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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-07-01 · 13 (1.7.1931) · p. Seite 194

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
13 (1.7.1931)
Article
Gesetzesreligion und Erlösungsreligion [Rezension]
Date
1931-07-01
Page
Seite 194 (sequence 2)
Language
German
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194 Bayerische Israelitische Gemeindezcitung?'u. 13 Ägypterkönig Schischak, etwa im IO. vorchrl. Ih., wurde eine größere Gefangenenschar von Iudäern nach Ägypten deportiert. Ihnen folgten später weitere Auswanderer. Diese erste Diaspora scheint von ihrem Stammvolk ziemlich isoliert gewesen zu sein.. Auf jeden Fall war ihr der Weg zu gemeinsamen Religionsübungen mit dem Mutterlande abgeschnitten. Diese Isoliertheit wurde durch den unmittelbaren Einfluß der neuen heidnischen Umgebung nur noch vertieft. Eine entscheidende Rolle spielte die vom Hellenentum durchtränkte alexandrinische Schule. Ihr entlehnte die ägyptische Iudenheit die Methode, durch welche sie fremdes Geistes- und Glaubensgut in die eigenen fremdgewordenen Urkunden hinüberpflanzen konnte. Es ist die Allegorie, die den Stoikern über ihren veralteten Homer hinweghalf. Diese Methode war den Toragesetzen zunächst dadurch gefährlich, daß man einzelne Gebote, die.in der neuen Umgebung als etwas Fremdartiges empfunden wurden, durch allegorische Ausdeutung am leichtesten aus der Welt schaffen konnte. DaS war aber nur der Anfang. Wir finden noch Allegoriker, die sich trotz griechischer Bildung treu am Gesetz hielten. Philo ist das klassische Beispiel hierfür. Schlimmer kam es mit denen, welche sich mit den Gedankengängen griechisch-orientalischer Kulte befreundet hatten. Diesen kam es nicht mehr auf beliebige Hinwegdeutung einzelner Gesetze an, sondern auf grundsätzliche Aufhebung des jüdischen Gesetzesgedankens. Hier haben wir die Wurzel zu suchen für die eigene Sinngebung der „Gesetzesreligion" bzw. für die scharfe Unterscheidung zwischen Gesetzesreligion und anderen Religionen. Hier gibt Guttmann eine neue, iedoch aus dem Stoff selbst geschöpfte Begriffsbestimmung, die in Verfolg der weiteren Untersuchungen zentrale Bedeutung gewinnt. Hat nicht jede Religion Gesetze bzw. Verhaltungsvorschriften, Kultformen und Lebensregeln? Wie kommt es, daß gerade die jüdische Religion als Gesetzesreligion angesprochen wird? Von dieser Frage geht Guttmann aus. Da wir auf die quellenmäßige Darstellung nicht näher eingehen können, wollen wir hier die Antwort nur ganz kurz skizzieren. — Dem antiken Menschen war das Erftgegebene stets die physische Natur in ihrer unmittelbaren Beziehung zum Menschen selbst. Diese lernte er beherrschen durch Mittel und Werkzeuge chemisch-mechanischer Art; durch Stoffe, die er der Natur entnahm, baut er auf dem Wege unmittelbaren Verbrauchs gleichsam seinen eigenen Körper auf. Diese physisch-chemischen Mittel und physiologischen Prozesse sucht nun der antike Mensch durch analoge Methoden auch seiner Gottheit gegenüber zur Geltung .zu bringen: Der Mensch ist erdgeboren wie die Pflanze und das Tier, die ihn umgeben und nähren. Er ist also auch wie diese sterblich. Würde es ihm gelingen, durch irgendwelche Mittel sich als gottgeboren umzustellen, dann würde auch er wie Gott selbst unsterblich sein. Aus dieser sehr alten Vorstellung erwuchs das große Geheimnis oder das Mysterium der Wiedergeburt in Gott. Wir finden es an den verschiedensten Punkten der bekannten Welt, besonders bei den orientalischen Völkern, bei den Ägyptern und Griechen. Auf die Verschiedenheit der Formen können wir hier nicht eingehen; im wesentlichen war es eine Art Taufe, meistens eine blutige, veranstaltet durch Tier-, vielleicht auch durch Menschenopfer. Diese durch Mysterium