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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1930-03-01 · 5 (1.3.1930) · p. Seite 63

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
6 (1930)
Issue
5 (1.3.1930)
Article
An die bayerischen Juden!
Date
1930-03-01
Page
Seite 63 (sequence 1)
Language
German
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Nr. 5 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 71 ftn die bayerischen luden! Die gesamte bayerische Iudenheit fteht seit Wochen unter dem beklemmenden Druck des durch den Bayerischen Landtag beschlossenen Betäubungsgesetzes, welches einem Verbot des rituellen Schlachtens der Tiere gleichkommt. Mit der Annahme dieses Gesetzes ist der bayerischen Iudenheit ein bitteres Unrecht zugefügt worden. Das Gesetz ist ein Eingriff in die allen Staatsbürgern verfassungsmäßig gewährleistete Gewissensfreiheit, es unterbindet die freie Religionsübung der jüdischen Staatsbürger, erschwert in unerträglicher Weise ihre Lebenshaltung und bedroht in seinen Auswirkungen Gesundheit und Lebenskraft. Ungeachtet der verfassungsmäßigen Einstellung der stärksten Partei des Landes, der Bayerischen Volkspartei, hat die Mehrheit des Landtages das Schächtverbot angenommen. Sie hat sich dabei über die ihr wohlbekannte Tatsache hinweggesetzt, daß die Hervorragendsten Vertreter der physiologischen Wissenschaft im Inland und Ausland einen tierquälerischen Charakter des Schächtens durchaus zurückgewiesen und die Wirkung des Schächtschnittes selber als völlig geeignete Betäubung bezeichnet haben. Trotz dieses Votums der Wissenschaft, das sich mit den humanitären Anschauungen der jüdischen Religion deckt, hat die Mehrheit des Landtages einem heiligen religiösen Gebot des Judentums den Stempel der Tierquälerei aufgedrückt und damit dieses selbst in ungerechtester Weise herabgewürdigt. Völlig unzutreffend ist ebenso die bei den Landtagsverhandlungen aufgestellte Behauptung, es sei eine religionsgesetzlich zulässige BetäubungSmethode bereits gefunden. Darüber zu entscheiden fteht einzig den religiösen Instanzen eines Bekenntnisses zu. Es ist ganz unmöglich, daß diese einfach ignoriert werden und Nichtbekenner sich als Sachverständige religionsgesetzlicher Vor- N ü r n b e r g , den 14. Schebat — 12. Februar 1930. schriften aufwerfen. Die humanitäre Gesinnung, aus der das Betäubungsgesetz angeblich geflossen ist, wird am deutlichsten dadurch gekennzeichnet, daß es das Schächten zwar unmöglich macht, zugunsten der ländlichen Bevölkerung aber eine Betäubungsmethode gestattet — nämlich den Kopfschlag —, die von den Schächtgegnern selber seit langer Zeit als tierquälerisch bekämpft und verworfen wird. Wir wenden uns an unsere Glaubensgenossen in Stadt und Land mit der Bitte, trotz des schweren Eingriffs in unsere Gewissensfreiheit und Religionsübung den Mut und vor allem das Vertrauen zu ihren Führern nicht zu verlieren. Seit Jahren haben sie alles versucht, um die drohende Gefahr abzuwenden. Es lag weder an der mangelnden Wachsamkeit noch an der ungenügenden Abwehr von ihrer Seite, daß es nicht gelungen ist, den Angriff abzuwehren. Wir erwarten zuversichtlich, daß die Treue zum religiösen Gebot nicht durch die Not erschüttert wird, in die wir durch die Annahme des Gesetzes geraten sind. Wir werden in Verbindung mit den zuständigen Stellen alles tun, um der jüdischen Bevölkerung den Bezug rituellen Fleisches von auswärts zu sichern und auf diesem Wege auch dem durch das Gesetz besonders schwer betroffenen jüdischen Fleischergewerbe zu Hilfe zu kommen. In vergangenen Tagen haben die Bekenner des Judentums oft genug in schwerer Zeit ihre religiöse Treue und sittliche Kraft bewährt; wir erhoffen dieselbe Standhaftigkeit auch heute wieder von unseren Glaubensbrüdern. Nicht minder erfüllt uns das Vertrauen zu dem allmächtigen Gott, daß er auch diesmal wieder wie immer der Wahrheit und Gerechtigkeit zuletzt zum Siege verhelfen und diese drückende religiöse Not aus unserer Mitte bannen wird. vayeriscke llabbinerkonferenz Dr. Freudenthal, Dr. S t e i n

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