Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 22 (15.11.1929)
- Article
- Inhalt
- Date
- 1929-11-15
- Page
- Seite 365 (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
- chapter
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/2727810-2727875-2727897--05336-2736710- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Dagerische Israelitische Gemeinöezeitung Kachrichtenblatt der Israelitischen Kultusgemeinöen in München unö Augsburg und des Verbandes Gagerischer Israelitischer Gemeinden Erscheint am 1. unö 15. jeden Monats. — Verlag: V. heller, München, pllnganserstraße 64, Kernruf 75664 unö 75665, Postscheck München 5-S7. Schrtstie'tung: Sr. Eugen Schmidt, Rechtsanwalt in München, Karlstraße 6. Bezugspreis für nicht etngewlesene Bezieher: Reichsmark 4S0 für das Jahr. Anzeigenpreis: Sie 4 gespaltene Millimeter-Felle 40 ReichSpsenntg Kamlltenanzeigen, Stellengesuche und ähnliche Angebote 15 Retchspfenntg jpzp München, 15. November Kr. zs Inhalt: Zur. Geschichte der Familie von Hirsch — Aus dem Verbände — Aus der Gemeinde München —• Lehrerzeitung — Aus der Gemeinde Augsburg — Vereine — Amtlicher Anzeiger: Bekanntmachung der Israelitischen Kultusgemeinde München: Bekanntmachung über Ersatzwahl — Geschäftsnachrichten — Personalia Zur Beschickte der Samilie von Kirsch Von Dr. Joseph Prys in München (Fortsetzung statt Schluß) Bald nach seiner Nobilitierung siedelte Jacob von Hirsch nach München über. Das Würzburger Haus übernahm sein schon erwähnter älterer Sohn Joel, der schon mehrere Jahre vorher, sicher im Jahre 1815, Generalbevollmächtigter seines Vaters gewesen war. Von dieser Übersiedelung nach München an datiert eine Teilung der Familie in eine Würzburger und in eine Münchner Linie, welch letztgenannte im Jahre 1869 in der Person Josephs, des jüngeren Sohnes des Jacob, in den erblichen Freiherrnftand erhoben wurde. Die Geschichte beider Familien, von denen die ältere Würzburger einen etwas mehr patriarchalischen, die jüngere Münchner mehr international-weltstädtischen Charakter aufweift, zeigt im übrigen viele gemeinsame Züge. Dies ist kein Zufall, sondern durch das Gesetz, daß gleiche Ursachen gleiche Wirkungen Hervorbringen, bedingt. Jacob von Hirschs Erhebung in den Adelsstand schuf nämlich eine merkwürdige Rechtslage. Auf der einen Seite war er als Jude mannigfachen Beschränkungen, insbesondere denen des bekannten Ediktes vom IO. Juni 1813 über „die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreiche Bayern" unterworfen, auf der anderen Seite sollte er sich als Adeliger zahlreicher Vorrechte selbst gegenüber den den vollen Besitz der bürgerlichen Rechte genießenden christlichen Untertanen zu erfreuen haben. Das Ansehen der Familie brachte es freilich mit sich, daß auch solche für die Juden geltenden Ausnahmebestimmungen, von denen die Hirfchsche Familie nicht ausdrücklich ausgenommen worden war, schon von den unteren Behörden häufig nicht auf sie angewendet, sondern stillschweigend übergangen wurden. Und auch die Entscheidungen der höchsten Stellen zeigen, wo sie angerufen werden mußten, meist deutlich das Bestreben, unhaltbar und unausführbar gewordene Gesetze und Verordnungen möglichst einschränkend zu interpretieren. Und doch gab, wie nicht anders zu erwarten, der Mangel einer generellen Verfügung, die allein imstande gewesen wäre durch prinzipielle Entscheidung die Zwitterstellung der geadelten Familie zu beseitigen, weniger wohlwollenden Stellen immer wieder einmal Gelegenheit zu Schikanen und Rechtsbeschränkungen. Wenn wir unter diesem Gesichtspunkte wichtigere, die äußere Stellung zunächst der Würzburger Familie kennzeichnende Tatsachen und Begebenheiten überblicken, so erkennen wir, daß trotz mancher Widerwärtigkeiten, aus die wir noch zurückkommen werden, das persönliche Ansehen und die gesellschaftliche Stellung der Familie hervorragend gewesen ist. Jacob von Hirsch war in Unterfranken auf Gereuth und in Oberfranken in Trunstadt und auf Schenkenau im Besitze der Patrimonialgerichtsbarkeit, die nach seinem Tode auch Joel Jacob auf Gereuth, das ihm durch väterliches Testament zugefallen war, ausübte. Joel Jacob war bei der Wahl der Landräte aus der Zahl der adeligen Grundbesitzer beteiligt und wurde von König Ludwig I. zum Mitglied der unterfränkischen Handelskammer gleich bei ihrer Gründung im Jahre 1843 ernannt. Wie sehr gerade König Ludwig I. Joel Jacob von Hirsch schätzte, zeigt die verbürgte und bei dem in Bayern stets wahrzunehmenden Entgegenkommen der höchsten Stellen gegenüber den religiösen Bedürfnissen der Juden durchaus glaubhafte Tatsache, daß der König bei einem Aufenthalt in Aschaffenburg, um dem die jüdischen Religionsvorschriften peinlich beobachtenden Joel von Hirsch die Teilnahme an der Hoftafel zu ermöglichen, für diesen und zugleich für sich die Speisen aus der jüdischen Garküche bezog. Joel benutzte aber als wahrer Edelmann feine Stellung auch zum Wohle seiner Mitmenschen. Hören wir, was die „Neue Würzburger Zeitung" vom 15. September 1876 in ihrem Nachrufe darüber berichtet: „Sein hervorragendster Charakterzug war seine grenzenlose Herzensgüte und Menschenfreundlichkeit. Für jeden Bedrängten hatte er ein offenes Herz und eine offene