Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 4 (1928)
- Issue
- 4 (1.3.1928)
- Date
- 1928-03-01
- Page
- Seite 61 (sequence 21)
- Language
- German
- Belongs to
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Nr. 4 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 01 5. Pensionen a) Ruhegehälter und Hinterbliebenenbezüge (nach Abzug der Leistung des Versorgungsverbandes) 21 000.— b) Sustentaiionen . . . .. 5 000.— 6. Regie der Verwaltung. 12 000.— 7. Größere bauliche Maßnahmen. 46100.— 8. Jüdisch-soziale und kulturelle Aufgaben: a) Anstalts-Fürsorge. 58 700.— b) Offene Fürsorge. 86 000.— c) Sonstige soziale und kulturelle Zwecke .... 12000.— 9. Hebräische Sprachkurse. 1800.— 10. Ostjüdischer Synagogenverband. 6 000.— 11. Talmud Thora. 4 800.— 12. Rückkauf von Synagogenplätzen. 5 000.— 13. Dispositionsfonds des Vorstands. 12 000.— 14. Hypotheken- und Schuldurkundsnzinfen. 9 800.— 15. Lessinghaus. 1000.— 16. Sonstige und unvorhergesehene Ausgaben .... 5 812.50 17. Verwendung der Stiftungszinsen.. 12 200.— 598 000.— Bekanntmachung über Mazzothversorgung Wir richten hiermit die Aufforderung an die Verkaufsstellen, die Mazzoth vertreiben wollen, die Bestätigung seiner Ehrwürden Herrn Rabbiner Dr. Ehrentreu, soweit dies noch nicht geschehen ist. zu erholen, daß die Mazzoth den rituellen Anforderungen entsprechen, und ihm zu diesem Zwecke mitzuteilen, von welchen Firmen die Mazzoth bezogen werden. Diese Bestätigung ersuchen wir bis spätestens 9. März d. I. an die Gemeindekanzlei einzusenden. Die Anerkennung, daß die zum Verkauf gelangenden Mazzoth den rituellen Anforderungen entsprechen, ist bisher nachstehenden Firmen erteilt worden: Vrader Emil, Herrnstraße 17/0. Feder Betty, Westermühlstraße 21/0. Landmann Gerson, Jckstattstraße 20. Müller Louis, Rumfordstraße 42/0. Schindler Abraham, Buttermelcherstraße 14/0. München, den 24. Februar 1928. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München I. A.: Flaschner vekannlmachungen des Verbandes vavensmer Israettliscber Semeinden Bekanntmachung über die Unterbringung von Kurbedürftigen des Mittelstandes im Israelitischen Kurhospiz Bad Kissingen Der Verband stellt Mittel bereit, um Kurbedürftigen des Mittelstandes aus Verbandsgemeinden verbilligten oder unentgeltlichen Aufenthalt im Kurhospiz in Bad Kissingen zu ermöglichen. Wir stellen den Gemeinden anheim, die Einreichung von Gesuchen beim Wohlfahrtsamt des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden in München, Herzog-Max-Straße 7/0, bis zum 1. April zu veranlassen. Dem Gesuch ist ein ärztliches Zeugnis über die Kurbedürfttgkeit sowie ein Zeugnis des Gemeindevorstands über die Vermögens¬ und Erwerbsverhältniffe des Gesuchsstellers beizufügen. München, den 23. Februar 1928. Das Wohlfahrtsamt des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Elias Straus. Bekanntmachung über die Unterbringung von Kindern in der Israelitischen Linderheilstätte Bad Kissingen und dem Jüdischen Landheim Wolfrakshausen Der Verband stellt Mittel bereit, um kurbedürftigen, unbemittelten Kindern aus Verbandsgemeinden verbilligten oder, falls nötig, unentgeltlichen Aufenthalt in der Israelitischen Kinderheilstätte Bad Kissingen und im Landheim Wolfrat s h a u s e n zu ermöglichen. Aufnahme in beiden Anstalten finden Knaben und Mädchen, die schwächlich oder kränklich sind und zu ihrer Gesundheit einer Kur in Bad Kissingen oder eines Erholungsaufenthalts in Wolfratshausen bedürfen. Von der Aufnahme ausgeschlossen sind Kinder mit ansteckenden Krankheiten oder solche mit psychischen Leiden. Altersgrenze für Kissingen: 5—16 Jahre, Knaben nur bis 14 Jahre; für Wolfratshausen 4—14 Jahre. Eine Ausnahme während der großen Ferien kann nicht stattfinden. Wir stellen den Gemeinden anheim, die Einreichung von Gesuchen um Aufnahme von Kindern, bei denen die obigen Voraussetzungen zutrefsen, bis zum 1. April beim Wohlfahrtsamt des Verbandes, München, Herzog-Max-Straße 7/0, zu veranlassen. Dem Gesuch ist ein ärztliches Gutachten über die Kurbedürftigkeit in Bad Kissingen oder Wolfratshausen sowie eine Beglaubigung der Mittellosigkeit des Gesuchstellers durch den Gemeindevorstand beizufügen. München, den 24. Februar 1928. Das Wohlfahrtsamt des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Elias Straus. Die Israel. Kultusgemeinde München hat die Anstellung eines orthodoxen rabblnlschen Beamten (Dajan) beschlossen, der mit rabbinischer Autorisation ausgeftattet ist. Der Beamte wird mit der Unterstützung und Vertretung des orthodoxen Rabbiners, mit der Lehrtätigkeit an der Religionsschule Ohel Jakob, mit rabbinischen Funktionen in den Bethäusern des Ostjüdischen Synagogenverbandes und mit dem Unterricht an der Talmud-Thora-Schule betraut. Akademische Vorbildung ist erwünscht, wenn auch nicht Bedingung der Anstellung. Die Vergütung erfolgt nach Gruppe X der Besoldungsordnung. Der Vorstand der Israelitischen Kultusgemeinde München. Krankenheim, israel.privatklinik e.B.,München 48. ordentliche Mitgliederversammlung am Mittwoch, dem 28. März 4928,abends 8'/z ühr, im Krankenheim, Hermann-Schmid-Straße 5/l. Tagesordnung: 1. Erstattung des Iahres- und Kassenberichts und Erteilung der Entlastung 2. Verschiedenes München, Februar 1928 Oer Vorstand