Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Journal
- Mitteilungen des Israelitischen Lehrervereins für Bayern
- Volume
- 1927
- Issue
- 9 (20.10.1927)
- Article
- S. Nordheimer (Fürth), I. Lübeck (Fürth), Moritz Hammelburger (Haßfurt)
- Date
- 1927-10-20
- Page
- Seite 19 (sequence 1)
- Language
- German
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Wellungen des Israelitischen Lehrewereins für Vapern Schriftleitung: M. Rosenfeld, München 1927 München, 20. Oktober Nr. 9 IS. Nordheimer (§ürth) I. Lübeck (Sürlhj I Moritz kammelburger (katzfurt) » Das vergangene Jahr hat uns viele treue Kollegen und Freunde durch den Tod entrissen. Mit den Familienangehörigen und den Gemeinden trauern wir um den Verlust. Still, wie er gelebt, ging S. N o r d h e i m e r, der Nestor und Mitbegründer unseres Vereins, am 9. März 1927, 87 Jahre alt aus einem Leben der Arbeit zur ewigen Ruhe. Er hatte sich jede Todesanzeige sowie jeglichen Nachruf am Grabe verbeten. Wir ehren den Wunsch des Entschlafenen, der von 1863 bis 1898 als Elementarlehrer an der israelitischen Realschule Fürth wirkte und nach seiner Pensionierung in Prioatschiurim die Jugend in die Thora einführte. Eine leuchtende Tat der Kollegialität und wahrer Gemilus chefed müssen wir nach jahrelangem Schweigen offenbaren uns zum Vorbild. Jahrzehnte warb Nordheimer in unverdrossener Tätigkeit für unsere Hilfskasse. 1910 übergab er dem Israelitischen Lehrerverein 22 000 RM. für sein Hilfswerk unter der Bedingung, daß ihm weder Dank noch Ehrung dafür werde. Nur Goldstein, Mandelbaum und ich wußten um diese edle Tat und wir muhten schweigen. Heute sei das Werk selbstloser Bruderliebe, wie der Name seines Stifters eingeschrieben in das goldene Buch unserer Dankbarkeit über Tod und Grab hinaus. Am 18. September hatte sich auf dem israelitischen Friedhof in Fürth eine stattliche Trauergemeinde eingefunden, um dem Kantor Isidor Lübeck die letzten Ehren zu erweisen. Vollzählig waren die israelitischen Beamten von Fürth und Nürnberg erschienen. Die Kollegen Gutmann (Fürth) und Fränkel (Nürnberg) widmeten dem Entschlafenen am Grabe Worte treuen Gedenkens. Nach langem, schwerem Leiden starb Moritz Hammelburger in Würzburg und wurde in Haßfurt, wo er viele Jahre in vorbildlicher Weise gewirkt, betrauert von seiner Familie, seiner Gemeinde und seinen Schülern, zu Grabe getragen. Kollege Hellmann brachte die Trauer des Lehrervereins, dem der Verblichene seit 1890 als eifriges Mitglied angehörte, zum Ausdruck. Die Namen der toten Freunde seien eingeschrieben in das Buch lebender Erinnerung. Wir werden ihr Andenken in Ehren halten. S. Dingfelder. vericht der Vereinsleilung über das lahr 1926/27 erstattet von S. Dingfelder (Fortsetzung) Württemberg und Baden haben Landeslehrpläne für den israelitischen Religionsunterricht, so dürfte auch für Bayern ein Plan, der Mindestforderungen ausstellt, bei Zusammenarbeit der berufenen Stellen möglich sein. Schon im vorjährigen Bericht habe ich mir den Hinweis erlaubt, daß wie in früheren Jahrzehnten schultechnische und wissenschaftliche Aufgaben des Religionsunterrichtes und des Kantorats in den Vordergrund unserer Vereinsarbeit gestellt werden sollen. In den beiden letzten Jahren haben die Kollegen Müller (München) und Heimann (Augsburg) auf kantoralem Gebiete, Hirnheimer (Höchberg) und Dr. Hammelburger (Würzburg) auf methodisch-pädagogischem in vielversprechender Weise unserem Streben in Gotteshaus und Schule neue Wege und Ziele gezeigt. In den Mitteilungen, in der Jüdischen Schulzeitung und in einer Broschüre haben wir die Arbeit der Kollegen auch der breiten Öffentlichkeit vorgelegt. 