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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1930-03-01 · 5 (1.3.1930) · p. Seite 68

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
6 (1930)
Issue
5 (1.3.1930)
Article
Etatberatung der Münchener Gemeindevertretung
Date
1930-03-01
Page
Seite 68 (sequence 2)
Language
German
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76 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 5 ft Leo Stern! ft München-Ostbahnhof 30 Jahre am Platze Kohlen Koks Briketts Holz für Hausbrand, Gewerbe und Industrie Beste Kohlscheider und Rührer Änthrazite Fernsprecher 43333—36 I von RM. 7520.— war ein Produkt des Kompromisses. Mit dieser Summe sei für das Jahr 1930 unmöglich auszukommen. In einer Einheitsgemeinde kann nicht einer lebenswichtigen Einrichtung der Mitglieder, die das konservative Prinzip vertreten, die Existenz genommen werden. Die jüdische Volksschule ist ein religiöses Erfordernis, da die religiöse Erziehung zu den Wesenselementen der religiösen Richtung der orthodoxen Minderheit gehöre. Auch ganz kleine und mittlere liberale Gemeinden unterhalten jüdische Volksschulen. Finanzielle Gründe für die Ablehnung des Antrags sind nicht maßgebend. Es handelt sich um eine Angelegenheit der Gesamtgemeinde. Die Schule leistet Hervorragendes und nimmt ständig an Besuchern zu. Es geht nicht an, daß sie wegen mangelnden Zuschusses ums Leben kommen muß. Justizrat Dr. Heilbronner führt aus: Ich habe den Beschluß des Vorstandes auf Belastung des Zuschusses in der Höhe von RM. 7520.— zu begründen. Die liberale Fraktion hat in eingehender Beratung, die von Ernst und Verantwortungsgefühl gegenüber der Gesamtgemeinde, insbesondere auch gegenüber den Kindern und Lehrern getragen war, die Angelegenheit behandelt. Die Fraktion ist zu dem Beschluß gekommen, es bei dem gleichen Betrag wie für 1929 zu belasten, und zwar aus grundsätzlichen und finanziellen Erwägungen. Die alten jüdischen Schulen, die von einer Reihe von jüdischen Gemeinden in früheren Zeiten errichtet worden sind, dürfen nicht als Beispiel genommen werden. Ihre Erhaltung hat nichts mit der grundsätzlichen Frage der jüdischen Schule vom heutigen Standpunkt zu tun. Diese grundsätzliche Frage ist genügend erörtert. Es ist bereits ein großes Opfer, daß die liberale Fraktion im Interesse des Friedens gegen ihre Überzeugung bis zur Höhe von RM. 7520.— gehe. Justizrat Dr. Feuchtwanger erwidert: Von einem Opfer kann keine Rede fein. Die erste Verantwortung für die jüdische Volksschule tragen die Eltern. Die liberale Fraktion hat nicht das Recht, den Eltern Vorschriften zu machen. Die Simultanschulen sind keine neutralen Schulen. Die Gemeinden Frankfurt, Hamburg und viele andere Groß- und Kleingemeinden unterhalten jüdische Schulen mit erheblichen Mitteln. In Gewissensfragen gibt es keine Majorisierung. Das ist der orthodoxen Minderheit bei dem Zusammenschluß zur Einheitsgemeinde seinerzeit zugesagt worden. In diesen grundsätzlichen Fragen spielen die finanziellen Interessen keine Rolle, im anderen Falle wären die Grundlagen der Einheitsgemeinde erschüttert. Herr Arthur Wechsler unterstützt den Antrag Feuchtwanger. Die orthodoxe Minderheit muß so oft Konzessionen machen, daß auch sie in diesem Punkt Berücksichtigung unbedingt verlangen darf. Justizrat Dr. Emil Frankel: Für eine Gemeinde mit 10 000 Seelen sei die Unterhaltung einer jüdischen Schule Ehrenpflicht. Die Gesamtgemeinde hat es Ohel Jakob zu verdanken, daß diese Schule hier besteht. Cs handelt sich um allgemeine kulturell-jüdische Interessen. Die Aufrechterhaltung der jüdischen Volksschule ist eine wesentliche Aufgabe der Gefamtgemeinde, die m jüdischem Sinne wirken soll. Herr Lichtenauer: Die zionistische Fraktion legt den größten Wert darauf, in vollkommener Solidarität mit den Orthodoxen in der Frage der jüdischen Volksschule vorzugehen. Wir bedauern, daß durch diese Frage die Einheit der Gemeinde gestört wird. Finanzielle