Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 7 (1931)
- Issue
- 5 (1.3.1931)
- Article
- Das neue jüdische Gemeindegesetz für Italien
- Date
- 1931-03-01
- Page
- Seite 71 (sequence 1)
- Language
- German
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Nr. 5 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 71 Vas neue jüdische Semeindegesetz für Italien Durch die soeben erfolgte Veröffentlichung, in der „Gaz6tta Ufiiciale“, dem italienischen Amtsblatt, hat das königliche Dekret über die Verwaltungsnormen für die jüdischen Gemeinden in Italien und die Schaffung eines Gesamtoerbandes der jüdischen Gemeinden Italiens (llnlone delle Communita lsraelitiche) Rechtskraft erlangt. Auf Grund des neuen Dekrets gehört jeder Jude zwangsläufig einer jüdischen Gemeinde an. Austritt aus einer jüdischen Gemeinde ist nur durch Religionswechsel oder durch eine öffentlich in vorgeschriebener Form abgegebenen Erklärung, weiterhin nicht mehr als Jude betrachtet werden zu wollen, möglich. Die Gemeinden haben für die Erhaltung der Kultureinrichtungen und die religiöse Unterweisung der Jugend Sorge zu tragen. Sie haben das Recht, Steuern auszuschreiben und auf Grund staatlichen Steuerprivilegs einzuziehen, und werden durch gewählte Vorstände repräsentiert und geleitet. Alle Gemeinden innerhalb des Königreichs und der Kolonien werden in einem Zwangsverband, der Union der jüdischen Gemeinden Italiens, die als offizielle Vertretung der italienischen Judenheit gilt, zusammengeschlossen. Die Union wird durch! gewählte Organe repräsentiert. Der Kongreß der Gemeindedelegierten ist befugt, zum Zwecke der Durchführung seiner Aufgaben Umlagen einzuheben. Das neue Gesetz regelt auch zum erstenmal die rechtliche und wirtschaftliche Stellung der Rabbiner. Es sieht die Bildung eines obersten Rabbinatsrates, der aus drei Mitgliedern bestehenden Consulta Rabbinica, vor, die die Aufgabe Hat, die Gemeinde- Union in religiösen Angelegenheten zu beraten. Der Oberrabbiner von Rom Dr. Angela Sacerdoti hat in einem Gespräch mit dem JTA-Vertreter in folgender Weise seiner Meinung über die Bedeutung des neuen Gemeindegesetzes für die künftige Entwicklung des jüdischen Lebens in Italien Ausdruck gegeben: ' Bisher war die rechtliche Grundlage der jüdischen Gemeinden Italiens die nach ihrem Schöpfer, dem Minister Ratazzi, benannte „Lex Ratazzi", deren hauptsächliche Bestimmungen auch weiterhin in Kraft bleiben. Das neue Gesetz erstreckt sich aber in seiner Wirksamkeit im Gegensatz zur „Lex Ratazzi" auf ganz Italien und die Kolonien. Der territoriale Umfang der jüdischen Gemeinden wird vergrößert werden, so daß zahlreiche verstreute kleine jüdische Gemeinschaften, die bisher keinem Gemeindeverband angehört haben, mit erfaßt werden. Weiters werden alle bisher selbständigen jüdischreligiösen und philanthropischen Institutionen von nun ab der unmittelbaren Aufsicht der Gemeinden unterstehen. Von besonderer Bedeutung ist die Bestimmung im Statut des neugeschassenen Zwangsverbandes der jüdischen Gemeinden, die als eine seiner Aufgaben die Teilnahme an der allgemeinen religiösen und sozialen Arbeit des Judentums, sowie die Aufrechterhaltung geistiger' und kultureller Beziehungen zu den jüdischen Gemeinden des Ausländes festsetzt. Der Verband wird außerdem für die Erhaltung der historischen, bibliographischen und Kunstdenkmäler des italienischen Judentums und die Verbreitung und Förderung der jüdischen Kultur Sorge zu tragen haben. Der Consulla Rabbinica, dem neuen dreigliedrigen rabbinischen Rat, obliegt die Kontrolle der gesamten geistlichen und allgemeinen Tätigkeit des Gemeindeverbandes und die Aufsicht über das italienische Rabbinerseminar. Das neue Gesetz wird zweifellos eine Stärkung des jüdischen Lebens in Italien zur Folge Haben. Alle von den jüdischen Mitgliedern der mit dem Entwurf des Gesetzes beauftragt gewesenen Kommission gemachten Vorschläge erscheinen in dem Gesetz berücksichtigt. Der Mailänder Rechtsgelehrte Professor Mario Falco, der neben Oberrabbiner Sacerdoti und dem Vorsitzenden der jüdischen Gemeinde Rom Advokat Angela Sereni eines der jüdischen Kommissionsmitglieder war, erklärt, mit dem neuen Gesetz sei das seit dem Jahre 1865 angestrebte Ziel einer einheitlichen Organisierung der italienischen Judenheit erreicht. Die nunmehr als öffentlich-rechtliche