach Palästina, im englischen Geistesleben eine bedeutende Rolle gespielt hat. Erst im 19. Jahrhundert erhalten diese bisher rein akademischen Erörterungen der Palästinafrage im Zusammenhänge mit der „Restoration of the Jews“;53cmegung des Earl of Shaftesbury und Disraelis „Orientalismus" ihre realpolitische Fundamentierung. Als prägnanteste Gestalt dieser vor allem aus geistigen Gründen an einer Besiedlung Palästinas durch Juden interessierten Persönlichkeiten ist Lord Balfour zu erwähnen, dessen typische Bedeutung für das Britentum Rudolf Kircher in seinem ausgezeichneten Buche „Engländer" gezeigt hat. Der zweite Problemkreis ist mit der Wahrung der britischen Reichsinteressen im NahenOsten verknüpft, die insbesondere im Interesse der Erhaltung und des Ausbaus des Weges nach Indien die Einbeziehung Palästinas in das Gefüge des Empires — zumal bei den labilen Verhältnissen in Ägypten — zu einer existentiellen Notwendigkeit machen. Cohn gibt in dieser Hinsicht eine gute Zusammenstellung der britischen Orientpolitik einschließlich der während des Weltkrieges getroffenen Abmachungen. Wenn hier die Darstellung Cohns dennoch etwas weniger befriedigt, so liegt es daran, daß er allzusehr ausgefahrenen Spuren folgt. Cs wäre förderlich gewesen, neben dem Hinweis auf die geopolitische Bedeutung Palästinas für die Sicherung des Weges nach Indien, die Palästinafrage im Rahmender Gesamtentwicklung des britischen Empires, insbesondere unter Berücksichtigung des Umbaus des Empire, in staatsrechtlicher Hinsicht zu klären. Die Berücksichtigung der grundlegenden Arbeiten des Münchner Rechtsanwalts Dr. Karl Löwenstem? über die verfassungspolitische Entwicklungstendenzen des britischen Empire wäre für die Aufstellung neuer Gesichtspunkte von Wert gewesen. Ein dritter entscheidender Faktor für das Palästinaproblem ergibt sich 3 Vgl. Karl Löwenstein, Das heutige Verfassungsrecht des britischen Weltreichs im Jahrbuch des öffentlichen Rechts, Bd. XIII 1925 sowie die Magna Charta des britischen Weltreiches im Archiv für öffentliches Recht Bd.. 12, H. 2 — Ferner: Ludwig Mayer, Völkerbundsmandate und British Empire in Zeitschrift für öffentliches Recht, Bd. VIII, H. 2.

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