6. Verband Bayerischer Israelitischer Gemeinden. Dem Bericht über unser Verhältnis zum Verband möchte ich einige Worte aus einem Briefe des Präsidenten, Herrn Oberlandesgerichtsrat Dr. Neumeyer, voraussenden: „Wenn heute unser Verband gefestigt nach innen und nach außen sich des Ansehens weithin in deutschen Landen erfreut, so ist es mit in vorderster Linie unsere Lehrerschaft, die durch zahlreiche Kanäle dem Verbände befruchtende Kräfte zuführt und ihn zu einem lebendigen, segenspendenden Gebilde gestaltet." Wir buchen dankbar diese Worte der Anerkennung als ein Zeugnis der Verbundenheit zwischen Verband und Lehrerschaft. Wir danken dem Verband die rechtliche, soziale und materielle Stellung, die Voraussetzung für ein erfolgreiches Wirken der Beamten ist. Der Verband kann unserer Arbeit nicht entraten, die in Gemeinde, Schule, Gotteshaus und auf sozialem Gebiete zum Wohle und Gedeihen unserer religiösen Gemeinschaft unentbehrlich ist. Es wäre allerdings falsch, wenn daraus, daß wirtschaftliche Fragen nicht mehr in dem Maße wie vor der Gründung des Verbandes unseren Verein und seine Leitung beschäftigen, der Schluß gezogen würde, daß die jüdischen Beamten keine wirtschaftlichen Sorgen hätten. Die waren infolge der Steigerung der Lebensbedürfnisse und der seit Jahren anerkannten, aber nicht durchgeführten Erhöhung der Gehälter nie größer als jetzt. Dazu stellen rituelle Lebensführung und soziale Verpflichtungen an den Beamten der jüdischen Gemeinde weit höhere Anforderungen als an die anderen Beamten. Dieses Bedürfnis anerkennend, haben einige Großgemeinden außerhalb Bayerns, von denen mir Berlin, Breslau, Königsberg, Köln und Frankfurt a. M. mitgeteilt wurden, ihre Beamten entweder höher eingruppiert, in einigen Fällen 10 Prozent Ritualaufwand oder Aufwandsentschädigungen gewährt. Die jüdischen Beamten in Bayern sind in Notlage, die sich von Monat zu Monat steigert. Unsere Chronistenpflicht erfüllend, verzeichnen wir, daß Gemeinden und Verband als Ausgleich für die gesteigerten Mieten am 1. April eine Erhöhung des Wohnungsgeldes um 10 Prozent gewährten. Der Etat des Verbands sieht als Reserve für eine weitere Erhöhung der Gehaltssätze 12 800 RM. vor. Wir wollen aber nicht verschweigen, daß vereinzelte Zuschußgemeinden die Gehaltsquote, die den Beamten zusteht, nicht voll auszahlen. Die Einreihung der Beamten wird durch solche Übung illusorisch. Die Gemeinden aber müßten unter Hinweis auf 8 28 der Verfassung des Verbandes zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen gezwungen werden. Durch Verbandsbeschluß vom 14. März 1927 hat die B e s o l - dungsordnung folgende Änderung erfahren: Schächtbeamte werden in die Gruppe V mit Vorrückungsmöglichkeit nach Gruppe VI eingereiht. In Zuschußgemeinden erfolgt die Vorrückung seminaristisch gebildeter Leher mit Anstellungsprüfung nach Gruppe IX, sobald sie 25 Dienstjahre vom Tage der Ablegung der Anstellungsprüfung an gerechnet, in bayerischen Gemeinden zurückgelegt haben. Über die Mindestsätze der Besoldungsordnung hinausgehend, wurden in einigen Gemeinden die Schächtbeamten nach Gruppe VII überführt, während die Gemeinde Nürnberg in einem Ausschreiben einem seminaristisch vorgebildeten Lehrer mit zweiter Staatsprüfung Besoldung und Hinterbliebenenfürsorge nach Gruppe IX mit Ausrückung nach Gruppe X gewährt. Solche erfreuliche Erscheinungen erwecken die Hoffnung, daß auch andere Gemeinden diesen Beispielen folgen. Das Prinzip der Gerechtigkeit fordert, daß im Dienst bewährten Beamten die gleichen Sätze zugebilligt werden, wie neu anzustellenden. 7. Seit 2 Jahren beschäftigten Verband und Lehreroerein der Härteausgleich, der dadurch notwendig wird, daß den aktiven Volksschullehrern die Dienstjahre als Religionslehrer nicht im Besoldungsalter angerechnet werden, ferner die Milderung der Abbauverordnung vom 29. März 1924 für a bgebaute Volksschucklehrer, welche als Kantoren und Religionslehrer im Dienst der Kultusgemeinden verblieben. Ich verweise aus das fünfte Rundschreiben der Verwaltung vom 6. Juni 1927, wo unter Ziffer III diese leider noch ungelösten Fragen behandelt wurden. Bei Besprechungen mit dem Referenten im Ministerium für Unterricht und Kultus, wie im Finanzministerium wurden die Härten anerkannt, welche für die ohne eigene Schuld abgebauten Kollegen schwer tragbar sind. Der Verband trat wieder-