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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-08-15 · 15 (15.8.1928) · p. Seite 245

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
15 (15.8.1928)
Article
Inhalt
Date
1928-08-15
Page
Seite 245 (sequence 1)
Language
German
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Rachrichtenblatt öer Israelitischen Kultusgemeinöen in München unö Augsburg unö öes Berbanöes Hagerischer Israelitischer Gemeinöen DagerLsche Israelitische Gemeinöezeitung Rachrichtenblatt öer Israelitischen Kultusgemeinöen in München unö Augsburg erscheint am 1. unü 15. jeöen Monats. — Verlag: B. Heller, München, Herzog-Mar-Btraße 4, Kernruf 93099, Postscheckkonto München Nr. 3987. Schristleitung: Or. Lugen Bchmiöt, Rechtsanwalt in München, karlstraste 6. Bezugspreis für nicht eingewiesene Bezieher: Reichsmark 4 So für Üas Jahr. Anzeigenpreis: Oie 4 gespaltene Millimeter-Zeile 40 Reichspfennig Kamilienanzeigen, Stellengesuche unö ähnliche Angebote >5 Reichspfennig 15>LS München, ff. August Kr. tf Inhalt: Wassermanns „Fall Maurizius" — Aus Wassermanns Maurizius — Moderne Synagogenmusik — Vom Wesen des Alpinismus und von jüdischen Bergsteigern —: Protokoll der Verhandlungen der sechsten Tagung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden in Bamberg am 17. und 18. Juni 1928 — Mitteilungen des Israelitischen Üehrervereins für Bayern — Vereine — Aus dem Verbände — Aus der Gemeinde München — Amtlicher Anzeiger: Bekanntmachung des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden: Bekanntmachung über die Erweiterung des Gebietes der Israelitischen Kultusgemeinde Nördlingen — Bekanntmachungen der Israelitischen Kultusgemeinde München: Bekanntmachung über den Filialgottesdienst an den hohen Feiertagen und Vermietung von Synagogenbetstühlen — Bekanntmachung über Glückwunschablösung 1928 — Personalia — Kalendarium Wassermanns „§all Maurizius" Von Manfred Wenn sich der Dichter eines RechtöfalleS annimmt, ihn mit seiner dichterischen Idee durchsetzt und ihn zu einem imposanten geistigen Gebäude ausbaut; wenn er in dieser seiner gedichteten Welt daö von der Wirklichkeit nur Angedeutete und Überflogene in epischer Breite ans Licht zerrt und in den trüben Ameisenbau eines Sensationsprozeffes seine dichterisch-visionäre Erkenntnis einfallen läßt — dann wird sich an einem solchen Rechtsfall nicht ein einmaliges Prüfen eines Geschehens erweisen, sondern dann wird der Kasus an der Idee geprüft werden; das heißt Rechtsprechung an Gerechtigkeit. Und damit befinden wir uns bereits in dem Ideenkreiö des vorliegenden Bandes: „Der Fall Maurizius" von Jakob Wassermann (S. Fischer Verlag, Berlin 1928). Wir wissen, daß dieser Dichter gerne zeitliche Stoffe — und meist solche aus jüngster Gegenwart — für seine Romane verwendet. Man mag solchen Motiven, deren Abbild in der Wirklichkeit noch kaum fertig und weich wie eben gekneteter Ton ist, mit einer gewissen Befangenheit entgegentreten; denn es ist ja das edelste der Dichtkunst, baß sie, wenn auch nicht unwirklich, so doch nichtwirklich ist, und nicht mit Unrecht pflegt man jene Schriftsteller, die aus Gewohnheit das Alltägliche, also das Sensationelle, zur Darstellung bringen, einer zweiten Kategorie einzuordnen. Wie anders aber liegt das bei Jakob Wassermann! Er darf es wagen, aus einem berühmten Kriminalfall, auf den sich die Öffentlichkeit nach nahezu zwei Jahrzehnten wieder besann, einen großen Roman zu machen, ohne daß auch nur annähernd die Gefahr vorläge, daß sein Thema den Wert des Gebotenen herabsetze. Denn was bei jeder mittleren Begabung zum Verderb führen würde, das vermag er in solch dichterischer Höhe zu gestalten und zu deuten, daß der sich soeben zugetragene Zeitfall zeitlos durch seine Beispielskraft wird; daß der Sinn dieses S t u r m a n n einen Prozesses Rechtsidee wird und daß die Waage der Justitia nicht allein über das Schuldig oder Unschuldig dieses Falles zu entscheiden hat, sondern über die Kardinalfrage der Rechtsphilosophie überhaupt: Darf der Mensch über den Menschen richten? Darf der Mensch von dem Menschen Lebsnssühne fordern für die menschliche Schuld? „Der Fall Maurizius" lehnt sich an den „Fall Hau" an, der vielleicht manchem noch in Erinnerung sein wird. Dort wird ein sechsundzwanzigjähriger Mensch zum Tode verurteilt und schließlich zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. Alles sprach gegen ihn, er hatte sich auf bedenkliche Art verdächtig gemacht, einen Mord begangen zu haben, niemand war im Zweifel, daß er schuldig war, obgleich er, wie wir in den Protokollen lesen, mit erstaunlicher Beharrlichkeit seine Unschuld beteuerte, ohne aber — und das war das Seltsame an diesem Prozeß — sich in irgendeiner Weise zu entlasten oder die Verdachtsmomente auf jemand anders zu lenken. Der Verurteilte trat die Haft an, der Sensationsfall geriet in Vergessenheit — bis nach siebzehn Jahren eine Begnadigung erfolgte. Wassermann übernimmt in großen Zügen diese Handlung, allein mit dem wesentlichen Unterschied, daß er in seinem Roman den Nachweis erbringt, daß der Verurteilte unschuldig ins Zuchthaus kam. Aus diesem Umstand entwickelt Wassermann die menschlichen Konflikte seiner Dichtung. Folgen wir nun dem Gang der Handlung, wie Wassermann sie uns zeichnet: Der Privatdozent Maurizius, ein haltloser leichtfertiger Mensch, heiratet die um fünfzehn Jahre ältere Elli Jahn, Witwe eines reichen Papierfabrikanten. Die Ehe ist zunächst glücklich, Maurizius aber, ewig unstet und süchtig nach allen Genüssen deö Lebens, ftihlt sich bald zu beengt in dem Bunde mit der so viel älteren Frau, er entweicht ihrer Umsicht, er entgleitet ihr. Das Auftteten der viel jüngeren Schwester

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