züstandegekommene Neugeburt oder Wiedergeburt begründet reale, man möchte fast sagen pysische Gotteskindschaft, dementsprechend auch reale Vergottung, denn ein Kind ist ja den Eltern wesensähnlich. Darauf beruht auch die Unsterblichkeit des Myften. — Eine zweite Form der Unsterblich- oder Gottwerdung entstand durch die mystische Vorstellung einer geschlechtlichen Vereinigung mit der Gottheit. Diese ist zumindest so myfterienreich und häufig wie die Neugeburt durch mystische Taufe. Sie hat ein ziemlich reiches Register, beginnend mit Aufopferung der Keuschheit und schließend mit gottgeweihter Iungferschaft in übertragenem Sinne. — Die dritte ebenfalls geläufige Form von Erwerbung unsterblichkeitsverleihender Gottwerdung ist die Theophagie (Gottverspeisung), ebenfalls der Natur entnommen, wo der Feuerbach'fche Satz: „der Mensch ist, was er ift" im gegebenen Sinne am zutreffendsten scheint. Der von Sterblichem sich Nährende ist sterblich; man muß also Unsterbliches essen, damit man selbst unsterblich wird. Diese drei Grundformen aller antiken Religionen haben recht verwickelte Myfterienkulte ins Leben gerufen, zum Teil recht schwere asketische Übungen, die ein viel reicheres Register haben als die jüdischen Religionsgesetze. Wollte man kultische Formen und Verhaltungsmaßregeln, die ja auch in den Mysterienreligionen als feststehende und zwingende Normen geglaubt und gehandhabt werden, als „Gesetze" schlechthin auffassen, dann müßten alle Religionen Gesetzesreligionen sein. Es besteht aber in der Tat ein wesentlicher Unterschied zwischen Thora-Gesetz und Mysterium. Das Mysterium ist Mittel oder Werkzeug und unterscheidet sich vom alltäglichen Mittel und Werkzeug nur dadurch, daß es nicht wie dieses aus chemisch-mechanischen Naturgesetzen ruht, sondern auf mystischen, hier nicht näher zu erklärenden Gesetzen, die nach Anschauung der bezüglichen Bekenner genau so zwangsläufig wirken wie Naturgesetze: das richtig vollzogene Mysterium funktioniert mit derselben Treffsicherheit wie ein losgeschossener Pfeil. Demgegenüber kann das Tora-Gebot keineswegs als zwangsläufiges Mittel zur Gewinnung der göttlichen Wesenheit angesprochen werden. Es ist kein Heilsinstrument im mystischen Sinne, sondern ein wirkliches Gebot, ein Befehl, dem man zu gehorchen hat, weil es Gott so wünscht. Das Mysterium ist ein Experiment, das dem Menschen göttliche Wesenheit eintragen soll; das Gebot hingegen eine Pflicht, die der Herr seinem Diener bzw. der Schöpfer seinem Geschöpf auferlegt. Auf Grund der streng begrifflichen Auseinanderhaltung von Gesetzesreligion und Myfterienreligionen oder „Erlöserreligione n", lassen sich neue Aufschlüsse gewinnen über manche dunkle Punkte der schon in vorchristlicher Zeit stark hervorgetretenen Sektenbildung. Der Verfasser verfolgt die Frage bis zum Auftreten des Christentums, auf das er besonders einzugehen verspricht. Im Schlußwort weift er jedoch in flüchtiger Kürze auf die Verschiedenheiten des Offenbarungscharakters zwischen Gesetz und Mysterium und insbesondere auf den Unterschied von Gesetz und Dogma hin, vorgreifend zum Teil auch auf altchriftliche Begriffe, so weit sie als Analogien zum Grundwesen der alten Myfterienreligionen aufgefaßt werden können. Das neue Buch Guttmanns ist in seinen religionsgeschichtlichen Untersuchungen als einleitender Teil zu einer jüdischen Theologie gedacht, die sich die Aufgabe stellt, die grundlegenden Begriffe und Glaubenssätze nicht bloß von innen heraus zu entwickeln, sondern sie auch vergleichstheoretisch zu beleuchten und klarzuftellen. Die hier gebotene skizzenhafte und unvollständige Zeichnung des Inhalts' mag im knapp zugemessenen Rahmen ihre teilweise Erklärung und Entschuldigung finden.

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