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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1931-02-01 · 3 (1.2.1931) · p. Seite 43

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
7 (1931)
Issue
3 (1.2.1931)
Article
Otto Hupp [Rezension]
Date
1931-02-01
Page
Seite 43 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 3 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 43 Ein Lichtblick in schwerer Zeit Auf Wunsch Zahlungserleichterung durch Monatsraten. ist unser NVENTUR-AUSVERKAUE Vom 31. Januar bis 13. Februar 1931 Bis su / (J "ö außergewöhnliche Preisherabsetzung in I Spitzen, Wäsche- Ausstattungen, Vorhänge, Dekorationsallen Abteilungen, ohne Rücksicht auf den Einkaufspreis. Stoffe, Seidenstoffe, "Wäschestoffe, Blusen, Modewaren, Umtausdi nidit gestattet. Auf reguläre Ware 10 Prozent. Taschentücher, Strümpfe, Badewäsche, Maskenkostüme. Tlieatinerstr. 3=i SPITZEU HAUS ROSA KLAUBER Fil. Marien platz 2 fers, neuem Buch eine befriedigende Antwort sucht, der wird nicht auf seine Rechnung kommen. Denn so, wie das dort dargestellt und abgebildet ist, kann das auch der rücksichtsloseste Gläubiger heute nicht mehr machen. Niemand könnte heute seine Schuldner zur Zahlung zwingen, indem er an ihren Häusern oder öffentlichen Plätzen ein „Schandbild" anschlagen läßt, in denen der Schuldner am Galgen hängt oder im Begriff, gerädert oder gestäupt zu werden, dargestellt wird, oder in einer fast noch mißlicheren Stellung: indem er sein Siegel einem Rind oder Esel auf einen unaussprechlichen Körperteil drückt. Die letztere Darstellung, wie sie in dem genannten Buch uns öfters entgegentritt, soll versinnbildlichen, daß selbst ein Esel dem Siegel des Schuldners — das in der Vergangenheit die Unterschrift vertrat — die tiefste Mißachtung bezeigen dürfe. Nun fragt man sich: wie sollte der Gläubiger durch Anschlag eines solchen Bilds zu seinem Gelde kommen? Er kam auf diese Weises wirklich nicht dazu, sondern wandte das Mittel als eine Art Rache an, wenn sonst alle Rechtsmittel erschöpft waren. Zu diesen Rechtsmitteln gehörte im Mittelalter nicht allein das reguläre Gerichtsverfahren, sondern auch die Fehde, das heißt die heute verpönte Selbsthilfe. Wenn der Gläubiger kein Recht bekommen konnte, durfte er dem Schuldner einen „Brandbrief" senden und ihm darin Brandstiftung, Gefangennahme seiner Person, Beschlagnahme seines und seiner Freunde Gut und vielerlei sonstige Maßnahmen androhen, die durchaus Kriegscharakter tragen. Das heute nur scherzhaft gebrauchte Wort: „Kauf dir eine Kanone und mach dich selbständig", hatte damals einen besseren Sinn. Die Fehde und das Schandbild waren im Spätmittelalter gesetzlich anerkannte Rechtsbehelfe. Die Juden, die im mittelalterlichen Kreditverkehr eine beherrschende Stellung einnahmen, konnten sich dieser Rechtsbehelfe nur selten bedienen. Wenn der normale Rechtsgang nicht funktionierte, und das war sehr häufig der Fall, da muhten sie entweder einen christlichen Adeligen dafür gewinnen, an ihrer Statt den Schuldnern die Fehde anzusagen, oder sie mußten auf ihre Forderung verzichten. Wenn sie keines von beiden taten, konnte es Vorkommen, daß die Forderung nach Jahrzehnten von ihren Söhnen und Enkeln gegen die ahnungslosen Nachkommen des längst verstorbenen Schuldners geltend gemacht wurden, und das pflegte begreifliche Aufregungen heroorzurufen. Eine ordentliche Verjährung, die das verhindert hätte, gab es im deutschen Mittelalter nicht, sehr zum Nachteil der jüdischen Gläubiger, aber ebenso zum Nachteil der Schuldner. Nur in einzelnen Fällen kam es vor, daß sogar Juden selbst die Fehde erklärten. Das war in der Zeit, in der sie aus den meisten Städten ohnedies schon vertrieben waren und sich die verzweifelten Existenzen unter ihnen mehrten. Nicht ganz so gefährlich wie die Fehde war für sie der Schandbrief. Sie wurden zwar für seine Anwendung bestraft, wie das ein um 1450 aus Bayern bezeugter Fall beweist, aber sie scheinen dieses Risiko der Bestrafung gelegentlich auf sich genommen zu haben. Aber es geschah nur selten. Unter den 39 Scheltbriefen und Schandbildern, die die Publikation von Hupp verzeichnet, bezieht sich nur einer auf einen Juden, allerdings auf den „Kultusvorstand" der damaligen Judengemeinde Regensburg. Auch der Schuldner, dem das Schandbild galt, ist durch feine Stellung und seinen Namen interessant. Er war Stadthauptmann von Regensburg, d. h. Kommandeur des städtischen Militärs, und hieß Gebhard Judmann von Affecking. Neuerdings ist behauptet worden, daß solche Ritter und Adlige mit jüdischklingenden Namen — es gibt deren viele — Judenstämmlinge gewesen seien, und daß ihre Existenz zeige, daß schon damals getaufte Juden unmittelbar in den germanischen Adel eintreten konnten. Aber diese Behauptung ist in Wirklichkeit völlig ' unbegründet. Das Bild stellt den Ritter Gebhard an den Füßen aufgehängt dar. Der zugehörige Text lautet (modernisiert): „Saydro Straubinger und Jsaac, Juden von Regensburg, contra Hansen Judmann zu Afekhing, der mitsamt Herrn Johansen v. Degenberg sei. ihr rechter Bürge für Heinrich Schenk von Geyern (geworden Ist). Den Judman Sie nit haben ermahnen mögen um Ausrichtung (Bezahlung), als die er geleistet (versprochen) hat laut Brief und Siegel. Warnen derhalben Fürsten, Grafen, Freje, Ritter und Knecht und männiglich, daß sie sich hüten vor dem ehr- und treulosen siegelbrüchigen Mann etc." Dr. Raphael Straus. Der Morgen, Nr. 5, VI. Jahrgang. Das 5. Morgenheft des >6. Jahrgangs bginnt mit einem Aufsatz des Bürgermeisters Dr. Aull: Persönlichkeit oder Masse?, der die Verschiedenheit der individuellen Persönlichkeitseinstellung und des Massendenkens zum Thema hat. MaxDienemann schreibt über MilM; Cale Ludwig Das vornehme Familien-Cafe (FRÜHER TEICHLEIN) - Eigene Konditorei nnnffnnf K LUDWIGSTRÄSSE 4 auch abends MM" mm i ML r mmii plSaslß; MM Münchner Schreinerwerkstätten FÜR KUNSTGEWERBE E.G.M.B.H. Gediegenste Einzelmöbel, Ausstattung kompletter Wohnungen u. Villen MÜNCHEN, LUDWIGSTRASSE 26 Der Ratskeller das Lokal_ jedes Einheimischen und Fremden NEUER PÄCHTER S HANS FORST Antonius-Wäscherei Sommerstraße 60 Fernruf 44438 Lindwurmstraße 97

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