Mannheim
Compact Memory

Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-07-15 · 7 (15.7.1927) · p. Seite 233

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
7 (15.7.1927)
Article
Die Technische Hochschule München
Date
1927-07-15
Page
Seite 233 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
article
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2727810-2727836-2727844-2731621--02219-2731709
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

4 entity mentions

Nr. 7 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 233 gaben dieses Ausschusses mit denen eines antisemitischen Aktionsausschusses zu verwechseln. In Heft 16 dieses Blattes vom 1. Juli 1927 stehen so gut wie ausschließlich Aufsätze grob antisemitischen Inhalts. Herr Elemsr Horvath-Stansith von Gradecz verherrlicht unter dem Titel „Das gerechteste Minderheitengesetz", die „Kulturerrungenschaft Ungarns, den numeru8 Llau8U8, ein Aufsatz, der die gröbsten Angriffe gegen die Juden enthält, dabei aber, wie gewöhnlich, eines unfreiwilligen Humors nicht ermangelt. Der Verfasser führt unter anderem wörtlich aus: „aber keine Nationalität oder Raffe kann das Recht beanspruchen, auf Kosten der anderen die Jntelligenzberufe zu monopolisieren und dort, wo es heißt, auch mit den Händen eingreifen und Pflichten zu erfüllen, sich zu drücken". Diese scharfe Antithese, die der Verfasser tzwischen Jntelligenzberufen und Pflichterfüllung aufstellt, muß von dem Angehörigen eines sogenannten „Jntelligenzberufes" sehr merkwürdig anmuten. Wie unrichtig und überheblich es ist, die akademischen Berufe als „Jntelligenzberufe" zu bezeichnen, dafür liefert dieser Aufsatz den besten Beweis. Ein weiterer Aufsatz, „Der Kampf in Wien", befaßt sich mit den bekannten Vorfällen antisemitischen Charakters, die in letzter Zeit an der Universität Wien spielten und spart gleichfalls mit den üblichen antisemitischen Anwürfen nicht. Wehmütig wird der hervorragenden Lehrer dieser Hochschule gedacht, unter anderm des bekannten Mediziners Prof. Dr. Billroth, von dem mit Befriedigung konstatiert ist, daß er in Bergen aus Rügen geboren wurde. Nachdem ihm eine„scharf abfällige Kritik" über „seine Zuhörer mosaischer Konfession" hoch angerechnet worden ist, heißt es dann wörtlich weiter-: „Später freilich, als ihm die Schulden infolge seines verschwenderischen Lebenswandels über den Kopf wuchsen, wurde er zum Philosemiten. Zum Dank dafür, daß etliche jüdische Krösusse ihn den Wucherhänden entrissen." Es blieb diesem Nachrichtenblatt Vorbehalten, diesem hervorragenden Mann Gesinnungslosigkeit zum Vorwurf zu machen. Iurisienlagung des Lentral-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens E. D. Am Sonnabend, dem 18. und Sonntag, dem 19. Juni d. I., veranstaltete der Central-Verein deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens eine von annähernd 400 jüdischen Juristen aus Berlin und aus dem Reiche besuchte Tagung, Sie sich mit den Fragen der deutschen Justiz, soweit sie Juden und Judentum betreffen, in eingehender Beratung beschäftigte. In seiner Eröffnungsrede betonte der Vorsitzende, Justizrat Dr. Brodnitz, daß der Zweck der Zusammenkunft nicht eine von politischen Tagesgesichtspunkten veranlaßte Demonstration unter dem Zeichen irgendeines Schlagwortes sein, sondern daß das Material des Vereins in ernster Arbeit geprüft und zur Förderung der deutschen Rechtspflege nusgewertet werden solle. Selbstverständlich bedeute die Tagung keine Absonderung der jüdischen Juristen von ihren nichtjüdischen Kollegen. Landgerichtsrat Dr. Jacques-Stern (Berlin) zeichnete in leidenschaftsloser und geistig durchdachter Weise das Bild der „völkischen Rechts- und Staatsphilosophie" unter besonderer Würdigung ihrer 9Zenner fcauferh ALPURSA \Cft.ocoCcucLön führenden Köpfe. Er kam zu dem Ergebnis, eine völkische Weltanschauung als Grundlage von Recht und Staat mit dem Ziele der Entrechtung der deutschen Juden sei weder philosophisch noch geschichtlich zu begründen. Ihre Durchführung würfe Deutschland um Jahrhunderte zurück, isoliere