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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1930-08-15 · 16 (15.8.1930) · p. Seite 254

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
6 (1930)
Issue
16 (15.8.1930)
Article
Die jüdische Volksschule und der jüdische Volksschullehrer im bayerischen Schulrecht, im israelitischen Lehrerverein und in der jüdischen Gemeinde
Date
1930-08-15
Page
Seite 254 (sequence 2)
Language
German
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254 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 16 vielen Fällen die jüdische Gemeinde die Subjekte in Objekte zu verwandeln. — Der Auszug aus den Akten eines Falles kann als typisch angesehen werden. Gemeinde A. verweigert dem Lehrer B. einen Teil seines Gehaltes mit der Begründung, die Einsetzung des B. sei innerhalb der Zeit erfolgt, in der B. noch im Verhältnis eines „gedungenen" Religionslehrers und Vorsängers zur Gemeinde stand; B. dagegen behauptet, ihm gebühre von dem Tage der Ernennung zum Schullehrer an auch das einem solchen zustehende Gehalt; die Differenz betrug 37 fl. 30 kr. Das Landgericht entscheidet zugunsten des Lehrers mit Erkenntnis vom 1<5. Februar 1828. Die Gemeinde wendet sich an die Regierung mit der Bitte, „es möge nach Ablauf der dem B. gesetzten zwei Probejahre der Kultusgemeinde überlassen bleiben, einen neuen Vorsänger zu wählen." Die Regierung durchschaut den Plan und bestimm!, wenn seinerzeit die Wahl eines neuen Vorsängers eintreten solle, muß B. doch als Schul- und Religionslehrer mit einem diesem Dienste entsprechenden Einkommen behalten werden. Der Lehrer erklärt sich kurz darauf außerstande, einen wöchentlich einzukassierenden Teil des Schulgeldes einzuheben, da er von den. Zahlungspflichtigen habe Vorwürfe hören müssen, „daß er all ihr Geld beziehe". Die Gemeinde zahlt zunächst nichts aus, stellt aber einen anderen Kassier auf, dem sie als Entschädigung-die Synagogenplätze des Lehrers und seiner Ehefrau zur Nutznießung überweist. Eingaben und Beschwerden von Gemeinde und Lehrer jagen sich gegenseitig; das örtliche Patrimonialgericht und das Landgericht haben viel zu tun. Endlich erklärt das Landgericht dem Patrimonialgericht, „daß eine abermalige Entscheidung weder notwendig noch gesetzlich zulässig ist.daß der Vollzug lediglich dem Eifer eines. Patrimonialgerichts überlassen bleibe." Die Vorstände der Gemeinde erkennen dem Patrimonialgericht gegenüber die Richtigkeit der Forderung an, erklären jedoch, „die Gemeinde nicht zur Bezahlung der Beiträge anhalten zu können, wenn sie es nicht freiwillig gerne tun", denn nach dem Judenedikte bilde Ä. gar keine Gemeinde. Der Lehrer habe seine Vesoldungsansprüche, sowohl die alten als auch „von nun an und weiter an alle Gemeindemitglieder namentlich zu machen". Da riß dem Patrimonialgericht doch die Geduld. Unter dem 12. Januar 1833 erhielt der Gerichtsdiener den Auftrag, da „die jüdische Gemeinde durch nichtige Ausflüchte ihrer zugestandenen Pflicht entgehen wolle, jedes Mitglied gegen Bestellungsgebühr an die Bezahlung der 37 fl. 30 kr. zu exekutieren mit Pfändungsandrohun g". Kosten 35 kr. -{■ 3 kr. Am 16. Januar erschienen die drei Vorsteher vor dem Gerichte und gaben an, daß sie den Betrag ein st weilen vorgeschossenhätten.- Mit der fortschreitenden Erkenntnis von der Festigkeit der Stellung des Volksschullehrers änderte sich auch das Verhältnis zwischen diesem und der Gemeinde. Er wurde meistens infolge der in der Regel stattgehabten langjährigen Wirksamkeit am gleichen Orte zum vertrauten Freunde des einzelnen Gemeindemitgliedes, zum aufrichtigen Teilnehmer an dessen Wohl und Wehe. Er war aber auch fast durchgehends der geachtete Repräsentant des Judentums innerhalb der ländlichen politischen Gemeinde. — Aus dem Bewußtsein der ihm zustehenden Aufgaben gestaltete der jüdische Lehrer seine Wirksamkeit derart, daß sie zum Segen für die ihm anvertraute Jugend, die Gemeinde und das Judentum wurde. Die jüdische Landgemeinde hat aufgehört, den Typ der jüdischen Gemeinde zu bilden, und für die jüdische Landvolksschule ist keine Hoffnung für eine Aufwärtsentwicklung mehr vorhanden. Sie muß der städtischen Volksschule weichen. Welches Schicksal mag der jüdischen Volksschule in der Stadt beschieden sein? Auch in der Neuzeit kann die jüdische Volksschule eine Mission erfüllen, wohl keine Sonderausgabe wie 1813, sondern d i e Aufgabe, wie sie heute der Volksschule allgemein gestellt ist: die harmonische Ausbildung und Erziehung des Kindes im Geiste einer Konfession, bei uns im Geiste