Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 14 (15.7.1930)
- Article
- Sitzung der gemeindlichen Kollegien und des sozialen Ausschusses vom 23. Juni und des Vorstands der israelitischen Kultusgemeinde München vom 3. Juli 1930
- Date
- 1930-07-15
- Page
- Seite 223 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 14 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 223 rat Dr. Straus mit Brief vom 1. Juli 1930 dem Vorstand mitzuteilen, daß er nicht mehr in der Lage sei, die Verantwortung für die Geschäftsführung des Wohlfahrtsamtes zu tragen, und daß er eine Stellungnahme des Gesamtvorstandes für notwendig erachte. Zur Behandlung der Angelegenheit wurde die Vorstandssitzung vom 3. Juli bestimmt, in welcher vom Vorstand Oberstlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, Justizrat Dr. Oestreich, Justizrat Dr. Straus, Sanitätsrat Dr. Baron, Hermann Rosenthaler, Frau Stark und Kommerzienrat Dr. Wassermann, ferner Rabbiner Dr. Baerwald nud die Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Dr. Wilmersdörffer, Justizrat Dr. Feuchtwanger und Walter Weiß anwesend waren. Zu Beginn der Sitzung bedauerte der Vorsitzende die Art der an der Leitung und der Tätigkeit des Wohlfahrtsamtes geübten Kritik. Kommerzienrat Dr. Wassermann gab daraufhin eine Erklärung ab, daß seine Kritik eine rein persönliche gewesen und ohne Bindung oder Festlegung der liberalen Fraktion, auch nicht in deren Namen oder Auftrag erfolgt sei. Mit seinen Ausführungen habe er nicht die den erstatteten Berichten zugrundeliegende Arbeit des Wohlfahrtsamtes treffen wollen. Er erachte die Institution des Wohlfahrtsamtes, wie wohl alle Mitglieder beider Kollegien, als eine notwendige Einrichtung der Gemeinde, welche durch eine Bemängelung des Abrechnungsverfahrens des Amtes weder beeinträchtigt werde, noch habe beeinträchtigt werden sollen. Er müsse deshalb die in der Presse erschienene Unterstellung, als ob er oder gar die liberale Fraktion an eine Beseitigung des Wohlfahrtsamtes dächten, als unwahr und jeder tatsächlichen Unterlage entbehrend bezeichnen. Er stehe nicht an, dem Vorsitzenden des Wohlfahrtsamtes hinsichtlich seiner sachlichen Führung der Geschäfte sein vollkommenes Vertrauen auszusprechen. In der daran anschließenden Besprechung wurde der Leitung und Tätigkeit des Wohlfahrtsamtes von den verschiedensten Seiten — Oberstlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, Justizrat Dr. Oestreich, Sanitätsrat Dr. Baron (stellvertretender Vorsitzender der liberalen Fraktion), Justizrat Dr. Feuchtwanger. als Vertreter der Orthodoxie, Frau Recha Stark, Rabbiner Dr. Baerwald — das volle Vertrauen ausgesprochen. Sanitätsrat Dr. Baron erklärte insbesondere: 1. Kommerzienrat Dr. Wassermann habe bei der Sitzung der gemeindlichen Kollegien unter Zuziehung des Sozialen Ausschusses vom 23. Juni 1930 nicht namens und im Auftrag der liberalen Fraktion gesprochen, sondern lediglich seine persönliche Meinung zum Ausdruck gebracht. 2. Die liberale Fraktion wünsche grundsätzlich die Fortführung der Wohlfahrtspflege und weise es mit Entschiedenheit zurück, wenn ihr unterstellt werde, daß sie das gemeindliche Wohlfahrtswesen grundsätzlich einschränken oder gar beseitigen wolle. Dr. Neumeyer stellte hiermit den Antrag zu beschließen: „Der Vorstand spricht der Leitung und Tätigkeit des Wohlfahrtsamtes das uneingeschränkte Vertrauen aus." Der Antrag wurde bei Stimmenthaltung des Justizrats Dr. Straus einstimmig angenommen. Dr. Neumeyer stellte mit Befriedigung fest, daß die Angelegenheit allseitig in loyalster Weise behandelt worden sei. Gemeindlicher Religionsunterricht Dieses Thema bildete den Gegenstand einer Aussprache in der Sitzung vom Dienstag, dem 17. Juni, zu der der Vorstand der Münchener Kultusgemeinde die gemeindlichen Kollegien sowie die Mitglieder des Schulausschusses, des Ausschusses für Vildungswesen und der Gemeindebibliothek geladen hatte und zu welcher, der Bedeutung des Gegenstandes entsprechend, mufy die meisten der Geladenen erschienen waren. Nach der Begrüßung durch den Vorsitzenden der Gemeindevertretung, Herrn Rechtsanwalt Dr. Wilmersd o e rf fe r, erstattete zunächst Herr Rabbiner Dr. B aerwald ein Referat. Der Vortragende würdigte die Bedeutung der Religion für die Gesamtheit des Erlebens, wies in eingehenden und überzeugenden Darlegungen nach, wie alle schöpferischen Kräfte menschlichen Geistes gerade in der Religion ihre stärkste Quelle gefunden und streifte im Verlaufe seiner weiteren Ausführungen auch die Frage, ob Religion überhaupt lehrbar sei. Unter Hinweis auf eine kürzlich erschienene Arbeit über dieses Thema vertritt Referent den Standpunkt, daß die Religion weniger gelehrt als gezeigt und erlebt werden kann; dazu müssen aber alle in Betracht kommenden Faktoren: Familie, Schule und Gotteshaus in einträchtiger Arbeit Zusammenwirken. Es gibt kein größeres Hindernis für einen erfolgreichen Religionsunterricht als die Zersplitterung der Lebenstendenzen, als den Gegensatz, wie er nur zu oft zwischen Schule und Elternhaus besteht. Gerade dieser Gegensatz ist es, der im Kinde jene skeptische Einstellung entstehen läßt, die sich oft lähmend auf den Unterricht legt. Sodann ging der Vortragende zur Würdigung der Lehr- und Erziehungsziele des Religionsunterrichts über, dabei auf die diesbezüglichen Grundsätze hinweisend, die vom Rabbinat und dem Lehrerkollegium der Kultusgemeinde im Jahre 1919 aufgestellt und veröffentlicht wurden und die noch heute nahezu unverändert gelten. Aus diesen Zielen ergeben sich als Unterrichtsgegenstände im Einzelnen: 1. Der Unterricht in der biblischen und nachbiblischen Geschichte. 