Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 12 (13.12.1927)
- Article
- Kantor und Lehrer
- Date
- 1927-12-13
- Page
- Seite 361 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- article
- OCR quality
- 96% known words query
- IRI
…/2727810-2727836-2727849-2732326--02654-2732431- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
Nr. 12 Bayerisch« Israelitische Gemeindezeitung 361 kleinen Ansprüchen unzureichend sind". Oder an einer anderen Stelle: „Daran krankten ja fast alle Gemeinden, daß sehr oft auf dem Altar Leute standen, die weder einen Ton in der Kehle, noch irgendeine musikalische Schulung oder sonstige Fähigkeiten für dieses schwere Amt besaßen." Diese Vertreibung stellt in ihrer Verallgemeinerung nicht nur eine Verunglimpfung des Kantorenftandes dar, sondern ebenso eine solche fast aller Gemeinden, die Ungeheuer von Nichtkönnern anftellen und dulden. Verließen auch die Kandidaten fürs Kantorat das Seminar nicht als fertige Meister, so sicher nicht als solche Ignoranten, wie sie Herr Kopf darzuftellen beliebt. Oder sollte er am Ende gar nicht die Lehrerkantoren meinen, sondern andere untaugliche Elemente? Dann wäre die Forderung eines Qualifikationsnachweises um so unabweiölicher. Mit dieser Forderung wollen wir ja gerade das Einströmen ungeeigneter Elemente in unseren Beruf unterbinden. Der Kampf gegen solche Eindringlinge datiert übrigens nicht erst von heute und gestern. Schon R. Salomo Ephraim Lencycz (gestorben 1619) erhebt in seinem Werke Amude schesch seine warnende Stimme mit den Worten: „Ferner habe ich mich über die Chasanim zu beklagen, daß sie ihren Gesang hinziehen. Sie gestehen selbst, daß sie unterdessen gar keine Andacht haben. Die Meisten wollen damit nur den Beifall der Menge erwecken und sprechen nicht einmal die Worte deutlich aus. Ich habe auch in meiner Jugend gesehen, daß viele nichtsnutzige Männer die Melodien lernten, um das Vorbeteramt mit Gewalt an sich zu reißen." Ebenfalls im siebzehnten Jahrhundert schreibt R. Sabbatai — Scheftel Horowitz aus Frankfurt a. M. in seinen Wowe hoamudim: „Die Chasanim müssen gewiß verstehen, was sie beten und sollen ihre Andacht auf die Worte richten, die sie aussprechen, nicht auf die Melodien, wie ich dergleichen Unfug leider sehe. Heil dem Zeitalter, das keine anderen Chasanim annehmbar findet, als solche, welche die von den Alten vorgeschriebenen Eigenschaften besitzen, insbesondere das Verständnis der Gebete und was dazu gehört." Heil würde auch unserem Zeitalter erblühen, wenn GesangSkünftler, aus anderen Bezirken kommend, nicht eher vor den Schulchan als Scheluche zibbur treten dürften, als bis sie vor einer von den Gemeindeverbänden eingesetzten Prüfungskommission ihre nicht nur stimmliche Eignung für unfern heiligen Beruf dargetan hätten. Erst dann können und werden wir Chasanim chullom aguddoh achas bilden, eine starke Vereinigung, die gleiche Zwecke und Ziele verfolgt, eine kollegiale, solidarisch sich fühlende Vereinigung, die Auseinandersetzungen, wie wir sie letzthin in öffentlichen jüdischen Blättern lesen mußten, unmöglich und unnötig machen wird. Verband und Semeindebeamte (Zur Tagung des Reichsverbandes der Jüdischen Lehrervereine in Deutschland.) Von Verbandssyndikus Rechtsanwalt Flaschner Vornehmste Aufgabe der jüdischen Landesverbände ist die Zusammenfassung der jüdischen Bevölkerung zur Pflege ihrer religiösen Interessen. . Aufgabe der Rabbiner und Lehrer, Kantoren und sonstigen Kultusbeamten ist die Wahrung, Vertiefung und Fortpflanzung der religiösen Ideen und die Betreuung der Gemeinden in . der Ausübung der religiösen Gesetze und Gebräuche. Die Landesverbände können daher ihre wesentlichste Aufgabe nur erfüllen mit den Beamten und durch die Beamten, die wiederum in den Landesverbänden ihre stärkste Förderung und Stütze finden müssen. Diese Wechselwirkung von Anfang an erkannt und beachtet zu haben, kennzeichnet die Entwicklungsgeschichte des Verbandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Wie der Verbandsgedanke durch die führenden Männer der Beamtenschaft die eifrigste Förderung erfuhr, so wurde von dem Schöpfer der Verbandsidee die Fürsorge für die Rabbiner, Lehrer, Kantoren und sonstigen Kultusbeamten von Anfang an als eine der wichtigsten Aufgaben des Verbandes gefordert. Die Fürsorge mußte ein doppelte sein. Eine ideelle, die den Stand und seine Würde betrifft, und eine materielle, die die Voraussetzung für eine sorgenfreie Hingabe an den Beruf erst schafft. Beide Aufgabenkreise schneiden sich vielfach und können erst vereint dem jüdischen Beamten diejenige Stellung sichern, die er als Hüter der Lehre beanspruchen darf und muß. Mit der Gründung des Verbandes begann in Ausführung der Grundsätze, die Dr. Neumeyer in seinen „Bemerkungen zu einer Abänderung des Edikts vom IO. Juni 1813, die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen im Königreich Bayern betreffend" (Augsburg 1914) niedergelegt hat, die planmäßige Arbeit zur Hebung des jüdischen Beamtenftandeö in Bayern. Schon die verfassunggebende Versammlung vom April 192O wies in dem Grundgesetz, der vorläufigen Verfassung, den Weg, der für die Haltung des Verbandes den Beamten gegenüber bestimmend bleiben sollte, indem sie den Standesvertretungen der Rabbiner und Gemeindebeamten drei bzw. zwei Vertreter für den Rat zuwies, so daß diesen mit einem Viertel sämtlicher Raissitze ein bestimmender Einfluß in der ausführenden Körperschaft des Verbandes zugestanden wurde. Als nach der ersten Tagung im Jahre 1921 die vorläufige Verfassung durch die VerbandSkörperschaften sanktioniert worden war, ging man sofort daran, Notfälle zu beseitigen oder doch zu mildern, konnte aber schon der Tagung des Jahres 1922 Leitsätze für die Gewährung von Zuschüßen an leistungsschwache Gemeinden vorlegen, die grundsätzlich die Eingruppierung der jüdischen Gemeindebeamten in Bayern nach den Grundsätzen der bayerischen staatlichen Bel> H A U S DER QUALITÄT SS 7" T 0 F F E fl D [ MÜNCHEN £ KARLSPLATZ 5 N. STARK & Cil d NÜRNBERG f LUITPOLDSTRASSE 11 J