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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-06-01 · 10 (1.6.1928) · p. Seite 145

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
10 (1.6.1928)
Article
Inhalt
Date
1928-06-01
Page
Seite 145 (sequence 1)
Language
German
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Bayerische Nachrichtenblatt öer Israelitischen Kultusgemeinöen in München unö Augsburg unü öes VerbanüeS Hagerischer Israelitischer Gemeinüen Israelitische Gemeinöezeitung erscheint am 1. unö if. jeöen Monats. — Verlag: B. Heller, München, tzeczog-Mar-vtcaße 4/ Fernruf -505»-, Postscheckkonto München Nr. 3987* Bchriftleltung: Or. Lugen Bchmiöt, Rechtsanwalt ln München, Karlstraße 6. Bezugspreis für nicht eingewiesene Bezieher: Reichsmark 4-— für üas Fahr. Anzeigenpreis: Vie 4 gespaltene Millimeter-Feile 40 Reichspfennig Famtllenanzeigen, Stellengesuche unö ähnliche Angebote 15 Reichspfennig 1?£$ München/1. Juni Nr. *o Inhalt: Die Juden im mittelalterlichen Stadthaushalt — Jüdisches Leben in Augsburg — Zu unseren Bildern — Die jüdische Sonderschau der Pressa Köln 1928 — Synagogenkonzert — Fürsorge für schwer erziehbare Kinder — Das Israelitische Erziehungsheim — Gesamtvorstandssitzung der Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden — Aus dem Verbände — Aus der Gemeinde München — Bücherschau — Vereine — Amtlicher Anzeiger: Bekanntmachungen des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden — .Einladung zur Versammlung des Rats und der Tagung — Bekanntmachung über Ersatzwahl — Personalia. vie luden im mittelalterlichen Stadthaushalt Von vr. Felix Jedermann, München Die mittelalterlichen Städte waren gegenüber dem Reich und den erst später zu Bedeutung gelangenden Territorien die eigentlichen abgeschloffenen Wirtschaftskörper, die Stätten regsten Handels- und Gewerbefleißes und inmitten einer Welt von Feudalismus die Sitze der Geldwirtschaft. Die Kraft des aufstrebenden Bürgertums hat sie emporgebracht und sie instand gesetzt, den eigenen Bedürfnissen sowie den immer mehr gesteigerten Geldansprüchen des Reiches und der Landesherren zu genügen. Hierbei bestand ein grundlegender Unterschied gegenüber den modernen Gemeinwesen. Während die Städte heute für die Ausführung von Kultur- und Wohlfahrtszwecken, für den Bau von Schulen, Waffer-, Elektrizitäts-, Gaswerken, Krankenhäusern, Kanalisationen große Summen nötig haben, glich der mittelalterliche Stadtbedarf mehr dem des heutigen Staates. Für den Machtzweck in erster Linie, für die Stadtbefestigung, Kriege, diplomatische Dienste, für den Erwerb von HoheitSrechten sowie für Städtebündniffe brauchte die mittelalterliche Stadt das meiste Geld und die Ausgaben für die innere Verwaltung waren verhältnismäßig unbedeutend. Hierbei ist die Stellung der Juden von besonderem Interesse. Seit dem elften Jahrhundert war der Judenschutz ein königliches Regal geworden. Der König hatte die advocatia judaeorum, d. h. die ausschließliche Schirmvogtei über die Juden und die Juden waren ihm dafür steuerpflichtig. Aber wie mit den übrigen Reichseinkünften, so verfuhren die Kaiser auch mit der Verleihung des Judenregals oft verschwenderisch und leichtsinnig. Gegen eine einmalige Geldzahlung waren sie bereit, auf ihr Regal und damit auf eine wertvolle Einnahmequelle zu verzichten. . Doch lassen sich beim Judenregal immerhin Ausnahmen beobachten: der Übergang desselben auf Grafen, Bischöfe, Fürsten, Städte war nicht ganz so allgemein wie bei anderen nutzbaren Rechten. Oft fand keine völlige Verleihung statt, sondern der Kaiser übertrug nur einzelne Rechte, wie die Gerichtsbarkeit über die Juden, gewisse genau normierte Einkünfte, während er sich das allgemeine Befteuerungsrecht selbst vorbehielt. Ferner verlieh er ein allgemeines oder ein nur auf eine bestimmte Reihe von Jahren lautendes Privileg, Juden aufzunehmen, ohne damit auf den Judenschutz zu verzichten. Weiter kommen neben einmaligen Zahlungen für die Übertragung des Judenschutzes auch fixierte jährliche Abgaben vor, und endlich war beim Judenschutz stets eine eigene Übertragung nötig, kraft Herkommens konnte derselbe nie übergehen. Der Judenschutz wechselte häufig den Inhaber. Zeitweilig waren die Juden von Regensburg dem Herzog von Bayern, die von Worms dem Bischof von Speyer unterworfen, zeitweilig unterstanden die Frankfurter Juden dem Erzbischof von Mainz, im Jahre 1547 verpfändete sie Ludwig der Bayer für 15 200 Pf. dem Rat und den Bürgern der Stadt, 1372 gelang es der Stadt nach mehrmaligen Verpfändungen das ganze Regal selbst in die Hand zu bekommen. Ähnlich erhielt die Stadt Basel 1365 von Karl IV. das widerrufliche Recht, die Juden zu schützen und zu schätzen und im Jahre 1374 wurde von demselben Kaiser dieses Recht an Leopold von Österreich verliehen. Außer Frankfurt hatten noch viele Städte, z. B. Dortmund, Minden den Judenschutz, aber es gelang durchaus nicht, allen Städten denselben zu gewinnen. Er war eben finanziell ein so außerordentlich wertvolles Recht, daß die Stadtherren insbesondere, denen die Gewinnung desselben gelungen war, zäh daran festhielten. Und selbst die Kaiser suchten, einerlei ob der Judenschutz diesen oder der Stadt gehörte, ihr einstiges Recht auf die „Kammerknechte des Reichs" immer wieder gellend zu machen. Das zeigt sich an der Einführung einer besonderen Abgabe, des sogenannten goldenen Opferpfennigs. Außer d'iesem zahlten die Juden aber noch

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