Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 19 (1.10.1929)
- Article
- Bereschith - Am Anfang
- Date
- 1929-10-01
- Page
- Seite 311 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 19 Bayerische Israelitische Gemeindezektung 311 zwischen den Wassern. Gleichem und Gleichem steht sie inzwischen. Zueinander Strebendes hält sie gewaltig getrennt. 3. Tag Und unter der Ausdehnung allüberall lagen die Wasser, und ein Verlangen war in ihnen zu einem Gesammelten, zu einem Starken zu werden. Und es stieg auf zu Gtt. das Wollen der Wasser. Und aufstieg auch zu ihm ein Sehnen des Trockenen, des unter den Wassern. Da drängte Gtt. zusammen die Wasser und stieß sie in die Gründe. So wurden sie zum Mächtigen, zum Meere. Und frei ward das Trockene, die Erde. Frei, bar von der Last des fremden Elements. Und es erkannte Gtt. die Kräfte der Erde und gab ihr auf: Sprießendes und Wachsendes aus sich zu gebären, fortwährend, nie versiegend! Da stieß hervor die Erde Gräser, Kraut und Bäume, samentragend, Früchte bringend. > Helene Naß. Rus der Chronik einer ländlichen Religionsschule Ein Kulturbild aus der guten alten Zeit Von Dr. A. Am 19. Oktober 1827 hielt Jakob Marschütz aus Pretzfeld als Privatlehrer der israelitischen Schuljugend seinen unseierlichen Einzug in Demmelsdorf bei Bamberg. Die Kenntnis dieser nicht gerade welterschütternden Tatsache verdanken wir einer Ver-, ordnung des bayerischen Kultusministeriums vom 24.. Juli 1833 betreffend die Anlage einer Statistik und die Führung von „Notizenbüchern in deutschen Schulen". Über Inhalt und Zweck derselben heißt es: „Das Notizenbuch soll in zwei Hauptteile geteilt werden. Der erste Hauptteil ist geschichtlichen und statistischen In, Halts. Derselbe soll daher von der Stiftung der Schule, ihren bisherigen Inspektoren und Lehrern, überhaupt von ihren früheren Schicksalen und Zuständen soviel enthalten, als bekannt ift."1 Dadurch sollte eine in allen Beziehungen treue Überlieferung über die bayerischen Schulverhältnisse an die Folgezeit gesichert werden. Dieser Anweisung folgeleistend hat Lehrer Marschütz ein solches „Notizenbuch" oder richtiger eine Schulchronik angelegt und mit peinlicher Sorgfalt und Sauberkeit in kalligraphischen Schriftzeichen geführt. Diese von seinen Nachfolgern fortgesetzte Chronik hat sich in gutem Zustande (in Folio-Format) erhalten. Eingangs der-, selben berichtet Marschütz, daß er alsbald nach feinem Einzug in Demmelsdorf bei dem königlichen Landgericht Scheßlitz und beim Distriktsschulinspektor Pfarrer Haas daselbst seinen Antrittsbesuch gemacht habe, „von beiden Behörden mit Wohlgefallen ausgenommen, zugleich ausgemuntert, nunmehr kräftig mitzuarbeiten, um die bisherige Privatschule von Demmelsdorf in eine öffentliche umzuschaffen". Daraus geht hervor erstens, daß Marschütz ein vorschriftsmäßig vorgebildeter Schullehrer gewesen ist, zweitens, daß gerade von behördlicher Seite die Errichtung von israelitischen Volksschulen — gemäß § 33 des Edikts vom 10. Juni 1813 — angestrebt und gefördert wurde, und drittens, daß dieser Plan damals anscheinend an dem passiven Widerstand der Gemeinde gescheitert ist. Denn wohl erteilte Marschütz zunächst twn gesamten deutschen Elementarunterricht, aber er berichtet weiter in bescheidener Selbstbeurteilung:. „Sein Fleiß, sowie überhaupt sein Verhalten ward so verdienstvoll anerkannt, daß er am 27. April 1828 von sämtlichen israelitischen Einwohnern dahier einstimmig freiwillig zum R e l i g i o n s -, auch hebräischen Sprachlehrer gewählt und ihre Wahl dem königlichen Landgericht zur Begutachtung und zur höch- 1 Veröffentlicht im Kreis-Jntelligenzblatt des Obermainkreises, Bayreuch, den 19. März 1837. Eckstein sten Genehmigung der königlichen Regierung schriftlich vorgelegt wurde." Die Bestätigung der Kreisregierung erfolgte am 10. September 1828 und am 19. November wurde er „als Lehrer der mosaischen Religion und der hebräischen Sprache" in sein Amt feierlich eingewiesen. Sein Diensteinkommen betrug außer freier Wohnung, die aus einer bescheidenen Stube im oberen Stockwerk eines Privathauses bestand, jährlich 160 Gulden, ein Gehalt, das man heutzutage aus zwiefachen Gründen nicht als „fürstlich" bezeichnen kann. Die Schule mußte gleichfalls in einer Prioatstube abgehalten werden. Zwar verordnete ein hoher Befehl der königlick^n Regierung vom 10. September 1828, daß binnen längstens einem Jahre ein für Schulunterrichtszwecke geeignetes Lokal ausgemittelt werden sollte, aber die Gemeinde hatte damit durchaus keine Eile. Da die im Anbau der Synagoge gelegene Wohnung des früheren Vorsängers — laut Bericht der Chronik — so unreinlich und feucht war, daß sie „für Menschen unbewohnbar wurde", beschwerte sich der Lehrer im Jahre 1832 beim königlichen Landgericht und beantragte, daß die Gemeinde behördlicherseits zu einer gründlichen Instandsetzung der Amtswohnung und zur Einrichtung einer für Schulzwecke geeigneten Räumlichkeit angehalten werden möge. Nach mehreren fruchtlos gebliebenen Versuchen des Landgerichtes zur Abhilfe des Mißstandes übergab die Gemeinde am 10. Februar 1833 einen Bauriß nebst Kostenüberschlag und im Spätherbst dieses Jahres konnten Lehrer und Schule in die neuen bescheidenen Räume übersiedeln. Alljährlich im Beisein der örtlich zuständigen Schulbehörden und anderer Persönlichkeiten abgehaltene Schulprüfungen erzielten ein höchst befriedigendes Ergebnis. Im Frühling des Jahres 1835 urteilt das auszüglich im Notizenbuch eingetragene Protokoll, „daß nichts mehr zu wünschen übrig ist". Am 2. Mai 1837 erhielt der Lehrer sogar ein Belobigungsschreiben der Kreisregierung. Aus dem Bericht vom 8. Juni 1833 ist noch folgendes hervorzuheben: „Eine in der Schule aufgehängte Tafel in Quart — von dem Lehrer selbst gefertigt — mit dem Namen des Propheten Jonas, dessen Einfassung das ganze Buch Jonas in hebräischer Schrift enthält, verrät nicht nur großen Fleiß, sondern auch einen sehr geübten Kunstsinn des Lehrers." Den theoretischen Religionsunterricht erteilte der Lehrer „nach eigenen Heften". Erst die nichtjüdische Schulprüfungskommission äußerte im Frühjahr 1838 den Wunsch nach Einführung eines Handbuches, und nach Anordnung