es im Kreise der übrigen Nationen und mache so seinen Wiederaufstieg für alle Zeiten unmöglich. Justizrat Dr. Siegfried Löwenstein (Berlin) beleuchtete den „Entwurf eines allgemeinen deutschen Strafgesetzbuches" und wies auf die Notwendigkeit hin, gewisse Bestimmungen, wie z. V. „Anreizung zum Klassenkampf" so zu formulieren, wie die Gesamtinteressen des deutschen Volkes und damit auch der jüdischen Deutschen es auf Grund unserer Erfahrungen verlangen. Rechtsanwalt Dr. Erich Eyck (Berlin) beleuchtete in seinem Referat „Die Stellung der Rechtspflege zu Juden und Judentum" an Hand einer sehr großen Zahl von Einzelfällen, die einer eindringenden juristischen Würdigung unterzogen wurden. Er lehnte jede unzulässige Verallgemeinerung bewußt ab, suchte aber die Gründe zu ermitteln, die zu den festgestellten Fehlgriffen geführt haben. Der Vortrag gipfelte in der Forderung unparteiischer Gerechtigkeit, nicht nur um der deutschen Juden, sondern um des gesamten großen deutschen Vaterlandes willen. Rechtsanwalt Dr. Bruno Weil (Berlin) schilderte in glanzvoller Rede auf breiter geschichtlicher Grundlage Wesen und Bedeutung des „Politischen Prozesses". Er wies darauf hin, daß dieser mehr und mehr nach der Revolution auch in Deutschland ein Faktor des politischen Lebens geworden sei. Diese Tatsache erfordere die Heranbildung von Verteidigern, die die besonderen Erfordernisse des politischen Prozesses zu meistern verstünden. Wer in politischen Prozessen tätig sei, in denen es sich um deutsche und jüdische Fragen handele, müsse sich bewußt bleiben, daß sittliche Eigenschaften, geistige Gaben und Pflichterfüllung, nicht zum mindesten aber vaterländisches Empfinden dem deutschen Juden das Recht und die Pflicht geben, ihre tatsächliche und rechtliche Gleichstellung mit allen nichtjüdischen Deutschen zu erkämpfen. Eine vielstündige Aussprache, an der Juristen aus allen Teilen des Reiches, darunter auch Universitätsprofessoren und zahlreiche Richter, teilnahmen, brachte eine Fülle neuen Materials zu den behandelten Fragen. Justizrat Brodnitz konnte in seinem Schlußwort darauf Hinweisen, daß die Tagung, wie erwartet, nicht dem spezifisch-jüdischen Interesse, sondern dem großen Rechtsinteresse unseres gesamten Vaterlandes gedient habe. Max Liebermann Am 20. Juli 1927 feiert Max Liebermann seinen 80. Geburtstag. Wir werden auf das Wirken dieses Mannes, den wir mir Stolz zu den Unseren zählen, noch zurückkommen. Ein neues Altersheim Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden teilt mit, daß in Landsberg a. d. Warthe noch in diesem Jahre ein neues und nach modernen Grundsätzen eingerichtetes, rituell geführtes jüdisches Altersheim eröffnet wird. Als Insassen kommen Personen aus den Provinzen Brandenburg und Grenzmark, den abgetretenen Gebieten, aber auch aus Berlin in Frage. Auch aus anderen Bezirken ist der Vorstand bemüht, soweit der Platz reicht, Aufnahmen zu ermöglichen. Es ist aber für Anmeldungen dringende Eile geboten, da die zunächst zur Verfügung stehenden 42 Einzelzimmer aller Voraussicht nach schnell besetzt sein werden. Hingewiesen sei nur noch daraus, daß die gesamte Unterbringung, Verpflegung und Lebenshaltung allen Ansprüchen gerecht werden will, und daß das Heim eine überaus behagliche Ruhestätte bietet. Anmeldungsgesuche sind sofort zu richten an Herrn Rabbiner Dr. Martin Salomonski, Berlin W 10, Bendlerstraße 19, der alsdann die näheren Aufnahmebedingungen mitteill. Ritueller Kuraufenthalt Die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte gewährt bekanntlich den erholungsbedürftigen Versicherten Unterkunft und Verpflegung in Kurorten, Heilanstalten usw. Wie sich herausgestellt hat, verzichten viele Versicherte jüdischen Glaubens auf diese Vergünstigung in der Annahme, daß die Unterbringung in einem rituell geführten Hause nicht möglich sei. Diese Annahme ist völlig unzutreffend; vielmehr können die Versicherten, die rituelle Verpflegung wünschen und dieses dem Vertrauensarzt ausdrücklich Mitteilen, in

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.