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Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern · 1931-01-01 · 1 (1.1.1931) · p. Seite 7

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Journal
Mitteilungen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern
Volume
1931
Issue
1 (1.1.1931)
Article
Hauptlehrer Kahn (Krumbach)
Date
1931-01-01
Page
Seite 7 (sequence 1)
Language
German
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Mitteilungen des Indischen Lehrervereins für Wem S ch r i f t l e i t u n g: Max Adler, München 1931 München, 1. Januar Nr. 1 | Haupllehrer Kahn (krumbach) rpy J Am 20. November ist. Herr Hauptlehrer Isidor Kahn von Krumbach (geboren zu Burgpreppach) im 67. Lebensjahre aus seinem Wirkungskreise abberufen worden, „allzufrüh für seine Gemeinde, der er nrehr als drei Jahrzehnte in vorbildlicher Pflichterfüllung, hingebender Treue und wahrer Nächstenliebe als Lehrer und Seelsorger" gewidmet hatte. Kein Wort in dem warmempfundenen Nachruf des Vorstandes seiner Gemeinde ist ohne tiefste innere Wahrheit und Berechtigung ausgesprochen. Hauptlehrer Kahn ny gehörte zu der alten Garde aufrechter, liberal denkender Lehrerpersönlichkeiten, deren Stolz ihr Beruf, deren Stärke ihr Charakter und deren Größe ihr reines Menschentum ausmachte. Er war begeistert für die Ideale seines Standes, ein Lehrer von vorbildlichem Streben nach Vervollkommnung und Berufstüchtigkeit, ein Chasen von feinem Verständnis und beachtlichem Können, ein Menschenfreund und Seelenarzt — und dabei allzeit ein froher Kamerad und ein treuer Freund jedem, der, von der Güte seines Herzens oder dem Zauber seiner geschlossenen, abgerundeten Persönlichkeit bezwungen, sich ihm erschloß. Kahn hat fast seine ganze gesegnete unterrichtliche Tätigkeit an der jüdischen Volksschule, (zuerst in Fellheim, dann in Hürden, bzw. Krumbach), sich auswirken lasten können. Als vor wenigen Jahren seine Volksschule von der Regierung von Schwaben aufgelöst wurde, blieb er der Religionslehrer seiner Gemeinde. Er war verwachsen mit seiner Gemeinde und all ihren Institutionen wie selten einer; daneben bewahrte er sich die Weite des Blicks für alle Fragen des Gesamtjudentums, dem er sich unlöslich verkettet fühlte, wie für die Schicksalsfragen seines deutschen Vaterlandes, dessen treuester Söhne einer er gewesen ist. Darüber hinaus fand er Zeit für mannigfache soziale Betätigungen, insbesondere für die Betreuung des Münchner Ferienheims in Krumbach. — So ist die Trauer seiner Gemeinde um den Verlust dieses seltenen Mannes nur zu begreiflich. Man muß es gesehen haben, wie dem Verewigten die Hochschätzung und Verehrung seiner Gemeindeangehörigen wie eine reife Frucht zufiel, um die Aufrichtigkeit ihrer Klage in ihrer ganzen Tiefe zu erfassen. Aber auch die Schar seiner Kollegen trauert um den frühen Heimgang ihres Amtsbruders; denn fein Herz schlug warm für alle ihre Bestrebungen, sein gastliches Haus stand jedem offen, den der Weg ins Schwabenland führte, seines Rates und seiner Hilfe konnte sicher sein, wer ihrer bedurfte. Nun ruht er aus im stillen Frieden des so idyllisch gelegenen Besolom der alten Hürbener Gemeinde, der andächtige Verehrer der Kunst, der begeisterungsfähige Bewunderer der Natur, der schlichte Diener seines Gottes, der gütige Gatte und Vater, der liebenswerte Mensch und Freund. n'i'S'j'n Bl., Nürnberg. Am Grabe widmete Kollege Hammelburger (Jchenhausen) im Namen des Jüdischen Lehrervereins für Bayern und der Bezirkskonferenz Schwaben dem Heimgegangenen Freunde herzliche Abschiedsworte des Dankes und der Verehrung. 50 lahre jüdischer Lebrerverein Auszug aus dem für die Jubiläumsfeier vorgesehenen, aus Zeitmangel unterlassenen Festvortrag des 1. Vorsitzenden (Schluß) Kann es Höheres und Besseres geben, als die Herzen öffnen für das Leid unserer Brüder und Schwestern? Wenn eine Parallele gestattet ist, so darf auf die Waisenstiftung des Bayerischen Lehrervereins hingewiesen werden, die aus ähnlichen Verhältnissen heraus ins Leben gerufen und mit der gleichen Treue gepflegt worden ist wie das Unterstützungswerk unseres Vereins. Die durch die Mitgliederversammlung beschlossene Jubiläumsstiftung, die einen weiteren Markstein unserer sozialen Einrichtungen bildet, gibt einen Beweis dafür, daß die Gesinnung brüderlicher Aufgeschlossenheit und Hilfsbereitschaft heute wie ehedem lebendig und wirksam in unserem Kreise ist. In der Volksschulfrage, die ich nun berühre, standen und