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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1928-01-15 · 1 (15.1.1928) · p. Seite 1

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
4 (1928)
Issue
1 (15.1.1928)
Article
Inhalt
Date
1928-01-15
Page
Seite 1 (sequence 1)
Language
German
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Bayerische IsraelMsche Gemeinöezeitung Aachrichtenblatt öer Israelitischen KultuSgemeinöe in München unö öes Llerbanües Vagerischer Israelitischer Gemeinöen Lrscheint am Anfang jeüen Monats. — Verlag: V. Heller, München, Herzog Marstraße4, Fernsprecher 9J099, Postscheckkonto ne. 5987 München, vchristleitung: Dr. Lugen vchmlöt, Rechtsanwalt ln München, Karlstraße 6. Lezugöpreis für nicht eingewiesene Lezieher: Mark 4*— für öas Jahr. Anzeigenpreis: Die 4 gespaltene Millimeter-Feile 40 Pfennige. Familienanzeigen, Stellengesuche uns ähnliche Angebote if Pfennige. f?£$ München, 15. Januar Hr. t Inhalt: Episoden aus der Geschichte der Juden in Bayern — Odyssee des unbekannten Soldaten — Tagung des Reichsverbandes der jüdischen Lehrervereine — Aus dem Verbände — Aus der Gemeinde — Bücherschau — Lehrerzeitung — Vereine — Amtlicher Anzeiger: Bekanntmachung der Israelitischen Kultusgemeinde München: Bekanntmachung über Preisausschreiben — Personalia. Im neuen 4. Jahrgang 1928 wird die Bayerische Israelitische Gemeindezeitung vielfach geäußerten Wünschen entsprechend vierzehntägig, jeweils am I. und 15. des Monats, erscheinen. Infolge des Entgegenkommens des Verlages wird diese Erweiterung des Umfanges ohne finanzielle Belastung der Gemeinde und des Verbandes durchgeführt werden können. Episoden aus der beschichte der luden in vavern (Nach Berichten der Archive.)* Von Rabbiner Dr. M. Weinberg in Neumarkt (Oberpfalz) II. Die Scheu vor der Ablegung des Eides. Wir besitzen noch die Reiseberichte, die vor über tausend Jahren Eldad aus dem Stamme Dan herausgegeben hat. In diesen schildert er die Erlebnisse, die er in Asien bei dem Besuche der „10 Stämme" hatte. Sie sind zum Teil fabelhafter Natur, zum Teil aber offenbar der Wirklichkeit entsprechend wiedergegeben. Hierbei erzählt er nun unter anderem auch von einer eigenartigen Beobachtung, die er gemacht hat. Er traf auf eine jüdische Bevölkerung, wo niemand zu bewegen gewesen wäre, einen Eid abzulegen. Diese Scheu vor dem Eide bestand zu allen Zeiten im Judentum und besteht noch heute. Der Eid bietet das letzte Mittel, die Wahrheit zu ermitteln und zu bekräftigen, dort wo neben Gott nur der Schwörende Aufklärung zu bieten vermag, und damit letzten Endes das Fundament aller juridischen Rechtsprechung. Es entspricht daher dieser autokratischen Unfehlbarkeit des Schwures, daß Gott selbst, der über seine Richtigkeit allein zu entscheiden vermag, zum Zeugen seiner Wahrheit angerufen wird. Es müßte ein Jude sich schon sehr weit vom Urgrund seiner Religion entfernt haben, wenn die heilige Ehrfurcht vor der Gottheit nicht auf das Tiefste in seinem innersten Wesen fundiert ' wäre. Weiß er doch, daß bei keinem der zehn Gebote die unmittelbaren sträflichen Folgen einer Übertretung so eindringlich gezeigt werden, wie im dritten. Daß ein Jude einen wissentlichen Falscheid leistet, erscheint undenkbar; aber auch wegen einer 'Bagatellsache einen Wahrheitseid zu leisten, weift man von sich. * Eine Artikelreihe, welche in zwangloser Folge erscheint. Fortsetzung von Nr. 1, Jahrgang 1926. Gott zum Zeugen anzurufen —, das muß bei einer ganz großen, bedeutungsvollen Sache geschehen. Darum ist ja auch die Neigung der Juden erklärlich, wenn irgend möglich sich jedes Eides zu enthalten; und es ist oft genug in Gerichtssälen vorgekommen, daß Glaubensgenossen einen ihnen zugeschobenen, mit bestem Gewissen zu leistenden Eid verweigerten, obwohl sie dadurch den Gewinn ihrer wohlberechtigten Ansprüche aus der Hand gaben. Eine solche Eidesverweigerung, bei der es sich überdies um einen verpflichtenden allgemeinen Amtseid handelte, der mit bester Überzeugung hätte abgelegt werden können, beschäftigte vor etwa zweihundert Jahren bayerische Regierungsbehörden und erregte in weiten Kreisen berechtigtes Aufsehen. In Schnaittach befand sich der Sitz des einzigen bayerischen Rabbinates. Im Jahre 1721 war die Stelle neu zu besetzen. Aus Sparsamkeitsrücksicht beschloß der Bezirk, eine Personalunion mit der Gemeinde Fürth einzugehen und den dortigen berühmten Rabbiner Baruch Rapoport mit der Mitverwaltung des Schnaittacher LandrabbinateS zu betrauen. In Schnaittach selbst waltete ein Vizerabbiner, während bei Rapoport die Erledigung aller autoritativen, besonders juridischen Angelegenheiten lag. Er galt tatsächlich als pragmatischer Staatsbeamter, der unter der Hilfe und dem Schutze des Staates alle Zivilprozeffe unter den Juden zu erledigen hatte und dabei nach Befinden Eide auferlegen konnte; hierin, besonders aber auch in Steuersachen, trug er amtliche Verantwortung dem Staate gegenüber. Daher verlangte die Schnaittacher Amtsbehörde (Pflegamt) von Rapoport, daß er sich vereidigen lasse; die Regierung in Amberg schloß sich dieser Forderung an, um so mehr als Fürth Ausland sei. Rapo-

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