Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Journal
- Bayerische israelitische Gemeindezeitung
- Volume
- 3 (1927)
- Issue
- 11 (11.11.1927)
- Date
- 1927-11-11
- Page
- Seite 342 (sequence 41)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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342 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 11 AMTLICHER ANZEIGER Hummer ll Beilage der Bayrischen Israelitischen Berneindezeitung N. November 192? Bekanntmachungen des Versandes Bayerischer Israelitischer Gemeinden Bekanntmachung über Ersatzwahl An Stelle des verstorbenen Herrn Nathan Grünebaum in Brückenau wurde der Ersatzmann, Herr Zahnarzt Dr. Samuel Nathansen (Würzburg) als Mitglied der Tagung berufen. Herr Dr. Nathansen hat die auf ihn gefallene Wahl angenommen. München, 31. Oktober 1927. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer. Bekanntmachung über Erhebung von Kulkusumlagen Nachstehend geben wir eine Entschließung des Präsidenten des Landesfinanzamts München vom 25. Oktober 1927, betreffend die Erhebung von Ortskirchenumlagen, bekannt. München, 30. Oktober 1927. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. N e u m e y e r. Der Präsident München, 25. Oktober 1927. des Landesfinanzamts München. Nr. 139527. Betrifft: Erhebung von Ortskirchenumlagen. Um die Höhe des Hundertsatzes der Kirchenumlagen bemessen zu können, müssen die Kirchengemeinden wenigstens schätzungsweise das Staatssteuersoll wissen, welches für die Kirchenumlagen maßgebend ist. Es ist deshalb in Ziff. 4 der Richtlinien für die Übernahme der Verwaltung der Kirchenabgaben durch die Reichsfinanzbehörden in Bayern ausdrücklich bestimmt: Die Finanzämter benachrichtigen die einzelnen beteiligten Vertretungskörper über das schätzungsweise Steuersoll je ihres Steueroerbands, damit der erforderliche Hundertsatz veranschlagt werden kann." Da mir mitgeteilt worden ist, daß einzelne Finanzämter die Mitteilung des Steuersolls abgelehnt haben, mache ich auf vorstehende Bestimmung ausdrücklich aufmerksam und bestimme ferner, daß auch in denjenigen Fällen, in welchen die Einhebung der Ortskirchenumlagen nicht den Finanzämtern übertragen ist, den betreffenden Kirchenverwaltungen — eventuell auch den staatlichen und kirchlichen Aufsichtsbehörden — auf Anfrage das maßgebende Staatssteuersoll schätzungsweise mitzuteilen ist. I. V. gez.: Schrankenmüller. An sämtliche Finanzämter des L. F. A. Bezirks München — ausgenommen München — Justiz-P. — (je 2 fach). In Abdruck an den Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden München Herzog-Max-Straße 7. zur gefl. Kenntnis. Siegel: Der Präsident des Landesfinanzamts München. Bekannkmachung über die Einhebung der Kultusumlagen der Lohnsteuerpflichtigen Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat nachstehende Entschließung, religionsgesellschaftliche und religionsgemeindliche Zuschläge zur Lohn- und Gehaltssteuer betreffend, erlassen. München, 8. November 1927. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. N e u m e y e r. Nr. II 44607. München, den 3. November 1927. Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus. An 1. die Erzbischöflichen und Bischöflichen Ordinariate, 2. den Evang.-Luth. Landeskirchenrat in München, 3. den Protestantischen Landeskirchenrat der Pfalz in Speyer, 4. den Landessynodalrat der Altkatholischen Kirche in Bayern, z. H. des Herrn Bauamtmanns Dr. Böhm, in München, 5. den Verband Israelitischer Gemeinden in Bayern, in München. Betreff: Religionsgesellschaftliche und religionsgemeindliche Zuschläge zur Lohn- und Gehaltssteuer. Nach der Verordnung des Reichsministers der Finanzen vom 2. August 1927 über die vereinfachte Einreichung der Belege über den Steuerabzug vom Arbeitslohn für das Kalenderjahr 1927 (veröffentlicht im „Bayerischen Staatsanzeiger" vom 18. Oktober 1927, Nr. 240), sind für die im Kalenderjahr 1927 vom Arbeitslohn einbehaltenen Steuerabzugsbeträge die Lohnsteuerüberweisungsblätter, Lohnsteuerausweise und Nachweisungen, die Zusammenstellung und die Steuerkarten mit Einlagebogen nur noch in einigen besonderen Fällen einzureichen. Die Erlasse des Reichsministers der Finanzen vom 23. Juli 1926, Nr. III e 4100 (Reichssteuerblatt Seite 127) und vom 1. September 1926, Nr. Ille 4900 (Reichssteuerblatt Seite 230) sind sonach nicht auf das Kalenderjahr 1927 ausgedehnt. Auf Anregung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus hat zwar das Staatsministerium der Finanzen den Herrn Reichsminister der Finanzen ersucht, es möchte die in den beiden Erlassen des Jahres 1926 verfügte Regelung beibehalten werden: da aber noch nicht feststeht, ob diesem Ersuchen stattgegeben wird, muß damit gerechnet werden, daß für die Besteuerung der nur Lohnsteuerpflichtigen wieder Pauschbeträge nach § 81, S. 2, EStG, festgesetzt werden müssen, die religionsgesellschaftlichen und religionsgemeindlichen Umlagen michin nicht mehr nach Abs. 1 der Ministerialentschließung vom 22. April 1927 Nr. II 14876 erhoben werden können. Es wird anheimgegeben, die religionsgemeindlichen Steuerverbandsvertretungen hiervon vorsorglich zu verständigen. I. A.: Dr. H e z n e r. Bekannkmachung über die Vorschußzahlungen auf die Besoldungsneuregelung: hier Berichtigung Die Bekanntmachung des Staatsministeriums der Finanzen vom 26. September 1927 über die Vorschußzahlungen auf die Besoldungsneuregelung („Bayerischer Staatsanzeiger" Nr. 221) ist dahin berichtigt worden, daß der Vorschuß für verheiratete etatsmäßige Beamte der Besoldungsgruppen IX bis XI nicht 60.— sondern RM. 50. —beträgt. In unserer Bekanntmachung auf Seite 318 der Oktobernummer der Zeitung ist daher im Absatz 1 unter a) die Beamten im Dienste in der Spalte „Verheiratete" als Besoldungsvorschuß für die Gruppen IX bis XI an Stelle RM. 60.— R M. 5 0.— zu setzen. München, den 31. Oktober 1927. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden Dr. Neumeyer.