Mannheim
Compact Memory

Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-09-19 · 9 (19.9.1927) · p. Seite 280

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
9 (19.9.1927)
Article
Ein Münchener Gebetbuch vor 100 Jahren
Date
1927-09-19
Page
Seite 280 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2727810-2727836-2727846-2731870--02366-2731960
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

280 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung Nr. 9 Das Gebetbuch ist streng traditionell gehalten. In einer 17 Seiten umfassenden wissenschaftlichen Einleitung spricht Dr. Behr vom Inhalte und Zusammenhänge der Gebete im allgemeinen, von einigen ausfallenden Ausdrücken, vom Alter unserer Gebete und von der Sprache derselben. Er unterscheidet da die rein hebräische, die rein chaldäische, die hebräische Sprache der Mischna und endlich die rabbinische Sprache. Dr. Behr wendet sich Seite XXI in einer Fußnote auch gegen die radikalen Neuerer, die dem „hebräischen Gebete seinen ihm seit Jahrhunderten tief eingeprägten Charakter nehmen, um dem Zeitgeiste zu huldigen oder unter dem Deckmantel, den Gottesdienst zu verbessern." Abstellung wirklicher Mißbräuche und Mißstände erkennt Dr. Behr an zwecks Veredlung der Andacht. Über diverse Ausdrücke und Redewendungen, die von nichtjüdischer Seite, weil nicht verstanden, mißdeutet werden könnten, spricht Dr. Behr Seite XXII seiner Einleitung. Das an Hirsch Pappenheimer erteilte Privilegium durch König Ludwig I. hat folgenden Wortlaut: Wir Ludwig von Gottes Gnaden, König von Bayern, haben Uns allergnädigst bewogen gefunden, dem Großhändler Israel Hirsch Pappenheimer in München, zur Herausgabe des Werkes „Tägliche Gebete der Israeliten in hebräischer und teutscher Sprache" ein Privilegium aus sechs Jahre in der Art zu ertheilen, daß der Nachdruck und der Handel mit etwa auswärts veranstalteten Nachdrücken sowohl vorerwähnter vollständigen neuen Ausgabe dieses Gebetbuches, als wie auch einzelner Theile oder Auszüge daraus in Unserem Königreiche bey Vermeidung einer Strafe von Hundert Dukaten, wovon die eine Hälfte unserem Aerare, die andere Hälfte dem Verleger zufällt, verboten seyn soll. Wir befehlen demnach sämtlichen Obrigkeiten Unseres Königreiches den privilegirten Verleger des obenbezeichneten Werkes gegen alle Beeinträchtigungen kräftigst zu schützen, die ihnen angezeigten Nachdrücke sogleich wegzunehmen, und jenem zu seiner freyen Disposition stellen zu lassen. Ferner bestimme ich, daß dieses Privilegium der Ausgabe des Gebetbuches vorgedruckt und im Königlich Bayerischen Verordnungsblatt bekannt gemacht werde. Zu dessen Urkunde haben Wir dieses Privilegium eigenhändig unterzeichnet, und Unser geheimes Kanzley-Jnsiegel beydrucken lassen. Gegeben in Aschafsenburg am drey und zwanzigsten September im Jahre Eintausend Achthundert Sechs und Zwanzig. Ludwig L.S. Graf Armansperg. Auf Königlichen allerhöchsten Befehl der General-Sekretär Franz von Kobell. Den edlen Sinn und die bescheidene Denkart des Verlegers Pappenheimer zeigt dessen „Vorwort". Es lautet: „Als Verleger eines literarischen Werkes bin ich, da es außerhalb meines gewöhnlichen Geschäftskreises liegt, nie aufgetreten, und würde auch jetzt ein solches Geschäft nicht übernommen haben, hätte mich nicht meine Stellung als Administrator des israelitischen Cultus dahier dazu bewogen. Schon im Jahre 1824, als allerhöchsten Ortes der Vau einer neuer Synagoge gestattet und mir die Leitung desselben zum Theil geworden ist, war in mir, während ich mit der inneren und äußeren Einrichtung