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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1930-09-15 · 18 (15.9.1930) · p. Seite 286

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
6 (1930)
Issue
18 (15.9.1930)
Article
An alle bayerischen Juden!
Date
1930-09-15
Page
Seite 286 (sequence 1)
Language
German
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Bayerische Israelitische GemeindezeituNtz Nr. 18 2§6 Rn alle baverifäen Juden! Der erste Oktober, der Vortag des diesjährigen Versöhnungsfestes, ist für uns bayerische Juden ein Tag des tiefsten Schmerzes, ein Tag schwerer seelischer Bedrückung. An ihm tritt das vom bayerischen Landtag beschlossene Betäubungsgesetz in Kraft, das in seiner Auswirkung in Wirklichkeit nichts anderes als ein Verbot des rituellen Schlachtend bedeutet. So hält dieser Tag uns die schmerzliche Tatsache vor Augen, daß in unserem geliebten bayerischen Vaterland — einstmals das Land der Gerechtigkeit und Duldsamkeit, das Land der Gewissensfreiheit und der ungehinderten Religionsübung für alle Bekenntnisse — uns Juden gegenüber ein Angriff auf das Palladium der Gewiffensfreiheit, wie auf unsere staatsbürgerlichen Rechte möglich geworden ist. Wir müssen uns leider vor dieser Tatsache beugen, die uns für kürzere oder längere Zeit schwere drückende Notwendigkeiten auferleAt. Unmännliches Klagen vermag uns nicht zu helfen. Es gilt dem Unabänderlichen ins Auge zu schauen, den Schwierigkeiten die Stirne zu bieten, das Schwere und Unbegreifliche würdig zu tragen. In eingehenden Beratungen und treuer, umsichtiger Arbeit haben die religiösen und weltlichen Führer des bayerischen Judentums zusammen mitden Vertretern des jüdischen MetzgergewerbeS in Bayern, auf dessen Erhaltung die jüdische Bevölkerung bedacht sein muß, die Voraussetzungen für den Fleischbezug aus außerbayerischen/ Ländern geschaffen. Die Durchführung wird sich zumal in der ersten Zeit nicht leicht gestalten und die Mitglieder unserer Glaubensgemeinschaft werden nicht geringe Opfer bringen müssen. Dennoch zweifeln wir keinen Augenblick, daß das bayerische Judentum mit starkem Willen und mit zähem Opfersinn sich der schwierigen Lage gewachsen zeigen und an der Heiligung seines Lebens im Sinne der religiösen Speisevorschriften fefthalten wird. Hat doch zu allen Zeiten, wenn es galt, einen Angriff auf ihre religiösen Heiligtümer abzuwehren, die jüdische Glaubensgemeinschaft einmütig zusammengeftanden und, wie die jüdische Geschichte es auf allen ihren Blättern zeigt, rühmenswerte Stärke und leuchtenden Opfersinn bewährt. Wir hegen deshalb zu der Gesamtheit unserer Glaubensbrüder und Glaubensschweftern das feste Vertrauen, daß auch diejenigen, die bisher in der Beachtung der religiösen Speisevorschriften zurückftanden, nicht mehr zur Seite stehen, daß sie durch ihre Beteiligung an den zu bringenden Opfern uns im Kampfe um unsere Gewissensfreiheit unterstützen und auf solche Weise ihr Gemeinschaftsgefühl und ihre brüderliche Gesinnung betätigen werden. An alle unsere bayerischen Glaubensbrüder und Glaubensschweftern richten wir somit die dringende und herzliche Bitte, daß sie der heiligen Sache der Religion die Treue wahren und in richtiger Würdigung der schweren Zeit, in die wir hineingeftellt sind, sich als pflichtbewußte Bekenner unseres Glaubens bewähren mögen. Möge das bayerische Judentum in solcher Zeit der Drangsal nicht versagen und nicht enttäuschen! Nürnberg, den 19. Elul ,=± 12. September 1930. Bayerische Rabbmerkonferenz Dr. Freudenthal Dr. Stein Line jübischdeulsckre Selicholh-Rusgabe Die Mitteilungen aus der folgenden Abhandlung über den Rabbiner Maier Joseph und seine Bibliothek stammen von Herrn Julius Wißmann, Obersekretär des Württembergischen Oberrates in Stuttgart. Die bibliographischen Angaben und die genaue Datierung in der Umschrift sowie ihre sorgfältige Überprüfung verdanken wir Herrn Dr. Haim Vorodianski, dem ausgezeichneten Herausgeber der hebräischen Briefe von Moses Mendelssohn (in Band 16 der großen Jubiläumsausgabe). Für weitere Angaben sind wir Herrn Professor Lieben in Prag und Herrn Religionslehrer Warscher in Freudenthal verpflichtet. Wir sind auf diese Weise in der Lage, das erstemal von einem bisher nicht näher beschriebenen kulturgeschichtlich bedeutsamen jüdisch-deutschen Druckwerk Nachricht zu geben. Unter der Bibliothek des Rabbiners IosephMaier Schnaittach, welche vom Israelitischen Oberrat Württembergs vor kurzer Zeit von der Gemeinde Freudenthal übernommen wurde, befindet sich eine äußerst seltene jüdisch-deutsche Übersetzung der Selichoth (der Bußgebete namentlich vor und während der hohen Feiertage). Das Titelblatt mit dem Vorwort ist hier photographisch und in Umschrift wiedergegeben. Uber den früheren Besitzer des Werkes, Rabbiner Joseph Maier Schnaittach, der bis zu seinem Tode am 31. Mai 1861 jahrzehntelang in Freudenthal wohnte, sind nur wenige Einzelheiten bekannt: Joseph Maier, der sich auch noch Schnaittach oder Schnattacher nannte, wurde am 13. September 1774 als Sohn des Maier Joseph in Fürth geboren. Seine Mutter war Eva, Nathan Schnattacherö Tochter, aus Schnaittach. Daher wird sich Maier auch Schnaittacher oder Schnattacher genannt haben. Schnaittach liegt bei Nürnberg und war im achtzehnten Jahrhundert eine bedeutende jüdische Gemeinde*. Zu dem Rabbinat Schnaittach gehörten die Gemeinden: Ottensoos, Schnaittach, Forth und Hüttenbach. Forth ist nicht mit Fürth identisch. Die Rabbiner in Fürth waren oft auch Oberrabbiner von Schnaittach und Umgebung. Maier war zweimal kinderlos verheiratet. Seine erste Frau stammte aus Mergentheim und war eine Tochter des Juda Levi, seine zweite Frau eine Tochter des Abraham Hirsch Levi aus Freudenthal. Maier war zuerst Rabbiner in Braunsbach und vom Jahre 1821 an Rabbiner in Freudenthal. Als im Jahre 1828 „das Gesetz über die öffentlichen Verhältnisse, der israelitischen Glaubensgenossen" in Württemberg erschien, wurde Joseph Maier Schnaittach auf Grund des Artikels 52 seines 1 Schnaittach (nordöstlich von Nürnberg) gehörte früher zum Pflegamt Rottenberg und war im kurfürstlichen Bayern mit den umliegenden obengenannten Orten zusammen der einzige Bezirk, in dem Juden ständig ansäßig waren; in seinen berühmten Anmerkungen zum Bayerischen Landrecht behandelt Kreittmayr besonders das Recht der Schnaittacher Juden.

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