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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1929-07-15 · 14 (15.7.1929) · p. Seite 234

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
5 (1929)
Issue
14 (15.7.1929)
Date
1929-07-15
Page
Seite 234 (sequence 14)
Language
German
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234 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 14 Bekanntmachung Ber.Reg. Nr. 238/1929. Protokoll geführt in der öffentlichen Sitzung der 3. Strafkammer des Landgerichts München I am Dienstag, den 18. Juni 1929. Färberei Wesftermeier & Söhne Teppichreinigung Reparatur und Aufbewahrung Herzogstraße 48 O Zur Äbholung Ru! 33055 EilialAN Görresstraße 10 Neuturmstraße 2 Taubenstraße 1 rmaien # Hohenzollernstraße 90 . Schwanthalerstraße 43 Ecke GoethestraQe Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Oberlandesgerichtsrat Vogel, die Schöffen: a) Schindler Wilhelm, b) Schuhmann Ernst, die laut gesonderten Protokoll vom a) 14. III. 29; b) 15. III. 29 den Eid eines Schöffen geleistet haben. Als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle: Ref. Schnidermann. Zur Hauptverhandlung in der Privatklagesache Heller Dr. Alfred gegen Gengler F. Ludwig wegen Beleidigung erschienen nach Aufruf der Sache durch Vollmacht legitimiert für Privatkl. R.-A. R. Levinger; für Privatbekl. durch Vollmacht legitimiert Verteidiger R.-A. Frank II. Vor Eintritt in die Berufungsverhandlung kam folgender Vergleich zustande: I. Der Angeklagte Gengler erklärt: Ich habe mich überzeugt, daß die Behauptungen, die in dem von mir in den Zeitungen „Die Flamme" (Nr. 27), „Der Hessenhammer" (Nr. 27), „Die Faust" (Nr. 52) im Juli 1928 veröffent- I lichten Artikel „Was Bamberg noch gefehlt hat" über den Privat-! klüger aufgestellt wurden, der Begründung entbehren und nehme sie deshalb mit dem Ausdruck des Bedauerns zurück. II. Der Angeklagte übernimmt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen, einschließlich der dem Privatkläger erwachsenen notwendigen Auslagen, samt einer vereinbarten Zusatzgebühr von RM. 150.— für beide Instanzen. III. Der Privatkläger wird ermächtigt, den Vergleich binnen einem Monat nach Rechtskraft auf Kosten des Angeklagten in den unter I genannten drei Zeitungen, sowie in der bayerischen israelitischen Gemeindezeitung je einmal in der für amtliche Bekanntmachungen üblichen Form zu veröffentlichen. IV. Die Zurücknahme der Privatklage erfolgt erst, nachdem die vom Angeklagten übernommenen Prozeß- und Bekanntmachungskosten bezahlt sind. Hiefür wird ihm eine Frist bis 15. September 1929 gesetzt. V. u. g. Der Vorsitzende: gez. Vogel, gez. Schniderman. Zur Beglaubigung, mit der Bestätigung, daß der Vergleich von seiten des Verteidigers nicht widerrufen wurde. Die Abschrift des Vergleichs konnte dem Angeklagten noch nicht zugestellt werden. München, den 8. Juli 1929. Der Urkundsbeamte der Geschäftsstelle des Landgerichts München I gez. Schmid Justizobersekretär. Hiemit gebe ich den Vergleich gemäß Ziffer III öffentlich bekannt. Der Anwalt Des Privatklägers: Levinger, Rechtsanwalt. U2^uxjjf:Cß*7S'6r:3. Jbivjirtg&riijrify'rx&tvn&r36r:8 jA bholung ICoöteaLos nie UIOID” lang seiner beginnenenDiic». erden, sind \ed\teTexie. ich darum t einem 0' ber ln ^er iiiiiiiiiiiiiiiiiilliiiiiiiiiilillllllllllllllllllllllllllllllllllllll cs/?: Oakland 12/45 Pontiac u/26 Chevrolet ferner den Schlager 1929 s/16 Hanomag beziehen Sie von der Vertretung: Fritsch & Co. München,Odeonspl.12 Fernsprecher 26147 Spezialgeschäft: Theatinerstraße 8 Fernruf 91023 Kaviar Hummern Austern Qrill-Room

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