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Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern · 1931-02-01 · 2 (1.2.1931) · p. Seite 3

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Journal
Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1931
Issue
2 (1.2.1931)
Article
Auszug aus dem Protokoll der 49. Mitgliederversammlung
Date
1931-02-01
Page
Seite 3 (sequence 2)
Language
German
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4 Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern Nr. 2 der Beamten- Besoldungsordnung des Verbandes betreffend. Bei voller ^Äneckennung der durch die Wirtschaftskrise notwendig gewordenen Sparmaßnahmen muß doch dagegen Verwahrung eingelegt werden, daß, die Lehrerschaft die einzige Beamtenkategorie sein soll, auf deren Schultern die Einsparungen im Besoldungsetat abgewälzt werden sollen. Die Mitgliederversammlung erwartet, daß die den Lehrern eingeräumten Rechte uneingeschränkt erhalten bleiben. 2. Die 49. Mitgliederversammlung des Jüdischen Lehrervereines für Bayern empfindet das Gesetz über die Betäubung von Schlachttieren als ein Ausnahmegesetz gegen die verfassungsmäßig garantierte Religions- und Gewissensfreiheit der Juden in Bayern. Die jüdische Lehrerschaft erwartet von den zuständigen jüdischen Stellen, daß nichts unversucht bleibe, um dieses Gesetz außer Wirksamkeit zu bringen. 7. Anträge: Es werden folgende aus der Mitte der Vereinsmitglieder gestellten Anträge angenommen: 1. Nachdem, zufolge der jüngsten Verbandsbeschlüsse, Lehrer auch gegen ihren Willen versetzt werden können, so ist bei der Verbandsleitung darauf hinzuwirken, daß die in einer Gemeinde erworbene Unwiderruflichkeit bei Versetzung in eine andere Zuschußgemeinde erhalten bleibt. (Antragsteller: Adler-Krämer.) 2. Der Jüdische Lehrerverein für Bayern steht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß die Erhaltung und der Ausbau der bestehenden sowie intensive Propagandatätigkeit für die Gründung neuer jüdischer Volksschulen zu den Hauptaufgaben des Vereines gehören. Die Verwaltung des Vereines möge überall dort, wo die Möglichkeit der Neugründung von Volksschulen besteht, aktiv eingreifen, um diese Neugründung zu beschleunigen. (Antragsteller: Berlinger I. Kissinger-München.) 3. Die Vereinsleitung wird beauftragt, mit dem Verlag und dem Redakteur der Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung in Verhandlung zu treten, damit im Bedarfsfälle für Veröffentlichung größerer Arbeiten mehr Raum zur Verfügung gestellt wird. (Antragsteller: Berlinger-München.) 4. Die Verwaltung des Jüdischen Lehrervereins wolle beim Verbände Bayerischer Israelitischer Gemeinden darauf hinwirken, daß in Fällen, in denen die Besoldungszuschüsse des Verbandes an Zuschußgemeinden gekürzt werden, eine Gehaltsminderung für die Beamten nicht eintritt. (Antragsteller: Dr. Keßler, Rosenbaum.) 5. Die Verwaltung wird ersucht, vor jeder Tagung des Verbandes gemeinsam mit den Lehrermitgliedern des „Rates" und der „Tagung" in einer Sitzung zu der Tagesordnung der Verbandstagung Stellung zu nehmen. (Antragsteller: Dr. Keßler-Rosenbaum) 8. Iubilaumssliflung: 1. Aus Anlaß des 50jährigen Bestehens des Jüdischen Lehrervereins für Bayern e. V. wurden diesem von Mitgliedern, Gemeinden und Gönnern Mittel im Gesamtbeträge von 7000 RM. zur Begründung eines Fonds zur Unterstützung bedürftiger Vereinsmitglieder zur Verfügung gestellt. 2. Der Fonds trägt den Namen „Jubiläumsstiftung des Jüdischen Lehrervereins für Bayern e. V." 3. Es soll darnach gestrebt werden, das Kapital durch die Zuführung weiterer Mittel zu erhöhen. 4. Aus den Erträgnissen dieses Fonds sollen auf Ansuchen kranken und erholungsbedürftigen Vereinsmitgliedern Zuschüsse zur Wiederherstellung ihrer Gesundheit gewährt werden. Die Bewilligung einer Beihilfe ist in der Regel davon abhängig, daß der Gesuchsteller einer Krankenkasse angehört und ihre Leistungen sowie die sonstiger Versicherungen und Einrichtungen, denen er angehört, voll in Anspruch nimmt. Daneben können auch Angehörige von Vereinsmitgliedern Lehrerwitwen und -waisen in gleicher Weise bedacht werden. Werden in einem Jahre die Erträgnisse der Stiftung für diesen Zweck nicht voll verwendet, so können auch in anderen Fällen Beihilfen an die in Zifs. 4 bezeichneten Personen, insbesondere Bestaltungskostenzuschüsse, gewährt werden. 