des Judentums. Die Zukunft wird eine Erweiterung dieser Aufgabe bringen. Der krisenhafte Zustand der Volksschule, bestehend in der scharfen Trennung Grundschule und weitere Schule ohne günstige Anschlußmöglichkeit, muß und wird ihre Lösung finden. Die Volksschule wird ihren Auf- und Ausbau erhalten, so daß sie die Vorbildung für die Hauptzweige der Wirtschaft und auch für die wissenschaftlichen Berufe in Zukunft bieten kann. Sie wird dann nicht nur den geschickten, sondern auch den charaktervollen Menschen entlassen. Diese künftige Schule des Volkes wird aber auch die Religion als fundamentales Erziehungsmittel beibehalten und a u s b a u e n. Sollte dieser Ausblick nicht auch der bayerischen Judenheit eine Aufgabe zu stellen haben! 6us der Jugendzeit Simon vlngfelders f. 6. Erinnerungen von Oberlehrer Der Verfasser dieser Arbeit hat leider die Drucklegung nicht mehr erlebt. Am 7. Juli ist er unerwartet seinem Jugendfreund ins Grab gefolgt. Sein Wirken für die jüdische Lehrerschaft wird noch an anderer Stelle gewürdigt werden. Die hier veröffentlichte Arbeit ist nicht nur ein Denkmal für Dingfelder s. A., sie bildet zugleich auch ein ehrendes Erinnerungsblatt für den Verfasser. Aus den Lebensdaten Simon Dingfelders ist wohl allgemein bekannt, daß die Stadt Schwabach bei Nürnberg seine Heimat war. Dort besuchte er zuerst die Lateinschule, um nach dem plötzlichen Tode seines Vaters in die damalige kgl. Protest. Präparandenschule in Schwabach, und zwar gleich in den 2. Kurs derselben überzutreten. Jedenfalls sollte der talentierte Junge einem Studium zugeführt werden, das ihn befähigte, möglichst bald fein Brot selbst zu verdienen, um seiner verwitweten Mutter und seinem jüngsten Schwesterchen — die anderen Geschwister waren nach dem Tode des Vaters nach Amerika ausgewandert — zur Stütze zu werden. Im August 1886 hatte sich Dingfelder gleich mir, der ich die heute aufgehobene kgl. Protest. Präparandenschule zu Wassertrüdingen besuchte, der Aufnahmsprüfung am kgl. Protest. Schullehrerseminar Schwabach zu unterziehen. Selbstverständlich hatte ich schon während des Schuljahres 1885/86 erfahren, daß außer mir noch ein jüdischer Präparand die Aufnahmeprüfung machen würde. Voller Erwartung und Spannung trat ich alsbald nach meiner Ankunft in Schwabach meinem zukünftigen „Leidensgefährten" entgegen. Ein gedrungener, kräftiger, schwarzlockiger Jüngling, fast 18 Jahre alt, begrüßte mich in ruhiger, etwas selbstbewußter Art und machte mich alsbald mit seiner Mutter, einer sehr gescheiten, überlegten Frau, bekannt. Ich erinnere mich L. G u t m a n n (Oettingen) noch gut, daß mir das sichere Auftreten, mit der Dingfelder der als schwer bekannten Aufnahmsprüfung entgegensah, eine solche Zuversicht einslößte, daß auch ich derselben mit sicherem Vertrauen entgegenblickte. Wir bestanden die Prüfung und hielten nun unter fünfzig protestantischen Mitschülern durch die zwei Jahre des Seminarbesuches gute Freundschaft. In der Klasse zeichnete sich Dingfelder bald durch seine hervorragenden Kenntnisse in den pädagogischen Diszplinen und in den Fächern der deutschen Sprache aus. Gar bald hatten die betreffenden Lehrer die bedeutende Befähigung dieses jüdischen Schülers erkannt; aber auch die Mitschüler beugten sich neidlos dem großen Wissen ihres „Simon", wie er von allen, genannt wurde. Da war vor allem der Lehrer der Pädagogik, der Seminarinspektor Helm, ein strenger, unnahbarer Herr, der Simon Dingfelder sichtlich schätzte und ihn vor anderen Schülern bevorzugte. Da war ferner der Lehrer des Deutschen, der Seminarpräfekt Nutz (später Seminardirektor in Altdorf, gestorben als Gymnasialprofessor für Religion in Bayreuth), ein sehr kritisch veranlagter, spöttischer Herr, der es meisterhaft verstand, seine Schüler mit beißendem, ironischem Tadel zu überschütten und zu quälen. Dingfelder war einer der wenigen Schüler, die unter diesem Lehrer nicht zu leiden hatten. Sicher wäre Dingfelder der erste oder wenigstens einer der „Monitoren" geworden — so nannte man die zehn besten Schüler des zweiten Seminarkurses, denen verschiedene Aufsichtsbefugnisse über die Mitschüler der beiden Seminarkurse zuerteilt waren —, wenn er nicht „extern", d. h. außerhalb des Seminars gewohnt hätte. Von allen seinen Lehrern schätzte Seminarlehrer Kern den Seminaristen Dingfelder am meisten. Er hatte den sechsjährigen Simon bereits als ABC-Schützen in der «Äminarübungsschule zum Schüler gehabt und als erster die Fähigkeiten des kleinen, stillen Jungen

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