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Bayerische israelitische Gemeindezeitung · 1927-03-08 · 3 (8.3.1927) · p. Seite 77

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Journal
Bayerische israelitische Gemeindezeitung
Volume
3 (1927)
Issue
3 (8.3.1927)
Article
Ingenheim (Rheinpfalz) [Nachricht]
Date
1927-03-08
Page
Seite 77 (sequence 1)
Language
German
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IRI
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Nr. 3 Bayerische Israelitische Gemeindezeitung 77 Ingenheim (Rheinpfalz). Die älteste Bürgerin der Gemeinde, Frau Karoline, genannt „Hänchen" Weil, geborene Mayer, feierte am 5. März 1927 ihren 90. Geburtstag. Buttenwiesen. In tiefste Trauer wurden diese und vergangene Woche die Familien Hummel und Reiter versetzt, durch zwei aufeinanderfolgende tragische Todesfälle. Innerhalb sieben Tagen raffte die Grippe Vater und Tochter dahin. Samuel Hummel war ein echtes treues Gemeindemitglied, das in der Gemeindeverwaltung viele Jahre mitgewirkt und sich bei der Gesamtbevölkerung großer Beliebtheit erfreute. — Nicht minder bedauert aber wird Frau Martha Reiter, eine wegen ihrer Menschenliebe und Wohltätigkeit hier bekannte Frau. An der Bahre sprach Herr Rabbiner Dr. Grünfeld (Augsburg) Worte des Schmerzes und der Trauer und nach ihm Herr Hauptlehrer Sonn (Buttenwiesen) ergreifende Worte der Teilnahme und des Trostes. Die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden hat uns um Abdruck nachstehender Notiz ersucht: Die soziale wohlfahrksrenke Die Verordnung über die Soziale Wohlfahrtspflege ist am 4. Dezember 1926 (RGBl. I, S. 494) erschienen. Nach § 27 des Anleiheablösungsgesetzes vom 16. Juli 1925 erhalten inländische Anstalten und Einrichtungen der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege, sofern ihnen Auslosungsrechte zustehen, die sie als Anleihealtbesitzer erlangt haben, auf Antrag 15 Jahre hindurch (bis 31. März 1941) eine Wohlfahrtsrente. Aufgewertet werden folgende Vermögenswerte: Kriegsanleihen, andere deutsche Reichsanleihen und die meisten Staats- (Länder-) anleihen, jedoch nur, soweit sie sich gegenwärtig noch im Besitz der Einrichtungen befinden, also nicht verkauft worden sind. Die Verordnung definiert genau, was unter Wohlfahrtspflege, unter Einrichtungen der freien und kirchlichen Wohlfahrtspflege sowie deren Aufgabenkreis zu verstehen ist und erkennt als Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege von vornherein solche an, die einem der sieben Spitzenverbände, bei uns also der Zentralwohlsahrtsstelle der deutschen Juden, die im Gesetz namentlich ausgesührt wird, angeschlossen sind. Der § 8 der Verordnung über die Soziale Wohlfahrtsrente lautet wörtlich: „Von Einrichtungen, deren Träger einem Reichsspitzenverbande der fre,ien Wohlfahrtspflege angeschlossen sind, wird vermutet, daß sie Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege sind. Reichsspitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege im Sinne dieser Verordnung sind: 1. der Zentralausschuß für die Innere Mission der deutschen evangelischen Kirche, 2. der deutsche Caritasverband, 3. das deutsche Rote Kreuz, 4. die Zentralwohlfahrtsstelle der deutschen Juden" usw. Die Wohffahrtseinrichtungen, die der Zentralwohlfahrtsstelle als Mitglied angehören, werden demnach bei der Gewährung der Wohlfahrtsrente bedeutende Erleichterungen haben. Die Zentralwohlfahrtsstelle hat für alle jüdischen Anstalten, Einrichtungen und Stiftungen die Bearbeitung übernommen, und es liegt im eigenen Interesse jeder Einrichtung, sich dieser Vermittlung zu bedienen. Die Antragsformulare nebst Anleitung gehen allen Einrichtungen, die ihren Altbesitz bei der Zentralwohlfahrtsstelle bereits vorangemeldet