Gründe dürfen nicht maßgebend sein. Den Orthodoxen ist dafür zu danken, daß sie trotz aller Feindschaft und aller Schwierigkeiten die Volksschule aufrecht erhalten haben. Die liberalen Eltern schicken selbst die Kinder in die Schule. Herr Oberlehrer Dingfelder hat sich jederzeit sehr stark für die jüdische Volksschule eingesetzt. Es handelt sich um eine Herzensangelegenheit der orthodoxen Fraktion. Bei Nichibewilligung des orthodoxen Antrags muß man der liberalen Gemeinde den Vorwurf machen, daß sie ihre Pflicht gegenüber der Minderheit verletzt hat. Justizrat Dr. Oe st reich: In unserer Mitte hat immer das aufrichtige Bestreben geherrscht, über Gegensätze hinwegzukommen. Man muß auch der liberalen Fraktion und ihren Grundsätzen Verständnis entgegenbringen. Über die großen prinzipiellen Fragen ist genug gesprochen worden. Es handelt sich auch für die Liberalen um eine Gewissensfrage, die von den Orthodoxen zu respektieren ist. Der Vertrag, der das gemeinsame Zusammenleben der verschiedenen Richtungen in der Gesamtgemeinde seinerzeit geregelt hat, sieht genau vor, was der eine Teil vom anderen verlangen kann. Die Subventionierung einer jüdischen Volksschule ist in diesen Vereinbarungen nicht enthalten. Die Bewilligung soll der Ausdruck des guten Willens der Liberalen zur Einheit bleiben. Trotz des schlechten Etatjahres 1930 wollen wir den Orthodoxen keinen Affront bieten. Herr Rosenthaler: Es ist uns versprochen worden, daß unsere Bedürfnisse anerkannt und voll befriedigt werden, vor allem, daß es in Gewissensfragen keine Majorifierung geben darf. Ich vermisse die liberalen Grundsätze in der liberalen Fraktion. Dr. Ernst Wilmersdoerffer: Ich bin neulich mißverstanden worden. Ich habe gesagt: Wenn die Gemeinde für eine von Ohel Jakob unterhaltene Institution so hohe Beträge aufwenden soll, wie es Ohel Jakob verlangt, so muß überlegt werden, ob die Gemeinde die Volksschule nicht selbst übernimmt. Diese Frage ist scharf zu trennen von der anderen Frage, ob es überhaupt gut sei, daß die Gemeinde eine jüdische Volksschule unterhält. Herr Gr ü n b a u m: Die Jugenderziehung gehört zu den wesentlichen Aufgaben jeder jüdischen Kultusgemeinde. Meine Freunde treten in vollem Umfang für den Antrag Ohel Jakobs ein. Man ist mit der Schule allgemein in München besonders zufrieden. Juftizrat Dr. E. Straus: Der Betrag, der vom Vorstand für Ohel Jakob bewilligt ist, beträgt 1,2 Prozent unserer Budgetsumme: der Differenzbetrag, um den der Streit geht, beläuft sich auf 0,7 Prozent. Ob ein religiöses Bedürfnis einer Minderheit vorhanden sei, hat ausschließlich diese Minderheit zu entscheiden. Die Bewilligung des Antrages von Ohel Jakob ergibt sich aus dem Prinzip der Einheitsgemeinde. Die Einheit der Gemeinde ist nur möglich, wenn alle Mitglieder oder mindestens alle beträchtlichen Grupven im Rahmen des Möglichen die Befriedigung ihrer religiösen Bedürfnisse verlangen dürfen, und zwar ohne Vorbehalt Seit 1907 arbeiten wir in diesem Sinne. Diese Bedürfnisse sind unbedingt im Rahmen der Gesamtausgaben der Gemeinde und des finanziell Möglichen zu befriedigen. Man muß in Zukunft zu einer vertragsmäßigen Regelung kommen, damit diese Auseinandersetzungen ein Ende nehmen. Bei den früheren Verträgen gab es noch keine jüdische Volksschule. Cs gehört zu den Grundsätzen des Liberalismus, die Überzeugung der anderen zu achten und dieser Überzeugung gerecht zu werden. Der Antrag Feuchtwanger wird gegen acht Stimmen abgelehnü In der Gesamtabstimmung wird sodann gegen drei Stimmen der orthodoxen Mitglieder der Gemeindevertretung der Etat 1930 nach den Beschlüssen des Gemeindevorstandes angenommen. Ausstellung Ziegler Der Kunst verein München veranstaltet vom 18. März 1930 ab, wie alle Jahre, eine Frühjahrs-Ausstellung. Wie wir erfahren, hat der Kunstverein dem Münchener Maler Siegfried Zieg- Holet Kolserhol C)obr. Greif 12 Beliebtes Cafg-Restaurant Künstler-Kapelle 7847

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