Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 13 (1.7.1931)
- Article
- Inhalt
- Date
- 1931-07-01
- Page
- Seite 193 (sequence 1)
- Language
- German
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Kachmchtenblatt der Israelitischen kultusgememden in München/Augsburg/Hamberg und des Verbandes Hagerischer Israelitischer Gemeinden Israelitische Gememüezeitung Erscheint am 1. und 15. jeden Monats. — Verlag: L. Heller/ München/ Bezugspreis für nicht eingewiesene Bezieher: Reichsmark 4.S0 für das plinganserstraße 64/ Kernruf 7) 664 und 7)665/ Postscheck München 3987, Jahr. Anzeigenpreis: Die 4 gespaltene Millimeter-Zeile 40 Reichspfenntg vchristleitung: 9r. Ludwig Keuchlwanger/ München/ Grillparzerstraste 38 Kamilienanzeigen, Stellengesuche und ähnliche Angebote 15 Reichspfenntg VII. Jahrgang München, t. Juli Kr. 15 Inhalt: Gesetzesreligion und Crlösungsreligion — Werke jüdischer Volkskunst in Bayern — Israelitische Lehrerbildungsanstalt Würzburg — „Das Buch Zunz" — Der XVII. Zionistenkongreß in Basel — Das Studium des Hebräischen — Die traditionelle Methode des Unterrichts im Hebräischen — Die gesellschaftliche und wirtschaftliche Zukunft der jüdischen Jugend in Deutschland — Aus bayerischen Gemeinden — Vereine — Amtlicher Anzeiger: Bekanntmachungen des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden: Bekanntmachung über Kürzung der Beamten- und Angestelltcnbezügc — Pcrsonalia. besetzesreligion und Crlösungsreligion Ein Grundwert von Professor Michael Guttmann nnrpn 72^ Dm.vjn nx'itym rmson nvp nj'm p-|-7 -pno “JD’ü vnsJt? mrcn 721 rrrmDon B’chinath quijjum hammizwoth behaschwaath haniggudim scheben hajahaduth hamesorathith üben haki- Ihoth scheniphredu mimennah semuk lehorban habajith uleacharaw Prüfung der Erfüllung der Gebote durch Vergleichung der Gegensätze zwischen dem überlieferten Judentum und den von ihm seit Zerstörung des Tempels abgetrennten Sekten. Von Prof. Michael Guttmann, Direktor des Jüdisch-Theologischen Seminars in Breslau, IV, S. l—112 (Wissenschaftliche Beilage des Berichts des Jüd.-Theol. Seminars von Breslau). Seminarrabbiner Prof. Dr. Michael Guttmann veröffentlicht soeben unter dem Titel „Bechinat kijjum hammizwot" in hebräischer Sprache eine Untersuchung über den Geltungsumfang der mosaischen Gebote unter besonderer Berücksichtigung der Gegensätze, die sich im Hinblick auf das System der Pflichtenlehre zwischen dem Stammjudentum und den von diesem abgetrennten Sekten gebildet hat. Das folgende Referat gibt einen Begriff der Forschungsarbeit des Gelehrten und von der Fülle neuer wichtiger Gedanken. Den früheren Werken, die Michael Guttmann über Gesetzesexegese und über Art und Wesen der Gesetze geschrieben hat, reiht sich gegenwärtige Schrift gleichsam organisch an. Im Hinblick auf die Tatsache, daß der Verfasser in seinem neuen Buche auf entwickelungsgeschichtliche Probleme eingeht und zu einem guten Teil auch grundlegende Fragen des Sektenwesens behandelt, dürfte es sich empfehlen, ein allgemeines Bild d.er hier behandelten Probleme zu entwerfen. Die Grundzüge wollen wir dem Buche selbst entnehmen. Im ersten Abschnitt untersucht Guttmann die teils aus der Schrift hervorgehenden, teils aus der Tradition bekannten Bestimmungen, die auf Beginn, Umfang und Dauer einzelner Gesetzesgruppen Bezug haben. Er weift zunächst auf die Tatsache hin, daß die Offenbarung des Gesetzes ftufenmäßig erfolgt ist. Der Offenbarungsprozeß beginnt schon mit dem ersten Menschen. Eine ausgeprägtere und in sich geschlossene Gesetzgebung wird Noa, dem zweiten Stammvater der Menschheit, zuteil. Sie gilt allen Völkern und allen Zeiten, ist also im weitesten Sinne des Wortes universal. Ein eigener, spezialer Typ von Gesetzen tritt mit dem Gebot des Bundeszeichens in Erscheinung, das sich von den Noachidengeboten durch Begrenzung des Geltungsumfangs unterscheidet;.es gilt bloß Abraham und seinen nächsten Angehörigen und Nachkommen. Mit der sinaitischen Offenbarung erreicht die speziale Gesetzgebung ihre Vollendung. Der Verfasser behandelt hier auch Begriffe und Gegebenheiten, die mit der spezialen Gesetzgebung in engem Zusammenhänge stehen wie interimistische und Dauergebote, ortgebundene und überall gellende Gesetze; Gebotsgruppen von geschichtlicher Bedingtheit wie Opferkult, Stiftshütte und Tempel, synhedriale Gerichtsbarkeit und durch Erlaß- und Jubeljahre determiniertes Agrarwesen. Im zweiten Abschnitt werden die hier angeschnittenen Fragen weitergeführt unter Hinzuziehung des nicht uninteressanten Kapitels von den Ursachen und Gründen der Gebote. Es verdient hier besonders hervorgehoben zu werden, daß in den talmudischmidraschischen Begründungen der Gebote das human-ethische Prinzip das weitaus überwiegende ist. Mit dem dritten Abschnitt beginnt ein neuer Teil. Die mosaischen Gebote werden von der religionshiftorischen Seite aus beleuchtet. Der Verfasser stellt sich hier die Aufgabe, die jüdische Gebots- oder Gesetzeslehre in ihrer grundsätzlichen Unterschiedenheit von außerjüdischen bzw. heidnischen Religionslehren zu erfassen. Da es ihm hauptsächlich auf die vom Stammjudentum abgesplitterten Sekten ankommt, weist er zunächst darauf hin, daß die jüdische Sektenbildung kein Produkt innerer Lebensentwickelung war. Ihre Wurzeln sind in einer territorialen Absplitterung von kleineren Volksteilen zu suchen. Schon durch den