Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 6 (1930)
- Issue
- 11 (1.6.1930)
- Article
- [Ohne Titel] / K.
- Date
- 1930-06-01
- Page
- Seite 155 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 11 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 178 zu den nie gelösten Problemen der Mensch-, Staats- und Menschheitsgestaltung heraus. Für die Fragen der Arbeit, der Sexualethik, der Staatsführüng hat die Bibel gültige und nachahmenswerte Lösungen gefunden. Gegenüber der durch den Machtgedanken gesicherten Beoorrechtung des durch Alter und Stärke Ausgezeichneten besteht die von göttlicher Gnade abhängende Wahl, die den Jüngeren, den Bresthaften, den mit einem Geburtsmakel Behafteten über seine Brüder erhebt. Der letzte Sinn der Menschheit ist die Wiedergewinnung der einst im Paradiese vorhandenen Einheit. Die Schlußworte galten dem Andenken von Franz Rosenzweig, der kein Dulder im gewöhnlichen Sinne gewesen sei, sondern wie Hiob ein Hadernder, ein am Leben Hängender, der aus dem Widerspruch zu seinem Schicksal seinem gebrochenen Körper Leistungen des Geistes abgerungen habe. K. Aus dem Verbände Tagung des Rats und des Verfassungsausschusses Am Sonntag, dem 11. Mai 1930 ist der Rat und der Verfassungsausschuß des Verbandes unter Zuziehung von Vertretern der Parteien zu einer Sitzung in Nürnberg zusammengetreten, in der in der Hauptsache der von der Verbandsleitung vorgelegte Entwurf einer Rabbinatsbezirksordnung durchberaten wurde. Der Entwurf, der in einigen Punkten eine Änderung erfahren hat, wird der diesjährigen Tagung vorgelegt werden. Es wurde ferner beschlossen, die diesjährige Tagung am 29. und 30. Juni in München abzuhalten. Als Wahltag für die im Jahre 1931 vorzunehmenden Verbandswahlen wurde der 22. Februar bestimmt. Als stellvertretender Schriftführer wurde das Mitglied des Rats, Herr Hauptlehrer Rosenfeld, gewählt. Der Präsident des Rats gab von einem Artikel Kenntnis, der am 13. Februar 1930 in der in Hamburg erscheinenden „Deutschen Israelitischen Gemeindezeitung" veröffentlicht war. Nach Aussprache wurde die nachstehende Resolution einstimmig angenommen. Die Verbandsleitung wurde beauftragt, dieselbe der genannten Zeitung mit dem Ersuchen um Abdruck zu übersenden. Die Resolution lautet: „Der Rat des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden hat in seiner Sitzung vom 11. Mai 1930 im Einvernehmen mit der Bayerischen Rabbinerkonferenz folgende Entschließung gefaßt: In der Deutsch-Israelitischen Gemeindezeitung vom 13. Februar 1930 Nr. 4 wird in einem Aufsatz über das Schächtverbot in Bayern die Behauptung aufgestellt, daß der Landesverband die Rabbinerkonferenz daran gehindert habe, sich unmittelbar an den Landtag zu wenden und ihre Stellungnahme zu der beabsichtigten Gesetzesvorlage insbesondere zu der Frage der elektrischen Betäubung der gesetzgebenden Körperschaft rechtzeitig mitzuteilen. Es wird behauptet, daß Regierung und Landtag eine direkte einmütige Erklärung der bayerischen Rabbiner an die gesetzgebenden Stellen ,als von den zuständigen Stellen ausgehend entsprechend respektiert' hätten. Es wird endlich behauptet, daß der Verband ein selbständiges Vorgehen von gesetzestreuer Seite unterbunden, durch die Behandlung der Betäubung vor dem Schächten der Sache geschadet und die Auffassung religiös-positiv eingestellter Kreise verwirrt habe. Demgegenüber stellen wir fest, daß in der Schächtangelegenheit der Verband von Anfang an im engsten Einvernehmen mit der Rabbinerkonferenz vorgegangen ist, die Beschlüsse der Rabbiner jeweils zur sofortigen Kenntnis von Staatsregierung und Landtag gebracht und alle Verhandlungen mit den Staatsbehörden und den Abgeordneten des Landtags gemeinsam mit den Vertretern der Rabbinerkonferenz geführt hat. Im übrigen hat der Verband die Rabbinerkonferenz niemals daran gehindert sich auch unmittelbar an die Staatsregierung zu wenden. So hat gerade in der Frage der elektrischen Betäubung die Rabbinerkonserenz in einem ausführlichen Schreiben an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus vom 11. November 1928 ihre Stellung dargelegt. In den beiden Eingaben des Verbandes an den Landtag ist mit Nachdruck auf die feierliche Erklärung der bayerischen Rabbiner zur Schächtfrage hingewiesen. Eine Zurückdrängung des rabbinischen Einflusses in religiösen Angelegenheiten ist im Verband nie erfolgt, im Gegenteil haben Verbandskörperschaften und Verbandsleitung stets das größte Gewicht darauf gelegt, die religiöse Autorität der Rabbiner nach innen zu befestigen und ihr nach außen Anerkennung zu verschaffen. Der Verband hat als die gesetzliche Vertretung der bayerischen Juden, getragen von dem Vertrauen aller Kreise der jüdischen Bevölkerung' und auf deren ausdrückliches Verlangen die Führung im Kampf gegen das Schächtverbot übernommen. Er hat stets mit allem Nachdruck betont, daß die beabsichtigte Gesetzgebung einen schweren Eingriff in die Gewissens- und Religionsfreiheit und in die staatsbürgerlichen Rechte der gesamten baye- M L UND NATIONALBANK Komm an ditgesel Isch aft auf Aktien FILIALE MÜNCHEN, Ottostraße 4 DEPOSITENKASSEN Bayerstr. 8 (am Hauptbhf.) Marienplatz 11-12 Fraunhoferstr.32(E.Auenstr.) Odeonspiatz 6 (E. Galeriestr.) Isartorpl. (Zweibrückenstr. 2) Ostbahnhof (Wörthstraße 51) Leopoldstraße 15 Sendlingertorplatz 10 Valleystraße 7 (Großmarkthalle) Einrichtung von Sparkonten gegen Banksparbücher (für Einlagen in beliebiger Höhe bis zu RM. 10000.—) Zinssatz: zurzeit 5°/ O p.a. Kapital und Reserven 120 Millionen Reichsmark Gardinen-Fabrik D. MAYER Nur PERUSASTRASSE 1 1. Stock STORES GARDINEN DECKEN DEKORATIONEN in allen Preislagen und Stilarten -y XI ADLER a Kl WM n III V* WM WM C vormals Heinrich Kleyer A.-G. 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