haben, zu mit der Aufforderung um genaueste Ausfüllung und schnellste Zurücksendung. Für rechtzeitige und ordnungsgemäße Weiterleitung der Anträge an den zuständigen Ausschuß wird die Zentralwohlfahrtsstelle sorgen. Damit die beschleunigte einheitliche Auszahlung der Gelder erfolgen kann, hat die Zentralwohlfahrtsstelle auf dem Antragsfornmlar (Frage 13) ihre Bank als Einzahlungsstelle angegeben. Die Weiterleitung der Gelder an die Antragsteller wird dann selbstverständlich sofort erfolgen. Der Sitz der Ausschüsse für die Soziale Wohlsahrtsrente ist in den einzelnen Bezirken bereits bestimmt und die von den Landes- und Provinzialverbänden für jüdische Wohlfahrtspflege benannten Vertreter als Bevollmächtigte der Zentralwohlfahrtsstelle den Ausschüssen benannt worden. Anstalten, Vereine, Stiftungen usw., die Ansprüche auf die Soziale Wohlsahrtsrente geltend machen können, jedoch bei der Zentralwohlfahrtsstelle noch nicht angemeldet worden sind, werden gebeten, schnellstens die Anmeldungen nachzuholen und die Antragsformulare anzufordern. Bus der Gemeinde Lehrkurse der Israelitischen kullusgemeinde Die Lehrkurse veranstalten im Laufe des Monats März eine bereits angekündigte Vortragsreihe des Nürnberger Literarhistorikers Dr. Willy Meyer über „Die Juden im mittelalterlichen Spanien." Auf breiter, kulturhistorischer Grundlage, die also auch das spanische und arabische Wesen der einschlägigen Jahrhunderte umfaßt, wird die Geschichte der spanischen Juden des Mittelalters, ihre gemeindlichen Verhältnisse, ihre Leistungen und Bedeutung, ihre Leiden dargestellt werden. Drei Vorträge sind den überragenden Gestalten Gabirols, Jehuda Halevis, des Maimonides gewidmet, um ihre besondere Eigenart hervortreten zu lassen. Im letzten Vortrage wird der historische Faden des ersten wiederausgenommen und weitergesponnen: bis zum katastrophalen Abschluß des Jahres 1492. Wie selten eine Epoche, ist die mittelalterlich-spanische der Juden in ihrer Geschlossenheit und Folge geeignet, Fähigkeiten und Möglichkeiten, Grenzen und Tragik auszuzeigen. Aus der innerjüdischen Entwicklung nicht wegzudenken, läßt dieser Abschnitt jüdischer Geschichte mannigfache Beziehungen, Gegensatz und Ausgleich, empfangene und ausgeübte Wirkung zum außerjüdischen Morgen- und Abendland offenbar werden: Die zeitgenössische Betätigung war vielseitig und tiefgreifend, das bleibende Ergebnis für die Nachwelt groß; an mancherlei Parallelen zur Gegenwart fehlt es nicht. In diesem Sinne ist das Thema von hoher Aktualität und wird wohl einem großem Interesse begegnen. Die Vortragsabende finden jeden Dienstag, abends 8.15 Uhr, im Saal der Gemeindekollegien, Herzog-Max- Straße 7/0, statt. Die Themen der einzelnen Abende lauten: 1. Abend: Dienstag, 8. März: „Schicksale und Gestalten bis zur Glanzzeit des Samuel Hanagid", 2. Abend: Dienstag, 15. März: „Salomon ibn Gabirol", 3. Abend: Dienstag, 22. März: „Jehuda Halevi", 4. Abend: Dienstag, 29. März: „Moses den Maimon", 5. Abend: Dienstag, 5. April: „Innere Zeriffenheit und äußere Verfolgungen, Inquisition, Vertreibung." Der Eintrittspreis für sämtliche Abende ist 2.50 X für einen Abend 1 JC, Jugendliche die Hälfte. Am Mittwoch, dem 9. März, hält die pädagogische Arbeitsgemeinschaft ihren 6. Abend ab, der dem Thema „Das Kind in den ersten 4 Schuljahren", einen Abschluß gibt. Herr Studienrat Adolf Schaalmann wird an diesem Abend über „Der Übergang in die höhere Schule" sprechen. Daran soll sich wieder eine Aussprache anschließen. Seidenhaus J.Haimann A.-G., München GrUndungsjahr 1845 Maximiliansplatz 12 Gründungsjahr 1845 SPEZIALHAUS GROSSEN STILS FÜR SAMT UND SEIDE Geschäftsstellen: KREFELD — ZÜRICH — MAILAND — LYON — PARIS

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