Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 14 (1.8.1928)
- Date
- 1928-08-01
- Page
- Seite 242 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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242 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 14 AMTLICHER ANZEIGER Ilr.14 Beilage der Bayerischen Israelitischen Semeinvezeitung t.ttugust iS2S Bekanntmachungen des Verbandes Bayer. Israel. Gemeinden Bekanntmachung über Zuschüsse an Beamte zu den Kosten einer Heilbehandlung. In der letzten Zeit mehren sich die Fälle, in denen Gemeinden und Beamte Anträge an den Verband richten, bei Krankheit des Beamten oder seiner Familienangehörigen einen Zuschuß zu den Kosten der Heilbehandlung, insbesondere bei Aufsuchen eines Badeortes oder einer Heilstätte zu gewähren. Wir weisen daher aus folgendes hin: Reichsdeutsche Beamte haben durch ihre Ruhestands¬ und Hinterbliebenenversicherung beim Bayerischen, Versorgungsverband die Möglichkeit, der dort bestehenden Krankenfürsorgekasse beizutreten, die im Rahmen ihrer Satzung für die Krankenkosten aufkommt. Es kann daher nicht Aufgabe des Verbandes fein, bei solchen Beamten, welche der Krankenkasse nicht angehören, die mangelnde Vorsorge für den etwaigen Eintritt einer Krankheit zu ersetzen. Zudem gewährt der Versorgungsverband auf Grund des Ruhestands- und Hinterbliebenenversicherungsverhältnisses einen Zuschuß zu den Kosten eines Heilverfahrens, das zur Abwendung oder Beseitigung drohender oder bereits eingetretener Dienstunfähigkeit eines Beamten durchgeführt wird. Hierbei ist jedoch zu beachten, daß als Heilverfahren nur außerordentliche Maßnahmen von längerer Dauer gelten, die z. V. die Behandlung in einem Kurhaus, einer Heilstätte, einem Erholungsheim oder den Kurgebrauch in einem Badeort notwendig machen. Auch die Beschaffung eines umfangreichen Zahnersatzes gilt als Heilverfahren, wenn ärztlich — nicht zahnärztlich — bestätigt wird, daß der Zahnersatz zur Abwendung drohender vorzeitiger Berufsunfähigkeit dringend erforderlich ist. Der Versorgungsverband macht jedoch in allen diesen Fällen die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Heilbehandlung davon abhängig, daß er vor dem Beginn der Heilbehandlung benachrichtigt wird. Auf diese Bestimmung möchten wir besonders aufmerksam machen, nachdem von verschiedenen Gesuchstellern ein Zuschuß sogar für längst abgeschlossene Heilverfahren verlangt und vom Versorgungsverband abgelehnt wurde. Auch Nichtreichsdeutsche Beamte haben die Möglichkeit einer Krankenkasse, wenn auch nicht der des Versorgungsverbandes, beizutreten. Wir müssen es daher ebenfalls ablehnen, in Fällen, in denen bei Zugehörigkeit zu einer Kasse Ersatz geleistet würde, einen Zuschuß zu gewähren. Was einen Zuschuß zu den Kosten eines Heilverfahrens an Nichtreichsdeutsche Beamte betrifft, so hat der Verband durch die von ihm beschlossene Übernahme der Alters- und Hinterbliebenenversorgung (Bekanntmachung vom 1. Juli 1928 in Nr. 13 der Gemeindezeitung) die Möglichkeit geschaffen, daß auch diese Beamten, wenn ihre Gemeinden dem Verbände die Alters- und Hinterbliebenenfürsorge übertragen, einen Zuschuß und zwar vom Verbände erhalten nach den gleichen Richtlinien, nach denen ihn der Versorgungsverband leistet. Voraussetzung ist aber auch hier, daß der Antrag vor Einleitung des Heilverfahrens gestellt wird. Wir bitten dringend, vorstehende Grundsätze zu beachten. München, 25. Juli 1928. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden. I. A.: Flaschner. personalla München: Bar Mizwah. 11.8.28. Hans Neumeyer, Sohn des verstorbenen Herrn Ludwig Neumeyer, Stielerstraße 1. 25.8.28. Kurt Wengraf, Sohn des Herrn Julius Wengraf, Corneliusftaße 11. Sterbefälle. 7.7.28. Lina Kiesel, Kaufmannswitwe, 69 Jahre. 16.7.28. Frieda Ilgen, Kaufmannsgattin, 34 Jahre. 19.7.28. Rahel Margalich, 17 Jahre. 19.7.28. Otto Hirsch, 29 Jahre. 23.7.28. Bernhard Gutmann, Privatier, 73 Jahre. Berichtigung der Bekanntmachung betr. Übernahme der Alters- und Hinterbliebenenversorgung von Gemeindebeamten auf den Verband vom 1. Iuli 1928 In der Bekanntmachung betr. Übernahme der Alters- und Hinterbliebenenoersorgung von Gemeindebeamten auf den Verband vom 1. Juli 1928, Gemeindezeitung Nr. 13, Seite 222 ff., muß es im 8 21, 1. Satz, statt „vor dem 1. Januar 1929" heißen: „vor dem 1. Januar 1928". München, den 30. Juli 1928. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden _I. A.: Flaschner _ f» f-. verheirateter DQCirCiliyiCl Mann, gelernter Buchbinder, sucht per sofort Arbeit gleich welcher Ait. Offerten erbeten unter 8 an die Anzeigenabteilung dieses Blattes. Für leVojähriges Mädchen, das in einem Kinderheim in Haushalt, Kochen und etwas Kinderpflege unterwiesen worden ist, wird LEHRSTELLE in einem Geschäft auf dem Lande oder in kleiner Stadt bei freier Kost und Logis gesucht. Das Mädchen würde gern neben dem Geschäft der Hausfrau im Haushalt und bei Kindern behilflich sein. 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