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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-12-15 · 24 (15.12.1928) · p. Seite 381

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
24 (15.12.1928)
Article
Inhalt
Date
1928-12-15
Page
Seite 381 (sequence 1)
Language
German
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klachrichtenblatt öer IseaelMschen Kultusgemeinüen ln München unö Augsburg unö öes Verbanöes Bayerischer Israelitischer Gememöen Erscheint am -.unö 15. jeöen Monats. — Verlag: V. Heller, München, Bezugspreis für nicht elngewlesene Seziekjer: Reichsmark 4-So für öas Herzog-Mar-Ätrahe 4/ Fernruf 93099/ Postscheckkonto München Nr. 5987. Jahr. Anzeigenpreis: Sie 4 gespaltene Millimeter-Zeile 40 Reichspfeauig Schristleitung: Sr. Lugen Schmlüt, Rechtsanwalt in München, Karlstraße 6. Kamillenanzeigen, Stellengesuche unö ähnliche Angebote -5 Reichüpfennlg IpLS München, k5. Dezember Är.L4 Inhalt: Die Schändung der Gräber — Der jüdische Friedhof zu Burgkundstadt — Aus dem Reiche — Aus dem Verbände — Aus der Gemeinde München — Aus der Gemeinde Augsburg — Lehrerzeitung — Bücherschau — Vereine — Amtlicher Anzeiger: Bekanntmachungen des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden: Bekanntmachung über Beihilfen für kinderreiche Familien — Bekanntmachung über den Vollzug des religionsgefellschaftlichen Steuergesetzes — Bekanntmachung über wissenschaftliche Fortbildungskurse für Lehrer — Personalia Die Schändung der Gröber Von Dr. M Die Schändung von Leichen und Gräbern ist in allen Kulturftaaten bei strengen Strafen verboten. Sie ist für den heutigen Kulturmenschen etwas ebenso Abstoßendes wie Unbegreifliches. Unser menschliches Gefühl empfindet die Störung des „ewigen Schlafes" der Toten (Ier. 51, 39 und 57) als unmenschlich. Doch wäre es ungerecht, sie darum tierisch zu nennen. Denn von keinem Tier ist bekannt, daß es zu anderem Zweck als demjenigen der Sättigung die Unverfehrheit einer Leiche antastet. Nicht nur unser Gefühl, auch unser Verstand lehnt sich gegen solchen Frevel auf. Die Störung des Friedens der Toten muß uns als sinnlos erscheinen. Der Tote selbst empfindet nach unserer Überzeugung ja nichts mehr davon. Ein gegen seine Hinterbliebenen genährter Haß aber bedarf, um sein Ziel zu erreichen, des Umwegs über Friedhöfe nicht. Die antiken Kulturvölker empfanden und dachten insoferne anders, als sie die Schändung der Leiche des erschlagenen Feindes als etwas Erlaubtes ansahen (vgl. Ilias I, v. 4 — 5; XXIII, v. 395-400, ferner 1 Kön. 14, II; Jes. 14, 18 ff.) und die Verweigerung der Beerdigung überhaupt (vgl. Sophokles Antigone v. 26 — 30) oder wenigstens die Verweigerung der Beerdigung in geweihter Erde (vgl. 5. Mos. 21, 23) als Strafe für den Verbrecher kannten. Das altjüdische Recht verbot sowohl Apostaten (Synh. 47a) wie Hingerichtete (Synh. 46a) neben dem Frommen zu bestatten*. Auf den Sarg der im Banne Verstorbenen ließ der Oberste Gerichtshof durch einen Delegierten einen Stein zur Sühne legen. (Ber. 19b; Moed K. 15b). Nach Perles betrachteten aber bereits die Rabbinen des Mittelalters diese Bestimmungen als obsolet. Man huldigte dem Grundsatz: de mortüis nil nisi bene und betrachtete den Bann als durch den Tod des Sünders erledigt. Bis zum heuti- 1 Vgl. Dr. I. Perles, Die Leichenfeierlichkeiten im nachbiblischen Judentum, Separatabdruck aus der „Frankl'fchen Monatsschrift", Seite 28. x Prager gen Tage erhielt sich sowohl im talmudischen Recht wie in der allgemeinen jüdischen Ausfaffung nur die althergebrachte Heilighaltung der Gräber. Diese ging nach Perles so weit, „daß die Agadisten den Bericht der Bibel: Abraham gab alles, was sein Eigen, dem Isaak" (Gen. 25, 5) aus das ihm hinterlassene Erbbegräbnis beziehen konnten (Ber. Rabba 6, 61.). ...Man suchte womöglich jede Störung von den Friedhöfen fernzuhalten und es wurden besondere Vorkehrungen getroffen, um wilde Tiere von den Gräbern zu verscheuchen und sie am Aufwühlen derselben zu verhindern. (Erubin 43b.) Die Rasen der Gräber zu betreten, betrachtete man als einen Mangel an Pietät. „Weißt Du," - sagte R. Chija Rabba zu R. Jonathan, der sich dieses Vergehens schuldig gemacht hatte — „weißt Du, was die Toten bei Deiner Tat denken: die uns heute kränken, werden morgen schon hier unten ruhen (Ier. Berach. p. II)." Bei den im Altertum allgemein herrschenden Anschauungen ist es nicht verwunderlich, daß Schändungen jüdischer Gräber damals häufig waren. Die Grabschändungen der Parsen, welche ihrerseits das Begraben zu den „schlechten, unaussühnbaren Handlungen" rechneten (nach ihrer Anschauung wurden Erde und Feuer durch den Leichnam verunreinigt, weshalb sie die Toten in den Dakhmas den Vögeln zum Fräße aussetzten), preßten den Juden manchen Schmerzensschrei aus. „Sarget mich tief in der Erde ein", sagt der sterbende Jose ben Kisma zu seinen Jüngern, „denn an jede Dattelpalme Babylons ist ein Parserpferd angebunden und aus jedem Sarg in Palästina frißt ein Mederroß fein Futter." „Die durch Samuel (I, 12, 15) ausgesprochene Drohung: „Die Züchtigung Gottes wird Euch und Eure Ahnen treffen", glaubt Rabbi b. Samuel durch die leichenschänderischen Parsen verwirklicht zu sehen. Hing die Schändung jüdischer Gräber bei den Parsen mit

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