2. Der Unterricht in der hebräischen Sprache und 3. die Unterweisung in der Glaubens- und Sittenlehre des Judentums. Referent geht dann zur Betrachtung der Methodik der einzelnen Disziplinen über; im Geschichtsunterricht hat sich eine im wesentlichen feststehende Methode herausgebildet, die in all ihren Maßnahmen letzten Endes darauf abzielt, Begeisterung im Schüler zu erwecken. Die vorhandenen Lehrbücher haben durch die in den letzten Jahren erschienenen Quellenwerke von Dr. Höxter eine wertvolle Bereicherung erfahren. Nicht auf so festem Boden steht die Unterrichtsweise im hebräischen Unterricht, für dessen Beibehaltung im Religionsunterricht, allen gegenteiligen Meinungen und Wünschen gegenüber, sich der Referent mit Wärme einsetzt. Doch habe gerade in den letzten Jahren das Lehrverfahren im Hebräischen eine wesentliche Reform durchgemacht, - indem man in Anlehnung an den Profan-Lese- und Sprach-Unterricht von der bisherigen Lese-Methode, die aus den Einzel-Buchstaben synthetisch das Wortbild gewinnt, zur analytischen überging, die von einem durch Anschauung illustrierten Wortbild ausgeht, durch Analyse die Einzelbestanttteile des Wortes gewinnt und sie wieder zu neuen Wortformen zusammenfetzt. Dieses Unterrichtsverfahren ist indessen nur bei Benützung der bereits vorhandenen, auf diesem Prinzip aufgebauten neuen Lesefibeln möglich, die zugleich auch ein künstlerisch einwandfreies Bildanschauungsmaterial bieten. So bildet dieser Unterricht die Vorbereitung zu dem auf der Mittel- und Oberstufe, der an Stelle der alten mechanischen „Wortzu-Wort"-Ubersetzungsmethode eine dem Lehrverfahren im profanen, fremdsprachlichen Unterricht angeglichene setzt und sich entsprechend ausgearbeiteter Vokabularien bedient. Auf diese Weise sucht der Unterricht im Hebräischen sein spezielles Ziel zu erreichen: Aus den Quellen schöpfend, das Verständnis für Bibel und Gebetbuch zu vermitteln, ohne sich dem profanen Sprachunterricht anzugleichen. Im beschränkten Umfang werden sich künftig im Religionsunterricht Prinzipien des Arbeitsuntecrichts anwenden lassen. Der Unterricht in der Glaubens- und Sittenlehre wird auf der Unter- und Mittelstufe nicht systematisch, sondern im Anschluß an alle Anknüpfungsmöglichkeiten der anderen Unterrichtszweige des Religionsunterrichts erteilt, erst auf der Oberstufe kann zu dieser Behandlungsweise übergegangen werden, da hier die psychologischen Voraussetzungen dazu gegeben sind. Besonderer Nachdruck ist auf die Betonung des Wertes der jüdischen Sittenlehre zu legen, eine Forderung, die zugleich auch die Notwendigkeit der Auseinandersetzung mit dem Christentum in sich schließt. In seinen Schlußbetrachtungen weist der Referent zusammenfassend auf die eminente Bildungsaufgabe hin, die der Religionsunterricht erfüllt, eine Aufgabe, welche nur durch verständnisvolles Zusammenarbeiten aller in Betracht kommenden Faktoren, einer verantwortungsbewußten Gesamtheit und einer von Begeisterung erfüllten allzeitig gefestigten Lehrerpersönlichkeit erfüllt werden kann. An die beifällig aufgenommenen Ausfiihrungen des Herrn Rabbiners Dr. Baerwald schloß sich ein Referat von Herrn Hauptlehrer Rosenfeld an. Der Redner gab zunächst ein Bild von der pädagogischen und methodischen Situation der Gegenwart, die einerseits hauptsächlich gekennzeichnet sei durch das Problem der Gemeinschaftsbildung, andererseits durch das der Konzentration und des Arbeits- und Erlebnisunterrichts. Er verbreitete sich insbesondere sehr eingehend über den letztgenannten Punkt, indem er die Grenzen aufzeigte, innerhalb deren sich der Arbeitsunterricht bewegen müsse und zeichnete dann an Hand seiner persönlichen Erfahrungen im Religionsunterricht insbesondere der Unterstufen ein anschauliches Bild von der Anwendung der Arbeitsmethode sowohl im Hebräischen als auch im biblischen Geschichtsunterricht, seine Ausführungen zugleich durch Zirkulierung einiger neuer Lesefibeln und der im Unterricht ongefertigten zeichnerischen Arbeiten illustrierend. Das Problem der Gemsinschaftsbildung müsse in der Weise ausgewertet werden, daß durch Entwicklung und Lenkung der persönlichen Qualitäten die freudige und bewußte Mitarbeit am Dienste der Kultur-