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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1929-06-01 · 11 (1.6.1929) · p. Seite 169

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
5 (1929)
Issue
11 (1.6.1929)
Article
Inhalt
Date
1929-06-01
Page
Seite 169 (sequence 1)
Language
German
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Homerische Kachrichtenblatt öer Israelitischen Kultusgemeinöen in München unü Augsburg unü ües Äerbanöes Hageeischer Israelitischer Gemeinöen Israelitische Gememüezeitung Lrschelnt am i. unö 1f. jeöen Monats. — Verlag: S. heller/ München/ Bezugspreis für nicht elogewlesene Sezleher: Reichsmark 4-So für üas plinganserstraße 64/ Kernruf 73664 unö 75665/ Postscheck München 5987» Jahr. Anzeigenpreis: Die 4 gespaltene Millimeter-Zelle 40 Relchspfeauig Schrlstleltung: Vr. Lugen vchmlüt, Rechtsanwalt ln München/ Karlstraße 6. Kamillenanzeigen, Stellengesuche unö ähnliche Angebote 15 RekchSpfenntg *9*? München, f. Juni Hc.if Inhalt: Die Arbeit in Bibel und Talmud — Warum Reichsbund für Tagung 1929 — Bekanntmachungen der Kultusgemeinde München: jüdische Siedlung? — Es brennt! — Aus dem Reiche — Aus dem Bekanntmachung über die Einzahlung der Mieten für Betstühle in Verbände — Aus der Gemeinde München — Aus der Gemeinde der Hauptsynagoge für das Mietjahr 1929/30 — Bekanntmachung Augsburg — Bücherschau — Vereine — Personalia — Amtlicher über die Ermäßigung der Mietpreise für Betstühle in der Haupt- Anzeiger: Bekanntmachungen des Verbandes Bayerischer Jsraelitisynagoge und Vermietung von Eigentumsplätzen durch die Gemeinde scher Gemeinden: Einladung zur Versammlung des Rats und der — Bekanntmachung Die Arbeit in Bibel und talmub Von Bezirksrabbiner Dr. Salomon Stein, Schweinfurt Wenn ein deutsches Sprichwort, das jedem Kinde schon geläufig ist, dahin lautet, daß Müßiggang aller Laster Anfang bedeutet, so ist ohne weiteres das Urteil über die Arbeit gesprochen, die unser Leben ausfüllen soll. Und wenn wir weiter erwägen und zugeben müssen, daß. keine Sorge auf die Dauer härter drückt, als die Sorge, wie wir die langen, leeren Tage verbringen sollen, so lautet wiederum das Urteil über die Arbeit dahin, daß sie die wohltätigste und notwendigste Einrichtung des Hieniedens bedeutet. Ohne weiteres werden wir darum dem Geiste der gesetzlichen Bestimmungen der jüdischen Religionsquellen zuftimmen müssen, die uns zum Beispiel in der Mischnah (Kethuboth V. 5) alle die Arbeiten aufzählen, die die jüdische Frau im Haushalt zu leisten hat, und die dahin lauten, daß auch die von Haus aus reichste Frau, selbst wenn sie vermöge ihres Reichtums hundert Mägde in das Haus des Gatten einzuführen in der Lage ist, in ihrem ureigensten Interesse sich nicht von der Pflicht der Arbeit losgelöst betrachten darf; denn der Müßiggang führt zur Unzucht, zu einer unsittlichen Lebensauffassung, zu einer unsittlichen Betätigung des Lebens. Ja, die Mischnah geht noch weiter und bestimmt, daß, wenn ein Mann seiner Gattin durch ein Gelübde, durch einen Schwur jegliche Arbeit verboten hätte, er gezwungen wäre, ihr den Scheidebrief zu geben; denn der Müßiggang führt zur geistigen Verwirrung, zur Verkümmerung der Seele und dieser Gefahr darf ein Iehudi seine Gattin mit Nichten aussetzen. Diese Feststellung lehrt uns von vorneherein den Gedanken, daß die Arbeit nicht nur eine wirtschaftliche Funktion darftellt, deren Sinn und Zweck es ist, zu erwerben und ein wirtschaftlich sorgloses Leben zu begründen, sondern daß die Arbeit einen erhabenen sittlichen Faktor im Leben der Menschen bedeutet. Wir werden davon noch zu sprechen haben, wenn wir nachher auf die begriffliche Definition der Arbeit eingehen werden. Wir werden dann sehen, baß die Begleitwirkungen der Arbeit, abgesehen von ihrem wirtschaftlichen Zweck und ihrer primären Handhabung, von ungeheurem Werte sind, vielleicht noch wertvoller als ihre unmittelbaren Ergebnisse, im Sinne der Erfüllung der notwendigen Voraussetzungen für das animalische Leben. Wenn wir mit offenen Augen das Leben und die Menschen betrachten, so ist es unschwer zu erkennen, daß die Menschen sich in zwei große Gruppen teilen, die Menschen der Arbeit und die Menschen des Genusses. Und ebenso wenig schwer ist feftzuftellen, wer von den beiden Gruppen das glücklichere Los sich erwählt hat. Ein Leben im Sinne des dichterischen Phantasieproduktes von einem Schlaraffenlands, in dem es nur Genuß und keine Arbeit gibt, wirkt sicher nur abschreckend und beängstigend und wird unter allen Umständen abgewiesen werden müssen. Das allgütige Wesen der Vorsehung führte den ersten Menschen in das Paradies hinein und eine oberflächliche Erwägung könnte meinen, daß ihm damit lediglich eine Stätte des Genusses angewiesen worden sei. Allein eine solche Annahme würde auf einem groben Irrtum beruhen. Denn mit starkem Nachdruck behauptet der Talmud, daß der erste Mensch nicht das Geringste zu genießen sich gestattet hat, und auch nicht sich gestatten durfte, ehe er nicht seine Arbeit getan hatte. Und welche Arbeit war das? Die Thora sagt es deutlich genug. Gott setzte Adam in den Garten Eden: rmy1? „um ihn zu bearbeiten und um ihn zu bewachen". Diese Bestimmung rnnyb „ihn zu bearbeiten" entspricht dem Grundgebot des Dekalogs: „sechs Tage sollst Du arbeiten" und n1QN7„ihn zu bewachen", deutet auf die Pflicht hin wiph nntrn nv> nx „Behüte den Sabbat, ihn zu heiligen". Allerdings sollst Du arbeiten. Aber der gute Einfluß der Arbeit tritt nur unter der Voraussetzung ein, daß die Arbeit in qualitativer und quantitativer Beziehung gewisse Grenzen nicht überschreitet. Überarbeitung, zumal erzwungene, führt zu geistiger und körperlicher Abstumpfung und Verkümmerung; ebenso kann die ununterbrochene, eintönige Arbeit die menschliche Entwicklung gefährden. Ruhepausen sind darum unerläßlich zur Erholung, zur Zerstreuung und Bildung, sie sind unerläßlich für allseitige Erregung des Geistes- und Körpervermögens und das Familienleben. Darum hat auch neben der Nachtruhe die Sabbat- oder Sonntagsheiligung eine hohe wirtschaftliche Bedeutung. Wir haben von dem ersten Menschen bereits gehört, daß er

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