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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-04-15 · 4 (15.4.1927) · p. Seite 111

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
4 (15.4.1927)
Article
Arbeitslosigkeit und jüdisches Arbeitsnachweiswesen
Date
1927-04-15
Page
Seite 111 (sequence 2)
Language
German
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Nr. 4 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 111 wie gering die Hilfsmittel im Vergleich zu der ungeheuren Notlage der Erwerbslosigkeit sind. Während das öffentliche Interesse für die Fragen der allgemeinen Erwerbslosigkeit infolge des außerordentlichen Umfanges des Problems dauernd wachgehalten wird, vollzieht sich, von der breiten Öffentlichkeit fast unbeachtet, die Tragödie der jüdischen Erwerbslosen. Ihre Lage ist unvergleichlich schlimmer als die der Erwerbslosen schlechthin, denn der Boykott jüdischer Arbeitnehmer wird eine, immer häufigere Tatsache. Gelingt es den jüdischen Arbeitslosen, nach monatelanger Erwerbslosigkeit von einem öffentlichen Arbeitsnachweis eine Stelle nachgewiesen zu erhalten, so erfährt er in den meisten Fällen nach Vorstellung beim Arbeitgeber, daß dieser Juden prinzipiell nicht einstellt. Der öffentliche Arbeitsnachweis hat keine Möglichkeit, den Arbeitgeber zur Einstellung jüdischer Kräfte zu veranlassen. Der jüdische Arbeitnehmer aber wird durch derartige Erklärungen in seinen Hoffnungen auf baldige Arbeitsaufnahme schwer getäuscht. Er leidet unter diesen Verhältnissen physisch und psychisch weit mehr als alle anderen. Die Tatsache, daß Juden als Arbeitnehmer in immer größer werdendem Umfange aus dem Wirtschaftsleben herausgestoßen werden, ist mit eines der Momente, dis die, Gründungen jüdischer Arbeitsnachweise zu einer unabweisbaren Notwendigkeit gemacht haben. Im jüdischen Arbeitsnachweis ist die Masse der Arbeitsuchenden an sich kleiner, die Möglichkeit individueller Behandlung eher gegeben und die Gefahr der persönlichen Erniedrigung durch Bemerkungen, daß Juden nicht eingestellt werden, ganz ausgeschaltet. Es ist deshalb begreiflich, daß die jüdischen Arbeitnehmer in immer größerer Zahl sich an den jüdischen Arbeitsnachweis wenden. Ein zweites Moment, das für die Notwendigkeit des jüdischen Arbeitsnachweises spricht, ist die Zahl jener jüdischen Arbeitnehmer, die aus religiösen Gründen es ablehnen, am Samstag zu arbeiten und deshalb für die Arbeitsbeschaffung durch die allgemeinen Arbeitsnachweise überhaupt nicht in Frage kommen. In diesem Falle ist individuelle Behandlung und Verhandlung mit den Arbeitgebern noch notwendiger und dringender als bei der sonstigen Arbeitsvermittlung. Die Erfolge der bereits vor längerer Zeit gegründeten Arbeitsnachweise in Berlin, Frankfurt a. M., Breslau usw. sprechen sowohl für die Notwendigkeit des jüdischen Arbeitsnachweises als auch für die Möglichkeit, in einem gewissen Umfange den jüdischen Erwerbslosen zu helfen. Den rationell denkenden Helfern jüdischer Not ist es seit langem klar, daß Arbeitsbeschaffung die einzige und beste Hilfsmaßnahme ist. Deshalb wendet sich auch das Interesse der jüdischen Wohlfahrtspflege dem Arbeitsnachweiswesen in immer größerem Umfange zu. Die jüdischen Arbeitsnachweise, die meist spontan und unabhängig voneinander entstanden sind, hatten keine einheitliche organisatorische, Form. Bald sind sie Voll-Arbeitsnachweise für Männer und Frauen, bald nur Teil-Arbeitsnachweise für Frauen oder Jugendliche. Die Notwendigkeit einer Zusammenfassung aller Arbeitsnachweise zu einer Organisation mit einheitlichen Richtlinien wird mit dem wachsenden Umfang der jüdischen Arbeitsnachweisbewegung immer dringender. Dies veranlagte die bisher, getrennt voneinander arbeitenden Arbeitsnachweiszentralen, die Hauptstelle für Jüdische Arbeitsnachweise und das Arbeitsnachweiskartell des Jüdischen Frauenbundes, ihre Arbeit zusammenzulegen und die Vereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise in Deutschland (Geschäftsstelle: Berlin N 24, Auguststrahe 17) zu gründen. Der Frauenbund sowohl als auch die Hauptstelle haben nunmehr ihre selbständige Tätigkeit auf dem Gebiete des jüdischen Arbeitsnachweises eingestellt. Die Vereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise in Deutschland ist eine neugeschaffene Organisation, die in diesen Tagen ihre Tätigkeit aufnimmt. Ihr fällt es zu, das gesamte jüdische Arbeitsnachweiswesen organisatorisch zu erfassen, den inneren Betrieb der bereits bestehenden Arbeitsnachweise im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinheitlichen und einen Stellenaustausch