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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-03-15 · 6 (15.3.1931) · p. Seite 91

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
6 (15.3.1931)
Date
1931-03-15
Page
Seite 91 (sequence 24)
Language
German
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Nr. 6 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 91 AMTLICHER ANZEIGER Nummer 6 Beilage der Bayerischen Israelitischen Semeindezeitung 15. Marz 1931 Bekanntmachungen des Verbandes Bayerischer Israelitischer Semeinden Bekanntmachung über die Erhebung der KuUusumlagen der Lohnsteuerpflichügen für 1930 Das Reichsfinanzministerium hat für das Jahr 1930 angeordnet, daß die Finanzämter die von den Lohnsteuerpflichtigen einbehaltenen Steuerbeträge in die Namenskartei einzutragen haben. Diese Eintragungen bilden die Grundlage für die Festsetzung der Kultusumlagen 1930. Es entfällt daher die Aufstellung von Pauschsätzen, wie sie für das Jahr 1929 und frühere Jahre durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus erfolgt ist. Das Reichsfinanzministerium weist jedoch darauf hin, daß mit Rücksicht auf die schwierige Finanzlage des Reiches und die dadurch gebotene Zurückhaltung bei der Einstellung von Hilfskräften die Übertragungsarbeiten in die Namenskartei erst zu einem verhältnismäßig späten Zeitpunkt beendet sein können. Es wird darum den Religionsgemeinden anheimgegeben, wenn ein früherer Abschluß der Arbeiten erreicht werden soll, sich mit den Finanzämtern ins Benehmen zu setzen und durch Bereitstellung von Mitteln die Einstellung von Hilfskräften zur Beschleunigung der Arbeiten zu ermöglichen. Hierauf weisen wir die Verwaltungen der größeren Kultusgemeinden hin. Wenn das Bedürfnis für eine frühere Beschaffung der Unterlagen gegeben sein sollte, so erscheint es zweckmäßig, sich mit den Verwaltungen der christlichen Kirchen zu gemeinsamem Vorgehen zusammenzuschließen. München, den 4. März 1931. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden D r. Neumeyer Bekanntmachung über Kürzung der Beamten- und Angestelltenbezüge Rat und Ständiger Ausschuß der Tagung haben in ihrer Sitzung vom 13. Februar 1931 in München beschlossen: 1. Mit Wirkung vom 1. Februar 1931 werden die Gehälter und Versorgungsbezüge der Beamten und Angestellten des Verbandes sowie die Versorgungsbezüge ihrer Hinterbliebenen, soweit sie den Betrag von RM. 1500.— jährlich übersteigen, um 6 Prozent gekürzt. Kinderzuschläge, Kinderbeihilfen, Aufwandsentschädigungen und ähnliche Bezüge unterliegen der Kürzung nicht. 2. Der Verband legt mit Wirkung vom 1. Februar 1931 bei den von ihm gewährten Zuschüssen zu den Besoldungen und Versorgungsbezügen der Gemeinden und Rabbinatsbezirke die um 6 Prozent gekürzten Bezüge zugrunde. 3. Der Verband ersucht die Gemeinden und Rabbinatsbezirke, mit Wirkung ab 1. Februar 1931 die Gehälter der Rabbiner, Beamten und Angestellten sowie die Versorgungsbezüge ihrer Hinterbliebenen, soweit sie den Betrag von RM. 1500.— jährlich übersteigen und nicht, wie Kinderzuschläge, Kinderbeihilfen, Aufwandsentschädigungen und ähnliche Bezüge von der Kürzung ausgenommen sind, um 6 Prozent zu kürzen. 4. Die Kürzungen werden entsprechend den reichs- und landesrechtlichen Vorschriften mit dem 31. Januar 1934 wieder aufgehoben. M ü n ch e n, den 6. März 1931. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer Bekanntmachung über Iahresrechnung 1930 sowie Haushaltsplan und Amlagensatz 1931 Nachstehend geben wir die Jahresrechnung des Verbandes für 1930 und den durch Beschluß von Rat und Ständigem Ausschuß der Tagung vom 15. Februar 1931 ausgestellten Haushaltplan für 1931 bekannt. Dem Rat wurde für die Jahresrechnung 1930 von dem Ständigen Ausschuß der Tagung, vorbehaltlich der Prüfung durch den Revisionsausschuß, Entlastung erteilt. Die Landesumlagen 1931 wurden auf 3 Prozent der Maßstabsteuern des religionsgesellschaftlichen Steuergesetzes festgesetzt. München, den 9. März 1931. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. N e u m e y e r. Iahresrechnung 1930 Einnahmen: RM. 1. Staatszuschuß . 47 500.— 2. Beitrag des Verbandes der Israelitischen Kultusgemeinden der Pfalz zu den sozialen und kulturellen Leistungen sowie zu den Derwaltungskosten des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden 1929 . 16 216.36 3l Zinsen .. 1800.09 4. Entnahme aus den Zinsen des Landeswohlfahrtsfonds für Fürsorgezwecke des Verbandes .... 9000.— 5. Leistungen des Versorgungsverbandes: a) Überschuß der Ersatzleistungen über die Beiträge für 1927 und 1928 . . 6 240.25 d) Ersatzleistungen für 1929 . . . . 66 649.95 72 890.20 6. Umlagen.. 521349.78 7. Saldo (dem Betriebsfonds entnommen) . . . . . 10181.58 678 938.01 Ausgaben: 1. Besoldungszuschüsse . .. 318 658.05 2. Beiträge an den Bayerischen Versorgungsoerband für 1929 i. 60468.50 3. Bauzuschüsse ... 13 483.42 4. Soziale und kulturelle Aufgaben. 207 317.13 5. Eiemoindezeitung.. 5761.70 •3. Verwaltung . 39145.95 7. Tagung, Rats- und Ausschußsitzungen , . . . . 6 469.71 8. Vergütung an den Verband der Israelitischen Kultusgemeinden der Pfalz: a) Anteil am Staatszuschuß 1930 ... 7 916.67 d) Anteil an den sozialen und kulturellen Leistungen sowie an den Verwaltungskosten des Pfälzer Verbandes 1929 .. 12 323.78 20 240.45 9. Dispositionsfonds und unvorhergesehene Ausgaben: a) Dispositionsfonds. 2 260.— b) Unvorhergesehene Ausgaben . . . . . 5133.10 7 393.10 678 938.01 BiOX-ULTRA ZAHNPASTA s

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