beschäftigt war, die Idee rege geworden, unsere Gebete in einer deutschen Übersetzung, neben dem Urtexte erscheinen zu lassen. Da die Gebete der Israeliten in dieser Art in Deutschland noch nicht vorhanden sind, so sollte, meines Erachtens, ein solches Werk für den der hebräischen Sprache nicht vollkommen kundigen Israeliten von großem Nutzen, und auch für Nichtisraeliten von einigem Interesse seyn. Noch dringender fühlte ich dieses Bedürfnis, als wir unterm 17. Juli 1825 von der königlichen Regierung des Jfarkreises aufgefordert wurden, ein Gebet- und Gesangbuch zur Prüfung vorzulegen. Ich ersuchte nun Herrn Dr. Behr, sich dieser nützlichen Arbeit zu unterziehen und legte das vorliegende fertige Manuskript allerhöchsten Ortes zur gnädigen Einsicht auf. Darauf erhielt ich unterm 18. May 1826 von der königlchen Polizey-Direktion dahier ein höchstes Reskript der königlichen Regierung des Jfarkreises, in welchem es unter anderem heißt: „Seine königliche Majestät haben laut eines allerhöchsten Re- „skriptes vom 11. dieses Monats von der Absicht des Großhändlers „Pappenheimer allergnädigst Kenntnih genommen und die Ver- „bindung deutscher Übersetzungen mit dem Hebräischen als zweckmäßig und für die Religiösität förderlich anzuerkennen geruht. „Die königliche Polizey-Direktion hat daher diese allerhöchste Entschließung dem Großhändler Pappenheimer mit dem Beysatze „auszuschreiben, daß die Unterzeichnete Stelle in dem von ihm be- „absichtigten Unternehmen mit Wohlgefallen einen neuen Beweis „seines thätigen Strebens für die Veredelung des israelitischen „Gottesdienstes und für die Beförderung wahrer Religiösität unter „seinen Glaubensgenossen, erkannt habe." Da ich nun durch dasselbe allerhöchste Reskript angewiesen wurde, die Approbation eines der angesehnsten Rabbiner nachzubringen, so mußte damals der Druck verschoben werden, bis zum Oktober desselben Jahres, wo, mittelst der königlichen Regierung des Untermainkreises die Approbation des Herrn Oberrabbiners, Abr. Bing zu Würzburg, erfolgte. Daß Einfachheit und Klarheit in der Übersetzung, Korrektheit und typographische Schönheit in beyden Sprachen, Ordnung in der Reihenfolge der Gebete, und eine lehrreiche Einleitung besondere Vorzüge dieses Werkes sind, wird sich jeder unparteiische Kenner selbst überzeugen. München, den 12. Juli 1827. Israel Hirsch Pappenheimer. Im Juli 1927 waren es somit 100 Jahre, seitdem vorstehende Zeilen niedergeschrieben wurden. Welche Verbreitung das Münchener Gebetbuch gefunden, in welche Gegenden es am meisten gedrungen, entzieht sich unserer Kenntnis und dürfte überhaupt schwer zu entscheiden sein. Es muß immerhin daran erinnert werden, daß damals noch Fürth seine jüdische Druckerei hatte und eine alte Konkurrenz bot. Erklärung In Nr. 8 der „Bayerischen Israelitischen Gemeindezeitung" berichtet ein namenloser Sonderberichterstatter über die Tage für Jüdische Musik auf der internationalen Ausstellung „Musik im Leben der Völker" zu Frankfurt a. M. unter anderem: „Um die Soli machten sich die Herren Oberkantoren Naumow-Fleischmann, S. Scheuermann und Saretzki verdient. Zusammengenommen hinterließen die Darbietungen sowohl der Münchener wie der Frankfurer Chöre erfreuliche Eindrücke und erbrachten insbesondere den Beweis, daß überall, sowohl im orthodoxen wie im liberalen Lager, ernsthaft Seidenhaus J.Haimann A.-G., München Gründungsjahr 1845 Maximiliansplatz 12 Gründungsjahr 1845 SPEZIALHAUS GROSSEN STILS FÜR SAMT UND SEIDE Geschäftsstellen: KREFELD — ZÜRICH — MAILAND — LYON — PARIS

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.