Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 5 (1929)
- Issue
- 9 (1.5.1929)
- Article
- Inhalt
- Date
- 1929-05-01
- Page
- Seite 137 (sequence 1)
- Language
- German
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Israelitische Gemeinöezeitung Kachcichtenblatt öer Israelitischen Kultusgemeinüen in München unö Augsburg unö öes Verbanües Bagerischer Israelitischer Gemeinöen erscheint am 1. unö 15. jeöen Monats. — Verlag: S. Heller, München, Sezugsprels für nicht elngewiesene Bezieher: Reichsmark 4.S0 für öas Pllnganserstraße 64/ Kernruf 7)664 unö 7)665, Postscheck München )-S7. Aahr. Anzeigenpreis: Sie 4 gespaltene Millimeter-Zette 40 Reichspfennlg Schrtstleitung: Sr. Eugen Schmlüt, Rechtsanwalt ln München, Sarlstraste 6. Kamilkenanzeigen, Stellengesuche unö ähnliche Angebote l5 ReichSpfenukg 192,9 München, t. Mai Ar. 9 Inhalt: Die Ritualmordhetze in Franken — Vorträge — Aus dem Bayerischer Israelitischer Gemeinden — Bekanntmachung betr. Reiche — Aus dem Verbände — Aus der Gemeinde München — Satzung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden als Vereine — Amtlicher Anzeiger: Bekanntmachungen des Verbandes Steuerverband — Personalia. Die Mlualmordhetze in franken Ein Bericht il » Tatbestand Am 24. März 1929 wurde in Manau bei Hofheim (Unterfranken) ein fünfjähriger Knabe mit einer Halswunde tot aufgefunden. Die völkische Presse „S t ü r m e r" N r. 13 vom März 1 929: An der rechten Halsseite, da wo sich die Hauptschlagader befindet, sieht man deutlich drei Versuchsstellen, die Ader zu öffnen. Außerdem sieht man einen Ritzer über den Hals laufen, der an den Schnitt beim geschachteten Vieh erinnert. Diese Stellen, sowie die mit den Händen geknickten Zweiglein der nächsten Sträucher zeigen deutlich, daß sich der arme Knabe verzweifelt gewehrt hat. Schließlich gelang es doch der Bestie, das Schlachtmesser in die Lungenhalsschlagader einzustoßen. Die Tatsache, daß nur wenig Blutspritzer an dem Mordplatze vorhanden sind, läßt auch den Unwissenden erkennen, daß der Zweck des Mordes die Gewinnung von Menschenblut war. Von dieser Stelle aus hat dann der Mörder sein Opfer noch 15 bis 16 Meter weiter in den Wald hineingeschleppt, was sich aus geringen Blutspuren ersehen läßt. Wäre der Knabe selbst noch gelaufen, so hätte das Gehirn mit mehr Blut durchspült werden müssen, was wiederum zur Folge gehabt hätte, daß große Blutmengen seine Schritte markiert hätten. Daß das Opfer geschleppt wurde, geht aus zwei Druckstellen hervor, die am rechten Oberarm und Unterschenkel sichtbar waren. Es bestünde allerdings auch noch die Möglichkeit, daß das Opfer hier hochgehoben wurde, um ein gänzliches Ausbluten des Körpers herbeizuführen. Die Sektion der Leiche ergab, daß der Körper völlig ausgeblutet war. Nur eine ganz kleine Menge Blut befand sich noch in der linken Herzkammer. Damit ist der Beweis einwandfrei geliefert, daß es sich hier nur um einen jüdischen Blutmord handeln kann. Von einem Lustmord, bei welchem meist das sexuelle Moment eine Frage spielt, kann also hier nicht die Rede sein. Es fanden sich trotz intensivster Untersuchung nach dieser Richtung nicht die geringsten Anhaltspunkte. An der Mordstelle konnte festgestellt werden, daß der Mörder sein Schächtmesser, mit dem er die zwölf Zenfimeter weite Wunde machte, vom Blute dadurch reinigte, daß er es anurinierte und dann abschleuderte, was aus den Schneespuren deutlich hervorgeht. (Sollte der Mörder ein ähnliches Verfahren eingeschlagen haben, wie aus den jüdischen Fleischbesudelungsprozessen zur Genüge bekannt ist?) Nachträglich sei noch bemerkt, daß das Opfer auch am Rückenwirbel eine Wunde trägt, die an den jüdischen Brauch erinnert, Ausschnitten am Vorabend des „Schabbes" schwerkranke Juden zu „knicken", damit sie nicht durch den Tod den „Schabbes" entheiligen. In Nr. 15 des „Stürmer" vom April 1929 wird über das Verschwinden eines Kindes in Simbach berichtet. Es wird hierbei die Möglichkeit eines Ritualmordes als naheliegend bezeichnet. Aus einem Polizeibericht wird unter anderem folgende Stelle abgedruckt: Am gleichen Tage versuchte ein Unbekannter, etwa in der 20er Jahren stehend, besser gekleidet, ungefähr 1.70 Meter groß, schlank, bräunliche Gesichtsfarbe, blonde lange Haare, bartlos, blaue Augen, bekleidet mit grauem Mantel, breitem, dunklen Schnitthut, dunkelblauer Hose, schwarzen Schuhen, hellen Stoffgamaschen auf dem Fastenmarkt einen 12 Jahre alten Knaben nach Braunau am Inn (Österreich) zum Mitgehen zu bestimmen. In dem Bericht sind folgende Worte zur deutlicheren Hervorhebung gesperrt: Unbekannter, besser gekleidet, bräunliche Gesichtsfarbe — nicht gesperrt sind folgende Worte: blonde lange Haare, blaue Augen. Zur Bestätigung der Ansicht der Schriftleitung, daß hier ein Ritualmord vorliege, wird über zwei angebliche Ritualmorde aus den Jahren 1462 und 1475 berichtet. Die Erklärung der gerichtlichen Pressestelle Bamberg „B amberger Volksblatt" vom 15. April 1 9 2 9 , N r. 8 6 : Der Bericht in Nr. 13 des „Stürmer" über den Mord an Karl Keßler von Manau bei Hofheim enthält folgende Unrichtigkeiten: 1. Am Tatort wurden nicht wenige Blutspritzer gesehen, sondern nach Bericht der Gendarmerie, befand sich dort sowohl wie am Auffindungsort der Leiche eine große Blutlache. Das Augenscheinprotokoll sagt hierüber: Von dem Auffindungsort führt eine auf dem Schnee deutlich sichtbare Blutspur.zu dem Platze, der auffallend stark mit Blut getränkt ist, es ist dies zweifelsohne der Tatort. Das Blut auf den Blättern am Boden ist noch nicht geronnnen, sondern feucht und frisch. Deutlich wahrnehmbar sind von einem Punkte ausgehend, strahlenförmig verlaufende Blutspritzer. Auch die Jacke des Knaben war stark mit Blut durchtränkt. 2. Unrichtig ist, daß an der rechten Halsseite des Knaben deutlich drei Versuchsstellen, die Ader zu öffnen, gefunden wurden.