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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1930-01-01 · 1 (1.1.1930) · p. Seite 5

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
6 (1930)
Issue
1 (1.1.1930)
Article
Erklärung der bayerischen Rabbinerkonferenz
Date
1930-01-01
Page
Seite 5 (sequence 1)
Language
German
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Nr. 1 Bayerische Israelitische Gememdezeftung 5 Erklärung der bayerischen Nabbinerkonferenz In einer Strafverhandlung beim Schwurgericht Nürnberg waren auch die jüdische Sittenlehre und das rabbinische Schrifttum Gegenstand der Erörterung. Zu diesen Fragen, mit denen Gericht und Sachverständiger sich in ernstester Weise befaßt haben, kann man auch von uns eine Erklärung erwarten; ist doch zur Feststellung der Lehren eines Religionsbekenntnisses vor allem nötig, daß fachkundige Vertreter dieses Bekenntnisses selbst zu Wort kommen. Als die berufsmäßigen Lehrer und Vertreter der jüdischen Lehre im Staate Bayern stellen wir deshalb Folgendes fest: 1. Im Einklang mit den alten, unverbrüchlichen Grundsätzen des Judentums lehren unsere Rabbiner in den Gotteshäusern, unsere Lehrer in den Schulen stets Lauterkeit und Redlichkeit und unbedingte Wahrhaftigkeit in Handel und Wandel. „Dein Ja sei Ja, Dein Nein sei Nein", ist eine Forderung des Talmuds. Das Gebot der Nächstenliebe ist eine Grundsäule der jüdischen Lehre. Kern Rabbiner oder Lehrer unseres Bekenntnisses wird lehren oder erlauben, daß von diesen Grundsätzen abgewichen wird, mag es sich um Juden oder Nichtjuden handeln. Unsere Gebetbücher und Lehrbücher stehen jedem zur Einsicht offen. Es ist jedem sreigestellt, unserem Gottesdienst beizuwohnen. 2. Nach jüdischer Lehre ist der Eid unverbrüchlich heilig, ganz gleich, wem gegenüber er geleistet wird. Meineid gilt als schwerste Sünde. Wenn Talmudftellen — wie auch christliche Moraltheologen — sich mit den Fällen eines erzwungenen Eides befassen, so beziehen sich solche und ähnliche Erörterungen auf die rechtlosen Zustände jener längst vergangenen Zeiten und kommen gerade nach talmudischer Lehre für die geordneten Rechtszuftände der heutigen Zeit überhaupt nicht mehr in Betracht. Der Talmud selbst erklärt, daß daö Recht des Staates verbindlich ist wie ein Religionsgesetz. 3. Das „Kol-nidre" am Vorabend des Versöhnungstages, das von Schwüren spricht, die im voraus für nichtig erklärt werden, bezieht sich nicht auf Eide, die einem anderen gegenüber geleistet werden, sondern nach seinem klaren Wortlaut nur auf Gelübde, die man persönlich auf sich nimmt (z. B. zur Kasteiung und Askese), und auch dabei nach der allgemeinen Auffassung der jüdischen Lehre nur auf unbedachte Gelübde solcher Art. Ein Unrecht, das einem anderen zugefügt wird, sühnt nach jüdischer Lehre der Versöhnungstag überhaupt nur dann, wenn es von dem Betroffenen selbst verziehen wird. 4. Daß man in unserem Jahrhundert sich noch gegen den Vorwurf des Ritualmords wehren muß, ist ein Zeichen der Zeit. Es war das Judentum, das der Welt die zehn Gebote überbracht hat, mit dem machtvollen Worte: „Du sollst nicht töten." Da das Vorgeben vom „Ritualmord" sich nicht aufrechterhalten ließ, haben nach Presseberichten die Angeklagten beim Schwurgericht vorgebracht, daß es eine,, geheime jüdische Sekte" geben soll, die dem „Blutmord" huldigt. Feierlich erklären wir, daß es eine solche Sekte nicht gibt, auch nie gegeben hat, und nicht geben kann. Sie stünde zu dem Geist und zu den Geboten des Judentums im stärksten Widerspruch. Es ist auch nie in der Geschichte des Judentums etwas von einer solchen Sekte bekannt geworden. Es gibt auch keine Stelle im gesamten jüdischen Schrifttum, die im Sinne eines Blutmordes zu deuten wäre; wer anderes sagt, fälscht. 5. Wir danken allen Behörden und Personen, die in Erfüllung gesetzlicher und menschlicher Pflicht die Verbreiter beschimpfender Angriffe gegen unsere Religionsgesellschaft zur Rechenschaft gezogen haben. Unsere Glaubensgenossen aber möge dies in dem Vertrauen bestärken, daß im Kampfe gegen Haß und Lüge immer noch Recht und Wahrheit sich durchsetzen werden. Nürnberg, im Dezember 1929. Dr. Freudenthal, Nürnberg Dr. Stein, Schweinfurt Dr. Baerwald, München Dr. Bamberger, Kiffingen Dr. Baron, Kaiserslautern Dr. Behrens, Fürth Dr. Breuer, Aschaffenburg Dr. Eckstein, Bamberg Dr. Ehrentreu, München Bayertfcfye Nadbinerkonferenz Dr. Einstein, Landau Dr. Ephraim, Burgpreppach Dr. Finkelscherer, München Dr. Grünfeld, Nürnberg Dr. Hanover, Würzburg Dr. Heilbronn, Nürnberg Dr. Jacob, Augsburg Dr. Klein, Nürnberg Dr. Levy, Regensburg Dr. Mannes, Schwabach Dr. Meyer, Pirmasens Dr. Munk, Ansbach Dr. Neuwirth, Ichenhausen Dr. Salomon, Bayreuth Dr. Steckelmacher, Dürkheim Dr. Weinberg, Neumarkt De. Wohlgemuth, Kitzingen

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