Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 22 (15.11.1928)
- Date
- 1928-11-15
- Page
- Seite 356 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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356 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 22 1. Wahlberechtigt sind die volljährigen Gemeindeangehörigen, die seit mindestens einem Jahr Mitglieder der Gemeinde sind. Bei Nichtreichsangehörigen ist weitere Voraussetzung der Wahlberechtigung dreijähriger ununterbrochener Wohnsitz im Deutschen Reich. 2. Ausgeschlossen vom Wahlrecht ist, wer entmündigt ist oder unter vorläufiger Vormundschaft steht oder sich nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte befindet. 3. Wählbar sind die wahlberechtigten Gemeindeangehörigen, die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Jahren im Gemeindebezirk wohnen und nicht durch Richterspruch die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben. 4. Der Gewählte verliert sein Amt durch den Verlust der Wählbarkeit. II. 1. Die Amtszeit der ersten auf Grund dieser Bestimmungen gewählten gemeindlichen Vertretungskörper endet am 1. April 1931. 2. Die künftigen Wahlen für die Gemeindevertretung sollen tunlichst zugleich mit den Wahlen zu der Tagung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden statffinden. München,- den 2. November 1928. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München Dr. Neumeyer. Bekanntmachung über die Wahlen zur Gemeindevertretung 1929. Auf Grund der Bestimmungen der vorläufigen Verfafsung der Gemeinde vom 27. Januar 1921 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. November 1928 finden die Wahlen zur Gemeindevertretung für den bis zum 31. März 1931 sich erstreckenden Wahlabschnitt am 16. Dezember 1928. vormittags 9 bis 12 Uhr statt. Wahllokal: Sitzungssaal Herzog-Max-Sratze 7/0. Die Wahlvorschläge, die den Bestimmungen der vorläufigen Verfassung und der Wahlordnung der Gemeinde entsprechen müssen, sind bis spätestens 25. November 1928 bei der Geschäftsstelle der Kultusgemeinde, Herzog-Max-Straße 7/1, einzureichen. Wird nur eine Vorschlagsliste innerhalb dieser Frist abgegeben, so gelten die auf dieser Liste oorgefchlagenen Personen als gewählt. Die Wahlkartei liegt in den Amtsräumen der Kultusgemeinde an Wochentagen in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und 3 bis 6 Uhr, an Sonntagen von 9 bis 12 Uhr zur Einsichtnahme der Wahlberechtigten auf. Einsprüche sind bis spätestens 3. Dezember 1928 beim Vorstand der üultusgemeinde zu erheben. München, den 7. November 1928. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München Dr. Neumeyer. Bekanntmachungen der Israelitischen Kultusgemeinde Augsburg Bekanntmachung über Wahlen Die Wahlen für die Verwaltung und die Ausschüsse der Israelitischen Kultusgemeinde Augsburg finden am Sonntag, den 3. Dezember 1928 von 10 bis 16.30 Uhr im Sitzungszimmer des Gemeindehauses statt. Bezüglich der Ergänzung der Wählerliste und der Einreichung von Wahlvorschlägen wird auf den Anschlag an der Gemeindetafel hingewiesen. Augsburg, 3. November 1928. Der 1. Vorstand: Dr. E. Strauß, Rechtsanwalt. Lcdätflerstraße 3 Kiienner Ltraße 8 Fernruf 91 5 40 Kaufingerstraße 25 9l 5 41 Garten-Schirme, Korbmöbel, Korbwaren, Kinderwagen, Kinder stähle, Reisekörbe August Riepolt München, Färbergraben 26 Fernsprecher 90209 Rundfunkempfänger in bester Qualität sowie alle elektr. Artikel für den Haushalt BdHM & WIEDEMANN, MÜNCHEN .Karlsplatz 14, Telephon 90495. Der jüdische Kindergarten, Herzog-Rudolf-Straste 5/0, ist geöffnet: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 9,30 bis 12 Uhr, und Mittwoch nachmittag von 3,30 bis 6 Uhr. Es kommen täglich 15 Kinder zu uns. Es können noch fünf Kinder ausgenommen werden. Das Honorar beträgt monatlich RM. 12.—. Anmeldungen während der Spielstunden in der Herzog-Rudolf-Straße 5. Außerdem wird auf einen Kinderspielkreis am Nachmittag in Schwabing aufmerksam gemacht, zu dem ebenfalls noch einige Kinder im Alter von 2% bis 6 Jahren ausgenommen werden können. Näheres unter Telephon-Nummer 33 9 77.