Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 22 (15.11.1928)
- Article
- Reichsbund jüdischer Frontsoldaten
- Date
- 1928-11-15
- Page
- Seite 355 (sequence 2)
- Language
- German
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Nr. 22 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 355 bestehender jüdischer landwirtschaftlicher und gärtnerischer Kleinbetriebe" zu ihrer Aufgabe. Um aber die Idee der Ansiedlung jüdischer Bauern und Gärtner weiterhin propagieren zu können, ist für notwendig erachtet worden, ein neues Vereinsgebilde, einen Reichsbund für jüdische Siedlung in Deutschland" ins Leben zu rufen. Er wird zum Ziel haben, die Siedlungsidee weiterhin ins deutsche Judentum zu tragen und wird an seinem Teil die Mittel zu beschaffen trachten, die die „Jüdische Landarbeit G. m. b. H." zur Durchführung ihrer Aufgaben braucht. Dem neuen Bund sollen möglichst alle Teile des deutschen Judentums angehören, denn der Reichsbund Jüdischer Frontsoldaten steht auf dem Standpunkt, daß die Siedlungsaufgabe auf den Schultern des gesamten Judentums ruhen muh, um durchgeführt werden zu können. In einer Versammlung im ehemaligen Herrenhaus, am Sonnabend, dem 2 4. d. M., 8 Uhr 3 0 abends, wird die Gründung dieses neuen Bundes vorgenommen werden. Sämtliche jüdische Organisationen, viele leitende Persönlichkeiten des deutschen Judentums, die gesamte jüdische Presse und zahlreiche Vertreter der 800 Ortsgruppen des Reichsbund Jüdischer Frontsoldaten, vor allem die Landesoerbandsvorsitzenden, werden dieser Versammlung beiwohnen und ihren bewegenden Gedanken ins Reich tragen. Dauer der Versammlung zwei Stunden. Der Eintritt zur Versammlung erfolgt auf Grund einer besonderen Einladung. Eintrittskarten können angefordert werden bei der Bundesleitung des Reichsbundes Jüdischer Frontsoldaten, Berlin W 15, Kurfürstendamm 200, III, Tesephon: Bismarck 7433 und 8884. Auch Anmeldungen zum Eintritt in den neuen Bund nimmt die oben genannte Geschäftsstelle entgegen. Aus Grund dieser Anmeldung wird eine Eintrittskarte, die auf einen Beitrag von RM. 1.50 für das laufende Jahr lautet, ausgehändigt. AMTLICHER ANZEIGER Nr. 22 Beilage der Bayerifdjen Israelit. Semeindezeitung 15. November 1928 Bekanntmachungen des Verbandes Bayerischer Israel. Gemeinden Bekanntmachung über Änderung der Beamtenordnung. Auf Grund Verbandsbeschlusses vom 18. Juni 1928 erhält § 4, Absatz 1 der Beamtenordnung des Verbandes vom 22. Februar 1926 („Bayerische Israelitische Gemeindezeitung" 1926, Nr. 3, Seite 73 ff.) nachstehende Fassung: Das Dienstverhältnis ist widerruflich. Es wird unwiderruflich für die Beamten von Gruppe 5 aufwärts nach einer Dienstzeit von drei Jahren, für die übrigen Beamten nach einer Dienstzeit von sechs Jahren. München, den 11. November 1928. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer. Bekanntmachungen der Israelitischen kullusgemeinde München: Bekanntmachung über Änderung der Verfassung. Vorstand und Gemeindevertretung haben am 1. November 1928 beschlossen: I. ISRAEL. KULTUSGEMEINDE MÜNCHEN Synagoge Heriog-Max-Straße Sonntag, 25. November 1928, 17 Uhr 1. Psalm 42 op. 42 für Chor, Solo und Orgel.. F. Mendelssohn a) Chor: „Wie der Hirsch schreit nach irischem Wasser“ b) Ärie: „Meine Seele dürstet nach Gott“ 2. Vortrag: „Das Bach vom Menscheoleid“ (Hiob) Rabbiner Dr. Baerwald 3. SchluB-Chor aus Psalm 42 (siehe oben) Sopran-Solo: Frau Sonja Ziegler Violine: Herr Benno Sarsky Chor: der Jüdische Gesangverein Musikalische Leitung: Herr Kapellmeister Ziegler Die Synagoge ist geheizt Zutritt für jedermann frei In Kürze erscheint das Gedenkbuch für die im Weltkrieg gefallenen Münchener Juden Herausgegeben von der Ortsgruppe München des Reichsbundes Jüdischer Frontsoldaten Enthält die Biographien und Bilder aller gefallenen Juden Geleitwort von Dr. L. Baerwald Preis gebunden RM. 5.— Vorzugsausgabe RM. 15.— Zu beziehen durch jede Buchhandlung oder durch den Verlag B. Heller, München, Herzog=Max=Strafje 4 gegen Voreinsendung des Betrages oder gegen Nachnahme OberkantorAlter JÜDISCHER GESANGVEREIN Konzert 5. Dezember Odeon 8 15 der vorläufigen Verfassung vom 27. Januar 1921 wird Karten im Vorverkauf: E w e r - B u ch h a n d l u n g/Ottostraße 2 geändert wie folgt: G o l d h e r g, Schwanthalerstraße 25 Äacharach, Frauenstraße 6