Körperschaften anerkannten und nach jüdisch-traditionellen Grundsätzen organisierten Gemeinden erhalten durch das neue Gesetz die Möglichkeit, ihre Tätigkeit zu vertiefen und auszubreiten. Professor Falco ist vor Ausarbeitung des italienischen Gesetzentwurfes mit der Verband der Bayerischen Israelischen Gemeinden in München in Verbindung getreten Das italienische Gesetz zeigt deutlich das bayerische Vorbild und Einzelzüge aus der mustergültigen organisatorischen Regelung des Bayerischen Gemeindeverbandes. kvgiene und Judentum „Den Juden der Gegenwart kann nicht oft und nicht eindringlich genug vor Augen geführt werden, was sie an seelischen und für ihre geistige und körperliche Gesundheit bedeutsamen, unersetzbaren — und auch unersetzt gebliebenen — Werten eingebüßt haben, als sie ihren religiös-kulturellen Eigenbesitz im 19. Jahrhundert in dem, Assimilation genannten großen Prozeß aufgegeben haben. Mit der Abkehr von dem „Baum des Lebens", wie das Gesetz sinnvoll und im tiefsten Sinne wahrheitsgemäß genannt wird, schwinden auch die Lebenskräfte des jüdischen Stammes. Alle noch erzielte Leistung von überragender Bedeutung zehrt nur noch aus dem Reservoir, das die Väter durch Hochzüchtung in 100 Generationen angelegt und in hohem Pegelstand erhalten haben, das jetzt aber vor der Gefahr des Austrocknens steht." Diese Worte stehen in der vortrefflichen Einführung, die Hans Goslar dem aroßangelegten, mit viel Takt und Geschmack redigierten, von dem Verlag Jac. Sternlicht (Dresden) vorbildlich ausgestatteten Sammelwerk: „H n g i e n e u n d I u d e n t u m"i voran schickt. Wir besitzen über dieses Thema bereits ein ausgezeichnetes Buch, das dem Fachmann eine Fülle von Material in guchr Zusammenstellung und klarer Durcharbeitung gibt, das Werk von M. Grunwald: „Die Hygiene der Juden". 1911. Aber diese neue von Goslar herausgegebene Sammelschrift will nicht zu Gelehrten sprechen und nicht in erster Linie der Wissenschaft dienen, sondern dem Leben, sie will zum Volke sprechen durch den Mund berufener Führer und Gelehrter aus allen Lagern des zeitgenössischen Judentums, — nicht weniger als 33 Autoren kommen auf den 120 Seiten (in Großquart) m Wort, Rabbiner, Ärzte, Hygieniker, Volkswirtschaftler und Praktiker der Sozialarbeit — will bei aller wissenschaft- 1 Hygiene und Judentum. Eine Sammelschrift. Verlag Jac. Sternlicht, Dresden. 1930. 4°. 121 S. mit Abb. Preis: 5 RM. lichen Fundierung, bei aller Schlichtheit der sachlichen Darstellung ein gemeinsamer Aufruf sein. — man möchte beinahe sagen — ein Ruf des Schmerzes, der späten Erkenntnis von den unersetzlichen Werten, die wir besaßen, und zum großen Teil verloren haben, die wir ^besaßen in dem unvergleichlichen Instrument des jüdischen Gesetzes. Es ist bewundernswert, wie durch die verschiedenartigsten Darlegungen, bei allem Wechsel der Blickpunkte, bei aller Variation der Themengebung und Ausgestaltung, der gleiche Tenor alle Abhandlungen durchzieht, dasselbe Grundmotiv immer hindurchklingt: Erkenntnis von der Lebensbedeutung des Gesetzes, schmerzliche Erkenntnis des Verlustes und ein letzter Mahnruf; dabei ist der Begriff „Hygiene" nicht eng und rationalistisch zu deuten. — „Nicht durch einzelne als „hygienisch" erkannte Teile allein wirkt das Gesetz lebenspendend, sondern in seiner Ganzheit, und niemals erscheint die körperliche Gesundheit allein Selbstzweck, sondern als ein Effekt. Ewig, überzeitlich, in die fernsten Entwicklungszonen der Menschheit hinein projiziert, durchzittert vom warmen Lebenshauch des Schöpfers, umwittert vom Sturmwind der geistigen Bergeshöhen, wo die ganz großen Gedanken geboren werden, und doppelt geheiligt von den 'Meeresfluten jüdischen Blutes, das in mehr als zweitausend Jahren um seinetwillen geflossen ist, steht das Gesetz da und bedarf zu seiner Vollendung nur wieder einer Generation, die die Größe besitzt, sich zu ihm durch die Tat zu bekennen, es wieder zu leben" (Goslar, Einführung). Das hohe und starke Pathos bleibt in den wissenschaftlichen Einzeldarstellungen latent und unaufdringlich, wirkt darum nur noch überzeugender. Bei der Anlage des Werkes sei die relative Gleichmäßigkeit des Niveaus der Beiträge und die kluge Beschränkung in dem Maß dessen, was ein Autor bietet, besonders hervorgehoben: was an systematischer Geschlossenheit bei einer solchen Anlage entbehrt