der Arbeitsnachweise untereinander durchzusühren, insbesondere aber in großzügiger Weise die Stellenwerbung zu organisieren, d. h. es muß Aufgabe der gesamten jüdischen Wohlfahrtspflege werden, in einem weit größeren Maße als bisher dafür zu sorgen, daß jüdische Arbeitnehmer nicht mehr von Arbeitsstellen verdrängt werden, weil sie Juden sind. Daneben wird die Vereinigte Zentrale das eingehende statistische Material auszuwerten haben, den einzelnen Arbeitsnachweisen die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen vermitteln müssen, des weiteren aber den Austausch der Erfahrungen der Arbeitsnachweise untereinander herbeizusuhren. Die Vereinigte Zentrale für jüdische Arbeitsnachweise in Deutschland ist also das, was seit Jahren in Deutschland angestrebt wurde: sic, ist die einzige Stelle, von der in Zukunft alle Fragen des jüdischen Arbeitsnachweiswesens in Deutschland selbständig bearbeitet werden, ihr wird es obliegen, das deutsche Judentum in den Fragen des Arbeitsnachweiswesens vor den Behörden zu vertreten, die oben skizzierten Aufgaben im einzelnen durchzuführen. Es ist eine große, und verantwortungsvolle Aufgabe, die ihr damit gesetzt ist. Die Vereinigte Zentrale wird ihr aber nur dann gerecht werden können, wenn die gesamte jüdische Öffentlichkeit die Größe dieses Problems erkennt und die Bestrebungen der Zentrale mit allen Kräften unterstützt. Tätigkeitsbericht der hauptstelle für Jüdische Wanderfürsorge Der soeben erschienene Tätigkeitsbericht der Hauptstelle für Jüdische Wanderfürsorge (Berlin N24, Auguststraße 17) für die Zeit vom 1. April 1925 bis 31. Dezember 1926 gibt ein umfassendes Bild über den Aufbau der gegenwärtigen jüdischen Wanderfürsorge Deutschlands. Der Hauptstelle ist es in kaum zweijährigem Bestehen gelungen, die jüdische Wanderfüisorge derartig zu organisieren, daß heute ganz Deutschland ein einheitliches Netz von Provinzialverbänden umfaßt, denen die systematische Abfertigung der Wanderer obliegt. Während vor Beginn der Tätigkeit der Hauptstelle der jüdische Wanderer innerhalb Deutschlands genötigt war, von Gemeinde, zu Gemeinde zu ziehen, um sein Ziel zu erreichen, ist heute die finanzielle Kraft der Provinzen und Länder in Abfertigungsstellen zur organisatorischen Regelung der Wanderfürsorge zusammengefaßt. Die Provinzialkassen arbeiten nach einheitlichen von der Hauptstelle herausgegebenen Richtlinien. Ein umfangreiches Meldesystem bringt die einzelnen Kassen untereinander in engsten Konnex, so daß jede einzelne Kasse leicht in der Lage ist, sich über das Schicksal jedes Wanderers in Deutschland zu orien- Von den durch die Hauptstelle zusammengefaßten Unterverbänden sind während der Berichtsperiode im ganzen etwa 25 000 Wanderer erfaßt worden. Es handelte sich zum allergrößten Teile um Personen, die die Reise nach ihrem Heimatsorte antreten mußten. (12 000 Personen.) 3400 Personen befanden sich auf der Arbeitssuche, etwa 200 Personen wurden zum Arbeitsantritt befördert, der Rest waren Auswanderer und Personen, die zu Anverwandten reisten. An Reisekosten wurde ein Betrag von etwa 140 000 M. aufgewandt, Unterstützung wurde in Höhe von 60 000 Mark gewährt. Im neuen Arbeiksjahr wird die Hauptstelle nach Beendigung der Organisationsarbeiten, insbesondere dem Problem der Produktivierung der jüdischen Wanderung ihre Aufmerksamkeit zuwenden. Bedeutende Fachleute haben der Harchtstelle Gutachten über die Errichtung einer Arbeiterkolonie für jüdische Wanderer zur Verfügung gestellt. Die Generalversammlung der Hauptstelle, die am 8. Mai. d. I. in Berlin stattfindet, wird endgültige Beschlüsse über diese Pläne fassen. Jüdisch-Theologisches Seminar in Breslau Im Sommersemester 1927 werden folgende Vorlesungen und Übungen gehalten werden. 1. Herr Seminarrabbiner Prof. Dr. Guttmann wird lesen: 1. Talmud stat. Kidduschin Abschn. I. A., Mo. und Mi. 7.30—9. Fr. 5—6.30. 2. Talmud Schebuoth Abschn. VI und VII (38b ff.), B, Di. 9.20—11, Fr. 7.30—9. 3. Dezisoren: Jore Dea § 110. Eben Haözer §8 1, 17 mit Übungen in der Ausarbeitung halachischer Themata Di. u. Do. 7.30—9. 4. Einleitung in die halachischen Midraschim, Fr. 9—10. 2. Herr Dozent Dr. Isaak Heinemann wird lesen: 1. Talmudische Übungen, 6, Mo. u. Fr. 7.30—9. 2. Hebräische Grammatik, B, C, Mo. u. Fr. 11—12. 3. Geschichte des Gottesdienstes, Do. 7.30—8.10. 4. Gesetzliche Bestimmungen über den Gottesdienst, Di. 7.30—8.10, Fr. 9—40. 5. Die Religionsphilosophie Jehuda Hallevis mit Ausblicken auf seine Dichtungen, Mo. 9—11. 6. Grundlinien einer jüdischen Homiletik,

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