stehen wir, wie ich auch an anderer Stelle ausgeführt habe, immer auf dem Boden der Tatsachen. Die schulpolitische und schulorganisatorische Lage findet darin ihren charakteristischen Ausdruck, daß in Bayern die Konfessionsschule die Regelschule ist, daß auch die konfessionellgemischte Schule, die sogenannte Simultanschule als „christliche" Schule gilt. Jüdische Lehrer können in den allgemeinen Volksschulen in Bayern nicht angestellt werden. Die in der liberalen Aera der siebziger Jahre in Nürnberg und in einigen pfälzischen Gemeinden an den öffentlichen Volksschulen verwendeten jüdischen Lehrer blieben Ausnahme- und Einzelerscheinungen, Nachfolger sind ihnen nicht erstanden. Durch das Konkordat und die Verträge mit den evangelischen Kirchen ist die Konfessionsschule noch weiter verankert worden. Diese Tatsachen, von religiösen und pädagogischen Gesichtspunkten ganz abgesehen, erklären es, daß der jüdische Lehrerverein sich von jeher für die Erhaltung und Errichtung jüdischer Volksschulen eingesetzt hat und diesem Ziele nach wie vor dient. Auch heute besteht zu Recht, was ein protestantischer Kollege der Pfalz im Jahre 1903 in der „Freien jüdischen Schulzeitung" schrieb: „Die Gründung israelitischer Konfessionsschulen hat gegenwärtig nicht nur ihre Berechtigung, sie bildet sogar eine Verpflichtung ihrer Glaubensgenossen und ist eine Ehrensache derselben." Und der von uns hochverehrte Lehrerführer Schubert äußerte sich einmal: „Für Sie wird auf lange Zeit nichts anderes übrig bleiben, als Ihre eigenen Schulen zu erhalten." Immerhin verdient es als historische Reminiszenz in dieser Erinnerungsstunde festgehalten zu werden, daß in den Kriegsjahren jüdische Lehrer in stattlicher Anzahl an katholischen und protestantischen Volksschulen unterrichtet haben. Sie haben von christlichen Distriktsschulinspektoren, in deren Händen damals die Schulaufsicht lag, volles Lob für ihre eifrige und erfolgreiche Tätigkeit erhalten. Nirgends haben sich Zwiespältigkeiten ergeben. Und im Jahre 1919 wurde bei Beratung des Lehrergesetzes von maßgebenden Stellen erwogen, ob nicht die Verordnung von 1873 bzw. 1883, durch die jüdische Lehrer von den öffentlichen Volksschulen ausgeschlossen sind, aufgehoben oder mindestens für die Städte München und Nürnberg abgeändert werden sollte. Wird uns das noch ausstehende Reichsschulgesetz vor andere als die hier geschilderten Tatsachen stellen? Ich kann nicht soviel Optimismus aufbringen, um hier eine Hoffnung auszusprechen. Die öffentliche Stellung des jüdischen Religionslehrers, die ich als dritten Punkt zu behandeln habe, mag durch ein einziges Beispiel beleuchtet werden. Vor etwa 20 Jahren schwebte ein verwaltungsrechtliches Streitverfahren (es handelte sich um die Verpflichtung zum Erwerb des Bürgerrechts), über die Frage, ob der Religionslehrer im öffentlichen Dienste stehe oder ob sein Dienstverhältnis nur privatrechtliche Grundlage habe. Das Bezirksamt als erste Instanz hatte entschieden, daß die Kultusgemeinden als öffentliche Korporationen anzusehen seien, daß der israelitische Religionsunterricht eine öffentliche Angelegenheit, die Abhaltung des Religionsunterrichts ein dem Staate behufs Verwirklichung seiner Zwecke geleisteter Dienst, die israelitische Religionsschule somit eine öffentliche Anstalt sei und die Erteilung des durch die öffenüichen Normen festgesetzten israelitischen Religionsunterrichts als Leistung öffentlicher Dienste zu gelten habe. Die Kreisregierung dagegen kennzeichnete das Verhältnis der israelittfchen Religionslehrer als rein privates, ihre Dienstleistung als reinen Prioatdienst, während der Verwaltungsrat die vom Bezirksamt vertretenen Erwägungen allgemeiner Natur für richtig erklärte, aber schließlich doch in Anwendung kirchenrechtlicher Sonderbestimmungen zu dem gleichen Ergebnis kam wie die Kreisregierung. In dem Bemühen, die Vergangenheit zu oergsgenwärttgen, war es mir nicht möglich, ein abgerundetes Bild vor Ihren Augen erstehen zu lassen. Ich konnte das Bild kaum skizzieren und muß es Ihnen überlassen, wenn jetzt weitere Erinnerungsbilder in Arer Seele auftauchen, auf Grund eigener Erfahrungen und Erlebnisse die Skizze zu vervollständigen. Wenn wir aber in einer Gesamtschau die Vergangenheit nochmals an uns vorüberziehen kaffen und aus der Vergegenwärtigung zum Vergleiche von Einst und Jetzt streben, so müssen wir trotz all dem Schweren, das uns bedrückt, bekennen:

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