5. Die Verwaltung der Stiftung obliegt der Verwaltung des Jüdischen Lehreroereins für Bayern e. V. Die Verbescheidung der Gesuche auf Gewährung von Beihilfen erfolgt durch den 1. Vorsitzenden im Benehmen mit der Unterstützungskommission des Vereins. 6. Im Falle der Auflösung des Vereins geht das Stiftungskapital auf die gemäß tz 29 der Vereinssatzungen vom 143. Juli 1929 zu errichtende öffentliche Wohltätigkeitsstiftung über. Hierbei finden die Bestimmungen des tz 29 entsprechende Anwendung. 9. Slerbefallschuh. Nach Berichterstattung durch Uhlfelder und eingehender Aussprache wird beschlossen, diese Frage der nächstjährigen Mitgliederversammlung zur Neuberaung nochmals vorzulegen. 10. Beteiligung an der Versammlung. Außer zahlreichen Gästen war die Versammlung von 142 Mitgliedern besucht. 11. Iubiläumsversammlung. Mit der 49. Mitgliederversammlung war auch die 50jährige Jubiläumsfeier des Vereins verbunden. Über diese wohlgelungene Feier hat die jüdische Presse schon eingehend berichtet. Wir verweisen insbesondere auf die Berichte in den „Blättern für Erziehung und Unterricht" und in Nr. 8 unserer „Mitteilungen". Zur Ergänzung geben wir noch bekannt, daß neben zahlreichen Telegrammen und Glückwunschschreiben von Gemeinden, Brudervereinen und Einzelpersönlichkeiten die Versammlung durch Zuschriften nachstehender Stollen und Organisationen geehrt wurde: Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden, Verband der Israelitischen Gemeinden in der Pfalz, Bayerische Rabbinerkonferenz, Bayerischer Lehrerverein, Unterfränkischer Kreislehreroerein und Bezirkslehreroerein Würzburg- Stadt I. Der Dank für die uns gewordenen zahlreichen Ehrungen wurde allen Beteiligten schriftlich zum Ausdruck gebracht. Wir erfüllen die angenehme Pflicht, auchallen Kollegen, die zum Gelingen des Festes beigetragen haben, nochmals an dieser Stelle herzlichst zu danken. München, den 1. Januar 1931. M. Rosenfeld. M. Adler. vie jüdische Schule im Dienste der Nbwebr Von Leopold Weil, Hof a. d. Saale Das Thema „Die jüdische Schule im Dienste der Abwehr" sei hier zur Diskussion gestellt. Die Schriftleitung wird dann abschließend hierzu Stellung nehmen. Der Verfasser vermeidet es auf Details einzugehen. Die Behandlung dieser Details scheinen uns aber in dieser Frage das wichtigste zu sein. Der Verfasser weist auch nach, daß diese Fragen eingehender in der jüdischen Volksschule behandelt werden können und daß die jüdische Volksschule die Kinder vor Anfeindungen bewahre. Das ist zweifellos richtig. Aber nicht richtig ist es, die Notwendigkeit der jüdischen Volksschule in erster Linie damit zu begründen. Wir kämpfen für die jüdische Volksschule hauptsächlich aus pädagogischen und religiösen Gründen, wie es unser Vorsitzender in der letzten Nummer der „Mitteilungen" so überzeugend nachgewiesen hat. (Die Schriftleitung.) Die antisemitische Bewegung in Deutschland hat sich zu einer Volksseuche entwickelt, deren Auswirkung immer gefahrdrohender für das Judentum und seine Bekenner wird. Der 14. September 1930 hat diese Überzeugung auch denjenigen unter uns gebracht, welche der Bekämpfung des Antisemitismus gleichgültig gegenüberstanden, weil sie glaubten, daß diese Bewegung bald wieder in Nacht und Nebel verschwinden würde. Man hat in den berufenen Abwehrorganisationen sehr bald erkannt, daß dieser immer mehr anschwellenden Volksvergiftung nur durch intensivste Aufklärung in weiten Volksschichten entgegengewirkt werden kann. Reiche und beste Aufklärungsliteratur in Form von Broschüren, Flugblättern, Zeitungslektüre; Aufklärungsversammlungen in Gotteshäusern und öffentlichen Lokalen usw. gaben Teilen der Bevölkerung Gelegenheit sich vom wahren Wesen des Judentums und feiner Einrichtungen, von der Tätigkeit der Juden im Wirtschafts- und Kulturleben ein objektives Bild machen zu können; vor allem aber auch die Möglichkeit selbsttätig zu der Einsicht zu gelangen, daß die Anfeindungen der Gegner von einem maßlosen Hasse beherrscht sind und die Bilder, die sie in Wort und Schrift malen, Zerrbilder sind, gemalt mit der Farbe der Verleumdung. Aber diese reiche Aufklärungsarbeit hat nicht den Erfolg gebracht, den sie eigentlich hätte bringen sollen. Trotz aller Gegenarbeit unserer Abwehrorganisationen war ein solches Ergebnis wie es der 14. September brachte, nicht zu verhindern. Bei Beurteilung dieser

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